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Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Martyn, 14. Januar 2015.

  1. Worringer

    Worringer Guest

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Nun ist es schon wieder soweit: Terrorismus-Angst: Unternehmen durchleuchten Mitarbeiter - SPIEGEL ONLINE

    Welche Aussagen sind bei den Behörden mittlerweile meldepflichtig? An welche Abteilungen der Staatssicherheit muß ich subversive Äußerungen meines Umfelds melden? Werden die IM aufgestockt?
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Ich verstehe dein Problem nicht! :mad:

    Wie kannst du nur DDR-Oppositionelle, Stasi und Terroristen (die wegen Karikaturen 12 Menschen erschießen) in einem Topf werfen? Sag mal, merkst du den Unterschied überhaupt, oder wolltest bloß ein Spruch loswerden?:rolleyes:
     
  3. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Ähm, es geht garnicht um die zwölf Toten. Und ja, wir bewegen uns in Richtung Überwachungsstaat. Oder wie soll ich Aussagen vom Innenminister interpretieren, wenn er die Bevölkerung auffordert, verdächtiges Verhalten seiner persönlichen Umgebung den Behörden zu melden? Wie soll ich es interpretieren, wenn Firmen vom Staat gezwungen werden, ihre Mitarbeiter mit Terrorlisten abzugleichen?

    Die Stasi wurde mit den gleichen Argumenten gerechtfertigt, mit der man zurzeit die hiesige Überwachung rechtfertigt. Trotz - mittlerweile gegenteiligem Beweis - hält die Regierung weiterhin an der Forderung der Vorratsdatenspeicherung fest. Weshalb macht sie das? Die Propaganda, daß man damit Anschläge verhindern würde, hat sich als falsch erwiesen.

    Da ich nicht anecken möchte, möchte ich gerne wissen, was es für subversive Äußerungen man nicht (laut) sagen soll und an welche Stelle ich der Stasi derartiges melden muß. Demnächst werden unsere Kinder in der schule vielleicht wieder gefragt, wie die Ziffern auf der Uhr der Hauptnachrichtensendung der Eltern aussehen.

    Noch als Nachtrag:
    Der Staat sollte sich mal mit gleichem Einsatz darum kümmern, daß es weniger Tote durch Verkehrsunfälle, durch fehlende Impfungen, durch Krankheiten (für die es keine Heilung gibt), durch Alkohol und Nikotin gibt als bei allen sog. Terroranschlägen in Deutschland seit den Ereignissen des 11. September 2001. Aber dabei kann man sich nicht so schön profilieren und irgendwie "ist das halt so."

    Woher kommen auf einmal die ganzen sog. Terroristen? Ist derzeit ein Wettlauf im Gange, bei dem sich jedes Land in Europa daran beteiligt und Jubelmeldungen über das angebliche "Ausheben von Terrorzellen" veröffentlicht? Gestern hat Griechenland eine solche Jubelmeldung veröffentlicht, tags zuvor war es Deutschland und davor Belgien.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Januar 2015
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Wie jetzt? DDR-Oppositionelle haben eine Gefahr für andere und unschuldige Menschen dargestellt, weil sie Terrorakte durchführen wollten? :eek:
     
  5. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Wie man aber sehen kann, ist schon die große Mehrheit für eine Erweiterung der Videoüberwachung (Als wenn eine Kamera, einen Terroristen beeindrucken würde :rolleyes:) und fast die Hälfte für die Vorratsdatenspeicherung.

    Es würde also beim weiteren Aufbau des Überwachungsstaates, nicht sonderlich viel Gegenwehr geben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2015
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Für die damals herrschende Kaste.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Wenn Deine Nachbarn mit Handgranaten umsich werfen und nachts mit Kalaschnikow s auf tauben schießen solltest Du das schon melden.:rolleyes:

    Mit "Überwachungsstaat" hat das nichts zu tun!
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Dann habe die sich strafbar gemacht.
    Kein Vergleich.
     
  9. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Gut, dann hätte man aber die Gefahr bloß ausreisen lassen -und schwups war die Gefahr schon weg. Meinst du die Terroristen in Europa wollen auch nur ausreisen? :eek:
     
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Warum sollte ich das meinen?

    Nun will man die sog. Terroristen aber gerade nicht ausreisen lassen, was ja wieder unlogisch ist..:D