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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. imy

    imy Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Aber ich kann es ja probeweise wieder anschließen.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Lies bitte auch mal, was in den AGB (auch besonders in Österreich) zu den Vorgaben für einen Verschlüsselungswechsel steht, Stichwort zumutbar, geringfügig usw. und Programmausfall und vor allem Verweis auf 9.4 in Austria bei Verschlüsselungswechsel.

    Das liest sich anders als deine allgemeine Aussage.

    Zum Vertragende mit neuen Bedingungen usw. ja, aber nicht mittendrin alles auf den Kopf stellen, also wenn Verschlüsselungswechsel, dann auch mit Möglichkeit, seine Hardware weiter vertragsgerecht inkl. Aufnahme nutzen zu können!
     
  3. shaky1970

    shaky1970 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Könnt ihr mir was empfehlen, wie ich strategisch am besten vorgehen sollte?
    Vielen Dank.
     
  4. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Als erstes, nicht den Kopf verlieren.

    Überlege dir genau was du möchtest.

    V14 solo ist möglich.
    Am Einfachsten du wartest bis dich die neue Innovative Hardware erreicht, entnimmst dem Paket die V14 und sendest den Rest zurück.
    Du kannst dem Hardwaretausch schon im Vorfelde widersprechen, kann aber sein das SKY dann kein Paket schickt.
    ggf kann es noch zu gängeleien kommen, wie du im Thread sehen kannst, kann man das aber mit der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt ausräumen.

    Natürlich kannst du auch eine Hardware angeben die du zu hause hast, icord ist genauso möglich wie PR-HD 1000 oder andere Geräte, eine Seriennummer an SKY mitzuteilen bist du meiner Meinung nach nicht verpflichtet, das sehen andere genau so.

    Du kannst natürlich auch mit SKY aushandeln das sie dir die 2TB Platte kostenlos zur Verfügung stellen. Auch das ist möglich. Hängt aber von deinem Geschick ab.

    Wichtig ist halt nur das du dir wirklich überlegst was du möchtest und was du gewillt bist dafür zu unternehmen.

    @Feller
    Sehe ich ähnlich
     
  5. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Mir als Solo S02 Nutzer hat Sky nie eine Aufnahmemöglichkeit explizit zugestanden bzw. zugesagt, ich gehe davon aus, dass die bei allen S02 Nutzern ähnlich geregelt wurde. Nehmen wir doch mal Deinen Fall im Bezug auf ECM-Pairing, wird nach meiner Ansicht wirklich spannend, denn Du benutzt bereits V14 und damit NDS, wäre also nur eine kleine Veränderung und nicht mal ein Verschlüsselungswechsel (Nagra,NDS). Das Ergebnis wäre dennoch ein dunkler Bildschirm bei nicht (mehr) "zugelassener" Hardware. Je mehr ich darüber nachdenke, desto eher komme ich zu dem Schluss, dass Sky das genau so durchziehen könnte. Bliebe die Wahl die angebotene Hardware "endlich" zu nehmen, oder aber der Vertragsauflösung...
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Januar 2015
  6. wolli_m

    wolli_m Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Zitat von shaky1970 [​IMG]
    Guten Morgen.

    jetzt hat es mich auch erwischt.
    Heute Email mit Info neue Hardware[​IMG] erhalten.
    Hatte im Dezember bis 12-2015 verlängert. Welt + F mit HD. Mit V13.

    Er hat doch eine V13. Also bekommt er nur den Receiver zugeschickt. Ich würde da die Annahme verweigern und der Leihe widersprechen.
     
  7. Thiesi

    Thiesi Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Jupp, & zwar dahingehend, dass der Anfechtende im Falle der erfolgreichen Anfechtung bewirkt, dass das Rechtsgeschäft insgesamt unwirksam wird, nicht nur der angefochtene Teil.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was Aufnahme angeht, ist das ein breit beworbener Teil der Sky-Produkt-Palette und zugesicherte Eigenschaft. In den AGB stehen die Einschränkungen, also die Lizenzrechtlichen Vorgaben von Hollywood, über die man mich nicht informierte, also gilt allgemein Urheberrecht natürlich. Eine Bindung der Aufnahmefunktion an Sky-Leihgeräte stand nie in meinem Vertrag.
    Aufnahmefunktion habe ich getestet und mich in der Fachpresse informiert, Markengeräte werben nach wie vor für Pay-TV, ausdrücklich für Sky, mit ihren Geräten (Technisat, Panasonic). Auf sky.de war ausdrücklich bei Vertragsschluss eine (unbefristete) Nutzung von AC für den Sky-Empfang als Empfangsalternative benannt. (Probleme mit HD-Feeds im Kabel möglich, stand da als Hinweis, aber keine Aufnahme?)

    Wenn jetzt Sky etwas ändern möchte, gern, aber bitte zum Vertragsende, es hetzt uns doch niemand :)

    Was Pairing 2 angeht, ist es, wie du richtig formulierst, vor allem eins: Pairing.
    Und das ist in der Pairing-Klausel geregelt. Zwingt mich über drei Ecken plötzlich zu einem Leihgerät von Sky. Ist es damit eine überraschende Klausel? Bin ich davon ausgegangen, eigene Hardware zu nutzen und muss nun, mitten im Vertrag, ein Leihgerät nutzen und meine teure eigene Hardware in drei Zimmern vergessen und umrüsten auf CI+Geräte ohne Aufnahme oder Leihgerät und Zweitkarte?? Ist das also überraschend? Und im Widerspruch zu den Klauseln, die eigene Hardware zusichern, mehrere Geräte im Haushalt...

    Also Pairing nur, wenn die Klausel wirksam ist.

    Oder Sky zwingt Sky+Receiver jedem Kunden zur Nutzung verpflichtend auf bei Verlängerung und Neu-Abo, dann Umstellung 2017 möglich.

    Zumindest Sonderkündigung müsste dann schon einmal jedem zustehen, das siehst du ja auch so.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Januar 2015
  9. Thiesi

    Thiesi Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das haben sie mir auch nicht, aber ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass die Möglichkeit der Aufnahme von Fernsehprogrammen eine Eigenschaft dieser ist, die der allgemeinen Verkehrssitte über die Beschaffenheit von Fernsehprogrammen entspricht. Dass ich meine Aufnahmen auf allen Geräten wiedergeben kann, die grundsätzlich technisch dazu in der Lage sind, diese wiederzugeben, ebenso. Natürlich auch, dass ich meine Aufnahmen noch in drei Jahren angucken und in ihnen nach Belieben vor- und zurückspulen kann.

    Sollte also jemand ein Fernsehprogramm vermarkten, das diese Bedingungen nicht erfüllt (= nicht der Verkehrssitte entspricht), müsste er potenzielle Interessenten schon explizit vor Vetragsschluss darauf hinweisen.
     
  10. RolandKA

    RolandKA Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Meine S02 stammt aus der Zeit als Premiere/Sky noch nichtmal Receiver angeboten hat! Gegen Aufnahmen hatte Premiere/Sky nie etwas einzuwenden. Nach jahrzehntelanger Funktionalität von Aufzeichnungen ist das eine obligatorische Eigenschaft und braucht nicht extra zugesichert zu sein.
     
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