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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was für Pairingärger?
    Pairing ist unzulässig, da bin ich mit Sky einig geworden, ich blocke auch nicht, nutze AC One4All.

    Alles gut, keine Sorge :)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Januar 2015
  2. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Vielen Dank! Wenn ich genau hinschaue, lese ich in deinem Brief zwei Zeilen, die zumindest mir noch nicht bekannt waren. Im fünften Absatz schreibt Sky, es könne ihnen nicht zur Last gelegt werden, wenn ein Kunde die neue Technik nicht annimmt.

    Huch! :eek:

    Was denn nun? Handelt es sich um eine Vertragsänderung, welcher der Kunde zustimmen muss, oder nicht?

    Große Bitte an Marc: hör bitte auf, Luftschlösser zu bauen, wie du Sky drangsalieren willst, nachdem diese Firma (Anfang 2016) gegen deinen Willen Pairing Stufe 2 scharf geschaltet hat, sondern kümmere dich um diesen konkreten Fall!

    @rapi99: Hast du dein Abonnement bereits aus wichtigem Grund fristlos bzw. außerordentlich gekündigt?

    Du hast vollmundug angekündigt, du wolltest das gerichtlich durchziehen. Da wärest du der erste. Meines Wissens steht bisher noch kein Kunde wegen der Technik-Umstellung mit Sky vor Gericht.

    Ist dir klar, was auf dich zukommt?

    1. Sky schickt dir noch monatelang diverse Mahnungen.

    2. Dann kündigt Sky dir fristlos, weil du trotz Mahnung nicht gezahlt hast.

    3. Sky fordert von dir Schadensersatz in Höhe der Monatsentgelte bis zur regulären Kündigung.

    4. Sky beauftragt ein Inkassobüro, diese Forderung einzuziehen.

    5. Sky schickt dir einen gerichtlichen Mahnbescheid.

    6. Sky verklagt dich.

    Erst dann gibt es eine gerichtliche Entscheidung.

    Bist du ganz sicher, dass du Lust, Laune, das Nervenkostüm und den passenden Geldbeutel hast, um das gerichtlich durchzuziehen? :winken:

    Steve HH hat auch vollmundig angekündigt, den Helden spielen zu wollen. Nach Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt hat er dann doch lieber klein beigegeben und die Rechnung von Sky bezahlt.

    Genau darauf setzt Sky. Der Streitwert ist zu gering, als dass ein Nicht-Idealist darum prozessieren würde.

    @Marc: kannst du bitte diesen Ball auffangen? Hat Sky sich im Fall von rapi99 vertragswidrig verhalten und besteht deshalb ein Sonderkündigungsrecht? Oder nicht?
     
  3. Icetrain666

    Icetrain666 Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Hallo zusammen,
    ich weiß nicht so genau ob das hier rein passt, aber ich gehöre leider auch zu den Pairing Geplagten und meine Karte funktioniert nicht mehr in meiner geliebten Linux Box.
    Hab leider über Weihnachten den Fehler gemacht die V14 Karte in der Sky Kiste zu betreiben. Nun geht natürlich woanders nix mehr...

    Was würdet Ihr mir raten jetzt zu tun? Gekündigt habe ich , aber mein Abo läuft noch bis 2016. So lange wollte ich aber nicht mit dem komischen Receiver gucken....
    Gibts da Möglichkeiten das Pairing wieder zurückzunehmen??

    Vielen Dank...

    Gruß ICE
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Nein, entpairen wird dir Sky die Karte nicht mehr. Kannst nur den "grauen Weg" gehen und die Karte als defekt melden. Dann bekommst du eine neue, die nicht ab Werk gepaired ist.
    Und wenn dein Receiver EMM blocken kann (Spezialforen konsultieren), kannst du das Pairing verzögern bis Stufe 2 Kommt.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Aber nicht mehr heute Abend, oder?
    Weiß zu wenig bisher, hatte ja schon neugierig gefragt.
    Sky darf in gewissem Rahmen seine Verschlüsselung ändern, in den eigenen (neuen) AGB sind ja enge Grenzen benannt, und ein Tausch der SC ist auch in diesem Zusammenhang zuzubilligen.

    Warum aber plötzlich ein Leihgerät Pflicht sein soll, während man parallel noch weiterhin Verträge mit solo V14 abschließt, kann Sky niemandem erklären, oder will sky arglistige Täuschung von Neukunden, die sich extra eigenes Gerät anschaffen und dann doch Leihgerät nachgesandt kriegen, verteidigen?

    Auch sonst ist eine plötzliche Pflicht zum Leihgerät Unsinn, zumal der User einen zertifizierten eigenen Receiver HD1000 besitzt. Laut Hersteller-Mail und spezieller Nachfrage unter Zitat von Sky-Argumenten versicherte Humax, das Gerät sei premiere- und nun Sky-zertifiziert, es gäbe da keine Änderung.

