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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. jonny s

    jonny s Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware



    Die Jünger sagen der Spaß ist vorbei. Oder möchtest du auch.........
    Aus Spaß wird Ernst. Die Jünger empfehlen dir, gut zu überlegen was du machst.
     
  2. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Du sprachst von Straftaten. Damit muss sich ein Gericht nur befassen, wenn Klage erhoben wird. Und das kann Sky m.M nach nicht.
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Warum nicht ? :confused:
     
  4. NzHawk

    NzHawk Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sollen jetzt schon höhere Mächte am Hebel sitzen?
    Tut mir leid, aber wenn meine kleine Tochter mit mir so reden würde, dann könnte ich es ja verstehen. Jedoch hier im Forum????

    Ich glaube du kannst es auch unverschlüsselt mitteilen, was du uns sagen möchtest.

    Danke.

    :)
     
  5. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Weil das soweit ich weiss, nur die Staatsanwaltschaft kann. Übrigens habe ich mir die genannten Gesetze mal genauer angesehen. Diese treffen gar nicht zu.
     
  6. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Eine S02 im Alphacrypt ist eine wasserdichte Lösung. Nach der S02 war für mich bei Sky Schluß. Eine Solo V14 haben sie mir nicht angeboten.

    Also kann ich mit meinem Fall durchaus vor Gericht auftreten. :winken:

    Wenn Sky mir eine V14 geschickt hätte, wäre ich bereit gewesen, die in mein Humax-Kaufgerät zu tun, womit ich zurzeit VH-1 gucke. Das kann der Sky-Leihreceiver nicht. :eek:
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wenn es zu Strafanzeigen (die kann jeder machen) wegen grauen Modulen kommen würde, dann würden die sich gegen Anbieter solcher Module, gewerblicher Händler, richten, nicht gegen einen einzelnen Nutzer, dem man das gar nicht nachweisen kann ohne Hausdurchsuchung.

    Die Anklage müsste dann die Staatsanwaltschaft erheben und das Gericht diese annehmen und darüber befinden (Urteil).

    Die Schiene STRAFSACHE sollten wir mal den gewerblichen Händlern überlassen und nicht den Kunden, die ihr Abo zahlen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 31. Dezember 2014
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wird immer wirrer.....natürlich ermittelt der Staatsanwalt und erhebt ggf. Anklage. Aber eine ANZEIGE kann Sky doch machen um das auszulösen.
     
  9. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @horud :
    Du beleuchtest das meist von der falschen Seite aus.
    Es interessiert prinzipiell keinen (und auch nicht Sky), wie Du entschlüsselst.
    Daher läuft diese Diskussion ins Leere.
    Wenn Sky Pairing einführen möchte (rechtssicher, was in dieser Dekade wohl nichts wird), dann funktionieren Unicam & co eben nicht mehr.
    Aber kein zahlender legaler Abonnent wird wegen seines CI Moduls jemals Probleme bekommen und Sky wird schon gar nicht jemanden deswegen 'anzeigen' (vermutlich auch, weil es durchaus die Rechtsauffassung geben dürfte, dass ein zahlender Abonnent, der kein Schwarzseher ist, ein wie auch immer geartetes Modul benutzen darf, denn er verwendet es ja nicht zu illegalem Empfang).
    Und - wie schon erwähnt - wenn im Abmahnland Nr. 1 kein einziger Onlinehändler jemals Probleme bekommen hat wegen des Verkaufs dieser Module dürfte die Rechtssituation ja wohl mehr als unklar sein, was das betrifft.
    Das war früher anders (zu Recht!), als es Module und Karten gab, die zielsicher zum illegalen freischalten von Pay TV genutzt werden konnten.
    Das ist bei Alphacrypt und Konsorten nicht der Fall..., auch weil die Verschlüsselungslücken geschlossen worden sind.
     
  10. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @ Teoha, natürlich. Aber Horud meinte, dass sich ein Gericht damit beschäftigen muss. Das entscheidet aber die Staatsanwaltschaft. Nur da meinte ich. Bei beiden genannten Gesetzen muss man sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen. Und das sehe ich nun wirklich nicht. Daher waren die Aussagen aus meiner Sicht völlig daneben.
     
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