1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. MarcBush

    MarcBush Guest

    Anzeige
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Danke für das Zitat!

    Ja und wieso gibt man dann Verträge mit solo V14 heraus? Immer noch?
    Ist doch alles lächerlich.
    Und wieso steht das alles nicht in den neuen AGB drin? Empfang über SAT nur noch in Sky+Receivern?
    Und wenn man Vergangenes jetzt ändern will, muss man das doch den Kunden mit ordentlicher Frist mitteilen und nicht immer erst dann, wenn die Widerrufsfrist vorbei ist.
    Albern, was da der Sky-Typ schreibt.

    Wie das alles mit dem Sky-Modul gehen soll, verstehe ich aber noch nicht :)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. Januar 2015
  2. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    fyi: Das Bundeskartellamt ist keine Verbraucherbehörde und dessen Aufgabe ist nicht direkt, sich für das Interesse des Bürgers einzusetzen. Es ist eine Wettbewerbsbehörde und handelt damit in erster Linie im Interesse funktionierender Märkte. Davon profitiert natürlich der Bürger am Ende auch, aber in erster Linie in wirtschaftlichen Fragen (Preise werden durch Angebot und Nachfrage reguliert, nicht durch Absprachen hoch getrieben, etc.).

    Das Bundeskartellamt ist entsprechend auch dem Wirtschaftsministerium und nicht dem Justiz- und Verbraucherschutzministerium angegliedert.
     
  3. katzl

    katzl Silber Member

    Registriert seit:
    7. November 2014
    Beiträge:
    762
    Zustimmungen:
    83
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    aha, gilt das auch für Primacom mit P02 Karte und Nagra?
    danke:winken:
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Dann schick ich das Leihgerät zurück, weil ich schon ein Gerät für DVBS2 hab und auch für HD im Abo bezahle :eek:

    Albern. Sky kann doch alle informieren mit einer Rundmail und jedem eine Telefonnummer mitteilen für Rückfrage, ob das eigene Gerät noch geeignet sei, wenn er sich technisch nicht auskennt. Dann schickt Sky jedem auf Wunsch ein Ersatzgerät zu, denn der Kunde kann ja laut Vertrag sich auch ein eigenes geeignetes Gerät kaufen, wenn sein Gerät DVB-S2 nicht beherrscht. Oder gibt es im Vertrag plötzlich die Pflicht zum Leihgerät?

    Die V14 läuft übrigens in meinem Gerät. Wer ein nicht geeignetes Gerät kauft, merkt das schon und tauscht es einen Tag später um. Es geht um Kunden, bei denen alles läuft, die eine Mail bekommen, dass sie tauschen sollen.

    Lass doch deine unsinnigen Posts.

    Es gibt keine Pflicht zum Leihreceiver für Sat-Kunden, denn ich kann das beim Bestellen abwählen und auf ein eigenes Gerät verweisen, ist das so schwer zu verstehen?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. Januar 2015
  5. katzl

    katzl Silber Member

    Registriert seit:
    7. November 2014
    Beiträge:
    762
    Zustimmungen:
    83
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    nochmal, für mich bitte zum Verständis:

    ich könnte doch meinen noch bis 3/15 laufenden Vertrag jetzt sofort im KC verlängern, erweitern und aufstocken.
    Mit der Option: keine Hardware nötig, da vorhanden.
    Habe noch P02 Nagra Karte bei Primacom.

    Was passiert denn dann? Vertrag läuft neu für weiteres Jahr, mit meiner P02?
    Oder schicken die dann Modul, Gerät, oder nur neue Karte, oder was?:rolleyes:

    Ich versteh nix mehr.....

    denn, wenn ich bis zum Ablauf warte und ggf. ein Rückholerab. mitnehmen will, dann schicken die mir wohl gleich das Paket und Karte??
    sorry
     
  6. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

    Registriert seit:
    3. Oktober 2014
    Beiträge:
    590
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @MarcBush & Crom
    Genau diese Diskussion habt ihr beide schon mehrfach geführt.

