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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Und z.B. das Sky-Modul. Z.B.
    ((Und den Fanreceiver))
    Unter Sky.de sind (weitere) diverse Geräte benannt, S PVR HD1/101, S HD 2/201, S HD 4.
    Was macht Sky mit den zurückgegebenen Receivern, die nicht defekt sind? Bekommt jeder Kunde automatisch ein Neugerät mit Twin-Tuner ohne integrierte Festplatte?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Dezember 2014
  2. kloeulle

    kloeulle Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ewige Wiederholungen sind, aber leider auch in keiner Weise zielführend.
     
  3. jonny s

    jonny s Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wenn ich dir einen Tipp geben darf. Sei dir da bitte nicht so sicher.
    Bitte nehme die sehr, sehr ernst.


    Von einer sehr guten Quelle weiß ich, dass bei einem Geldinstit. in ihren AGB bei einer Klausel, ein Wort nur falsch gestanden hat.
    War wohl alles bekannt, wurde halt nicht geändert.
    Ein Kunde und der RA waren wohl gut, und haben dies gesehen. Der RA hat diese Klauseln denen um die Ohren gehauen.
    Die werden ich hüten vor Gericht mit dem Kunden zu gehen, weil sonst die Gefahr besteht, dass noch weitere folgen werden.
    Jetzt nehme bitte die AGB von Sky.
    Hier geht es nicht um falsch stehen, hier ist das ganze Wort einfach komplett falsch. Dies ist einfach Fakt.
    Hier steht kein Wort falsch, hier ist das ganze Wort nicht richtig um Pairng zu machen.
    Und ganz ehrlich, dies habe ich damals schon gesagt das die neuen AGB noch mehr Klauseln haben die sehr sehr Verbraucher unfreundlich sind.
    Ich lese die AGB so. Sky darf alles machen was sie wollen, der Kunde darf eigentlich nur zahlen. Verlust Löschung von seinen Daten/Inhalten z.B.
    Jetzt wechseln wir mal schnell die Verschlüsselung. Jetzt wechseln wir mal ihr Modul. Jetzt wechseln wir mal ihren Receiver. Jetzt wechseln wir mal ihre karte.
    Auf was darf sich eigentlich der Kunde in seinem Vertrag verlassen?
    Meiner Meinung nach sind diese AGB genau so angreifbar wie die anderen.
    Durch noch mehr Klauseln gibt es halt auch noch mehr Chancen.


    Die AGB schützen den Kunden vor den Einseitigen Vorteilen der Unternehmen. :D:D:D
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Dezember 2014
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Und Deine Meinung zum Hauptthema?

    Muss ich ab heute Sky-Leihgerät nutzen und gleichzeitig dürfen andere mit eigener Hardware und solo V14 neue Verträge abschließen? Ist das okay?
     
  5. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Leider ja, weil Sky rein theoretisch mit jedem Kunden eigene Vertragsbedingungen vereinbaren kann, ohne das ein Dritter daraus irgendwelche Rechte ableiten kann.
     
  6. kloeulle

    kloeulle Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich kann mir nicht vorstellen, wie Sky einen Leihreceiver Stand heute durchsetzen soll, nur den Wechsel weg von Nagra.
     
  7. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Nö. Für alles was nicht explizit in AGB geregelt ist, gelten die ganz normalen Gesetze. Und für vieles, was in AGB geregelt ist ebenfalls - sei es, weil dort eh nur die Rechtslage wiederholt wird oder weil dort unwirksame Klauseln stehen.

    AGB schützen Kunden vor gar nichts. Sie sind dazu da, die Unternehmen zu schützen und machen das mal besser und mal schlechter.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich sprach von Standard-Vertrag der Kunden, den 99 % haben, mit normalen AGB von 2014. Und ich spreche nicht von meinem neuen Abo, sondern meinem laufenden Vertrag. Da ist nichts individuell auszuhandeln, weil ich gar nicht für Gespräche bereit bin.

    Und wer einfach im Internet ein Bestellformular ausfüllt (so wie ich damals das selbe Formular) mit Kreuz "Nutze eigenen Receiver", bekommt solo V14 als Neukunde.

    Wenn ich jetzt plötzlich etwas im laufenden Vertrag ÄNDERN soll/muss laut Sky, muss dafür doch eine Notwendigkeit bestehen. Aber wenn ein Neukunde mit selben Vertragsbedingungen solo V14 erhält, dann besteht doch objektiv gar keine Notwendigkeit für eine Änderung meines Vertrags, oder?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Dezember 2014
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Laut Gesetz sind aber die AGB immer verbraucherfreundlich auszulegen, wenn Zweifel oder Widersprüche in den AGB bestehen, sicher meint jonny s diese gesetzliche Vorgabe aus dem BGB. "Im Zweifel für den Sky-Kunden." :)
     
  10. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    ... was in der Praxis bedeutet, dass man im Zweifelsfall wieder bei den gesetzlichen Regelungen ankommt. Denn kein Unternehmen wird AGB schreiben, die dem Kunden zusätzliche Rechte einräumt, die er nicht bekommen muss - und Sky schon gar nicht.
     
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