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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

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  1. Solmyr

    Solmyr Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Ist sie nicht, weil Sky wird in dem Fall nicht nur den Leihreceiver zurück haben wollen, sondern auch die dazu gehörige SC. Weil man ja dann davon ausgeht, das der Kunde ja noch die 2. SC hat.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Maßgebend ist die eingesetzte Software, ob du damit CS betreibst oder nicht ist letztendlich insofern egal, als dass du das CW mit illegalen Mitteln errechnest.

    Und genau deswegen sind die genannten Paragrafen auch ohne CS einschlägig.
     
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Natürlich. Die Händler wissen selber, dass das nicht ganz koscher ist. Allerdings kann dir das als Endnutzer egal sein. Es gab zig Urteile darüber, dass es für den Kunden nicht zumutbar ist, irgendwelche Patentrechte bei Modulen nachzuprüfen. Ist ähnlich wie beim Urheberrecht wo wir auch von offenschtlich rechtswiedirgen Quellen reden.

    Auf Händlerseite ist das was anderes, aber dir als Kunde kann das erst mal egal sein.

    Deshalb halte ich es auch nicht für zielführend hier über Strafrecht zu diskutieren. Solange man kein öffentliches Cardsharing betreibt (vielleicht sogar gegen Entgelt) ist das alles nichts, was eine Staatsanwaltschaft auch nur im entferntesten interessieren würde.

    Die Nutzung solcher Module ist maximal eine Verletzung der AGB mit Sky und hier sind wir maximal im Zivilrecht und das schlimmst was da passieren könnte ist eine fristlose Kündigung seitens Sky inkl. Schadensersatz in höhe der Restlaufzeit des Vertrages.

    Wir reden hier immer noch von zahlenden Kunden und nicht von Schwerverbrechern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Dezember 2014
  4. kloeulle

    kloeulle Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Oder das Sky sagt, man dürfe das graue Modul nicht benutzen und stattdessen gibt es dann eben doch den Leireiver, gilt explizit nicht für Vodafone oder ähnliche Kaufreceiver.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @Eifelquelle ja, gebe ich Dir Recht und wo kein Kläger da kein Richter.
    Darum sagte ich ja das man das eben nicht an die Glocke hängen sollte wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt.

    Im Normalfall ist es nur so das bei der NDS Soft so ein leeres Graumodul mit einer illegalem Soft vom Nutzer selbst befüttert werden muß und damit zu einem schwarzen Modul wird. (Bei Nagra war das noch anders)

    Und da aggiert man eben als Einzelnutzer konkret und hantiert mit dieser Soft...
    Zu Verfahren würde es hier auch nicht kommen und solche Nutzer sind auch zahlende Kunden,... Aber freigegeben und lizensiert ist das eben nicht.

    Ich würde diese Argumentationsebene "ich nutze eine Maxcam, Unicam, AC One 4All" völlig weglassen.... Kann schief gehen.

    Achtung, "hart" an der Rechtsberatung und mehr lasse ich mich zu diesem Thema auch nicht ein.

    Sorry. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Dezember 2014
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das hast du missverstanden. Fall war: Kunde mit 2 SC (2 Abos) in einem Sky-Receiver.
    Aber mit Ende des ersten Abos muss auch der Leihreceiver aus dem ersten Abo mit der SC zurück, dann bleibt beim Kunden nur eine blanke SC (die 2. SC) übrig.

    Aber war sowieso nur ein Spaß.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Bei 263a StGB geht es wie bei jedem Betrug um einen unberechtigten Vermögensvorteil. Nur weil der Kunde Modul statt kostenlosen Leihgerät verwendet, hat er welchen Vermögensvorteil?

    Bei 202a StGB geht es um Zugang zu geschützten Daten, für den man nicht berechtigt ist. Das sind hier für jeden Außenstehenden (und nicht PC-Nerd) die Programminhalte von Sky als digitale Daten: Sky Cinema HD hab ich aber bezahlt, der Zugang steht mir zu.
     
  8. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sky erleidet aber keinen Vermögensnachteil (= Tatbestandsvoraussetzung); den hätte der Lizenzgeber, und der auch nur dann, wenn Sky pro Abo und nicht pauschal Lizenzgebühren bezahlt.

    Und auch dann fehlt es immer noch am Vermögensvorteil des Kunden.

    B.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Dezember 2014
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Aber: Sky gibt auch solo V14 heraus laut Bestellmaske, z.B. für Sky Starter in NDS oder in Österreich für Sky komplett (bis November auch in D Sky Komplett ohne Receiver).

    Meine Frage: Ist damit nicht das Einverständnis für alternative Hardware gegeben? Wie kann da sky plötzlich Schadenersatz fordern oder ähnliches?
     
  10. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Welches AFAIK kein Blocking zuläßt.
     
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