    Unabhängig davon:
    Halte ich es auch für einen Witz, das es für den Endkunden keinerlei Übersicht oder verlässliche Informationen gibt (nein es gibt sogar lt. Admins und Mods (bei SKY) keine Übersicht / Internetseite ist unverbindlich/Aufdruck (geeignet für) ist unverbindlich) welche Geräte für SKY geeignet sind. Selbst die Geräte die SKY gerade verschickt, dafür geben sie auch keinerlei Garantie. Im Grunde ein Witz.

    Das erweiterte Funktionen bei anderen Geräten nicht funktionieren können (Anytime/Home) versteht sich von selber. = Kein Support wenn erweiterte Dienste nicht Funktionieren.
    Das aber ausgeschlossen wird, das die NDS Karte von einem NDS Fähigen Receiver noch nicht einmal die Grundfunktion (Entschlüsselung des Signales) vornimmt.
    Das hat nichts mit Support zu tun, sondern liegt daran das es das Unternehmen einfach nicht will.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Januar 2015
  7. Crom

    Crom Talk-König

    Registriert seit:
    6. Oktober 2010
    Beiträge:
    6.572
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Warum im Vertrag keine Pflicht zum Leihgerät enthalten ist, habe ich dir bereits mitgeteilt, nämlich weil die AGB sowohl für Sat als auch für Kabel und IPTV-Kunden gelten und diese teilweise nicht einmal Smartcards von Sky benötigen. Komm also nicht dauernd mit dieser angeblichen Leihgerätepflicht an.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ist doch keine Diskussion, nur Albernheit.

    Sky sagt, nur die Sky+Receiver sind geeignet und zugelassen, wer das nicht hat, muss tauschen.

    Gleichzeitig schließt man Verträge und gibt V14 solo heraus an Kunden, die bei Bestellung sagen, dass man kein Sky+Receiver nutzen möchte, sondern eigene Hardware. Sky stimmt diesem Vertrag mit eigener Hardware ohne Sky+Receiver zu.

    Und drei Wochen später soll es nicht mehr wahr sein, aber der nächste Kunde bekommt wieder solo V14 mit eigener Hardware.

    Man muss doch nicht Jurist sein, um zu erkennen, dass Sky hier Amok läuft und rechtlich sich so nicht durchsetzen kann.
     
  9. NzHawk

    NzHawk Silber Member

    Registriert seit:
    14. Dezember 2011
    Beiträge:
    734
    Zustimmungen:
    4
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Du hast Sky auf einer Primacom SC freischalten lassen, richtig?
    Sky hat mit der Verschlüsselung im Kabelnetz deines KNB nichts zu tun.
    Eine SC und Receiver von Sky würden an der Verschlüsselung nichts ändern.

    KNB sind halt, Sky betrachtet, noch Pairing freies Gebiet.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wenn man neue AGB schreibt, reicht ein Satz: SAT-Kunden müssen Sky-Modul oder Sky-Receiver nutzen.

    Also in den AGB ist keine Pflicht, ein Leihgerät zu nutzen. Was darf ich denn laut Vertrag nutzen? Sky sagt gerade, man muss Sky-Leihgerät nutzen.

    Wenn Sky dies nicht in die AGB schreibt und beim Bestellprozess man anklickt: Empfangsweg Satellit, wird man hingewiesen, dass man einen geeigneten SAT-Receiver braucht (nicht "zertifiziert" verlangt). Und dann kann man anklicken, dass man schon eigenen SAT-Receiver hat und den Sky+Receiver nicht möchte.

    Dann bekommt man solo V14. Heute. In Österreich oder über Sky-Händler sowieso. Sky bekommt die Vertragsunterlagen und schaltet die solo V14 frei. Mit eigenem Receiver. Kein Hinweis an den SAT-Kunden in der Widerrufsfrist, dass er einen Sky+Receiver nutzen muss. Erst nach Widerrufsfrist kommt dann diese Mail. Das ist erkennbar arglistige Täuschung und entspricht nicht dem Vertrag und nicht den AGB.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. Januar 2015
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.