    Die S02 abzuschalten, ist schon kundenunfreundlich und sehr fraglich, da erst Ende 2015 Nagra endet. Man hätte dem Kunden aus logistischen Problemen, die Sky behauptet, ja durchaus schon Leihgerät und V14 zusenden können, aber die S02 erst Ende 2015 abschalten dürfen, dann wäre immer noch genug Zeit im Dezember 2015, dass der Kunde Leihgerät und V14 aktiviert oder aber Vertrag beendet.

    Aber da der Kunde eigene Hardware hat für HD,NDS;DVB-S2, keine Berechtigung für Sky, dem Kunden eine solo V14 vorzuenthalten.

    Bei Vertragsverlängerung könnte sky zuvor kündigen ordentlich, und dann nur verlängern unter Bedingung Leihgerät und Pairing, das könntet man diskutieren, aber mitten im Vertrag kann Sky den Vertrag nicht massiv verändern.

    Deshalb gibt Sky regelmäßig klein bei. Kann mir nicht vorstellen, dass nach einem Mahnbescheid mehr käme, wenn der User fristgerecht innerhalb 14 Tagen Widerspruch gegen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht eingelegt. Wenn dazu Fragen sind, gern per PN.

    SteveHH hätte auch das durchziehen sollen, ist meine Meinung. Wenn man es einem Anwalt vorlegt, der sich noch nicht eingearbeitet hat, kann man immer die Antwort bekommen: Es bleibt ein Prozessrisiko, dann könnte es ein teurer Vergleich werden.
    So muss jeder Anwalt sich absichern.

    Ach so, Sonderkündigungsrecht, na klar!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Januar 2015
  6. Icetrain666

    Icetrain666 Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Hmmm hab mir das schon fast gedacht... Nur man liest ja immer viel, das wenn man kein HD+ auf der Karte hat nehmen die das zurück... Aber das kann ich nicht wirklich glauben.

    Danke Dir nochmal.... Ich muss mir mal Gedanken machen... oder mal ne Party geben und ganz viel "Unbekannte" einladen;) upps Karte weg....
     
  7. tomcologne

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

     
  8. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Lieber Marc!

    Zu deiner Information: wenn du eine weiße Smart Card mit Sky-Logo in dein Modul einführst und deinen Receiver mit einer Satelliten-Antenne für 28 Grad Ost verbindest, dann wird von den ca. 50 abonnierten, bezahlten und auf deiner Karte freigeschalteten HDTV-Programmen ein einziges hell. Die anderen 49 HDTV-Programme bleiben dunkel.

    Vielleicht solltest du das einfach mal akzeptieren. :winken:

    Ich finde deinen Einsatz in diesem Forum absolut vorbildlich und ganz toll.

    Mir ist allerdings nicht ganz klar, warum du das machst.
     
  9. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es kommt auf den Tag des Vertragsschlusses an, da vereinbaren Sky und ich, was für die Vertragslaufzeit gelten soll. So die Zahlung der Abogebühren nach Höhe und Zahlungsrhythmus, und dass Sky die Programme zur Verfügung stellen muss durch freigeschaltete Smartcard.
    Und die Randbedingungen: Welches Gerät, Qualität, Aufnahme, Zusatzdienste.
    Der Kunde überlegt, was geht, und dann schließt er den Vertrag mit seinen Erwartungen.
    Bei mir war es der Erhalt einer solo S02, um wie zuvor schon mal wieder das AC Light mit eigener Hardware nutzen zu können. Damit ich Aufnahmen für privaten Gebrauch mit dem Panasonic machen kann in HD.
    Sky hat nichts dagegen einzuwenden gehabt, hat die solo S02 zugeschickt und als Empfangsgerät "Kundengerät" notiert.
    Also ist eigenes Gerät Vertragsbestandteil geworden. Bis Laufzeitende. Ich kann auch anderes eigenes Gerät kaufen, der genaue Typ steht nicht fest.

    Wesentliche Änderungen kennt das Vertragsrecht im laufenden Dauerschuldverhältnis nicht. Also müssen die jetzigen Änderungen unwesentlich sein, um zulässig zu sein. Unwesentliche Änderungen bedeutet: wenig Änderung für den Kunden. Also ähnlicher Zugang zu Leistungen (besser geht immer), zu Programm, zu Farbe, zu HD, zu Dolby-Ton, zu Aufnahmemöglichkeit wie mit dem eigenen Gerät, also auch Festplatte, wenn dies vorher so war, auch Export der Aufnahmen Free-TV, wenn dies vorher möglich war.
    Illegale Dinge einzufordern, will ich nicht thematisieren (also Jugendschutz-PIN deaktivieren oder HomeSharing), aber die Nutzung eines zweiten Receivers im Haushalt abwechselnd war zuvor möglich, jetzt nicht mehr. So hätte ich Vertrag nicht abgeschlossen, dass ich nichts mehr privat archivieren darf, nicht zwei Geräte nutzen darf.
    Dann sind es wesentliche Änderungen, die ohne Zustimmung unzulässig sind.
    Auch ein Gerät ohne Festplatte in ähnlicher Größe wie das eigene Gerät wäre eine wesentliche Änderung.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Januar 2015
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