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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ha, der ist Gut.

    Auch auf die Gefahr einer Rechtsberatung hin ... ich war in diesem Jahr auch mal in Urlaub und habe daher die innovative Hardware gar nicht in Empfang nehmen können. Der Himmel allerdings war der Meinung dass der "Böse" Kunde, als Bestrafung für die Retoure, seine aufgenommenen Filme in Geiselhaft zu nehmen und die Karte abzuschalten. Der "Böse" Kunde hat sich natürlich zu fügen, brav seine monatlichen Gebühren zu zahlen und nach seinem Urlaub nix sehen können. Dieser "Böse" Kunde hat also gefleht und gebettelt ... aber der "Gute" Himmel hat nicht reagiert. Wozu auch, der "Böse" Kunde nutzt ja bestimmt keine innovative Hardware, schrieb mir dann der Himmel.
    Und weil der "Böse" Kunde halt kein Gehör fand im "Guten" Himmel bat der "Böse" Kunde doch mal den Amtsrichter hier zu vermitteln ... aber der "Gute" Himmel ist warscheinlich zu sehr mit anderen "Bösen" Kunden beschäftigt das er noch keine Zeit fand dem kleinen Amtsrichter aus dem Dorf mit einer Antwort zu beglücken.
    Tja, jetzt haben wir ein Dorftratsch.

    Und die Moral von der Geschicht: in den Urlaub fahre nicht.

    Viel Spass
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich versuche es dir ja schon seit mehreren Threads zu erklären: für eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines Verschlüsselungswechsels/-updates bedarf es keiner AGB-Änderung oder -anpassung. Der BGB-Paragraf hierzu ist dir bekannt.

    Alles andere, das ganze AGB-und "eigene Technik"-Gewäsch ist für die Tonne.

    Sky darf den Kunden rechtlich gesehen keinen zusätzlichen Leihvertrag im laufendem Vertrag zwangsweise aufbürden. Die Kunden können das zwar auf rein freiwilliger Basis annehmen, brauchen es aber nicht. Ändert Sky trotzdem seine Verschlüsselung (= Pairing der Karte), hat der Kunde ein Anrecht auf eine außerordentliche Kündigung des Vertrags - ebenso wie es Sky hat.

    Dagegen hat der Kunde KEIN Anrecht darauf, das Sky seine Verschlüsselungtechnik solange nicht ändert, wie der eigene Vertrag noch läuft.

    Letzteres willst du nicht akzeptieren, ändert aber nichts an der Sachlage.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @ Wirkstoffhaltig

    Soll Gericht Frist setzen, und Du ein Versäumnisurteil beantragen, wenn Sky sich nicht positioniert.
    Oder ist es eine außergerichtliche Schiene mit freundlicher (privater) Hilfe des Richters?
    Schön, wenn sich Widerstand formiert, nur wird da schnell ein fauler Kompromiss (rückwirkende Vertragsauflösung) versucht.
     
  4. birdyxp

    birdyxp Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    machst du aber. Du widersprichst dich und leierst immer das selbe.
    Interessiert keinen hier.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Dreht sich im Kreis.
    Die Verschlüsselung kann Sky ändern, in den engen Grenzen seiner AGB-Regeln zur Änderung der Verschlüsselung, die noch nicht für alle Kunden gelten, auch ich hab AGB widersprochen.
    Aber egal, die neue Verschlüsselung akzeptiere ich, hab passende zertifizierte Sky-Receiver für NDS für alle drei Zimmer im Haus.
    Jetzt geht es nur noch um das Pairing, 1 oder 2 oder 3., um die Zuordnung der SC an ein bestimmtes Gerät. Nichts anderes bezweckt und erreicht Pairing 2.
    Und Pairing wird auch in den AGB geregelt.
    Gibt auch Kunden ohne diese AGB-Klausel in deren alten AGB oder Kunden von Tagaro ganz ohne AGB.

    Ansonsten entscheidet ein Richter diese Rechtsfrage. Wie das ausgeht, weiß ich nicht, aber gute Gründe für einen Vertragsbruch ohne Zeitnot sehe ich nicht.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Das ausgerechnet von dir, dazu meinen Respekt :D
     
  7. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sky darf jederzeit die Verschlüsselung ändern.
    Nun ergibt sich doch die spannende Frage, ist Pairing ein Teil der Verschlüsselung oder ist es unabhängig davon zu betrachten.
    Ich gehe davon aus, dass Pairing Teil der Verschlüsselung ist und damit ist die Sache abgedeckt und gelaufen.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es dreht sich im Kreis, weil man die Diskussion nicht zu Ende führt. Du nennst ja keine Gründe, warum das Gericht sky Recht geben sollte.
    Was ist im Dez. 2015 so dramatisch, dass Sky sich durchsetzen kann gegen Rechte der Kunden auf Vertragserfüllung. Die Täuschungsmanöver zuvor sollen Sky Recht geben? Die Umstellung der Hardware immer dann, wenn der Kunde seine Testphase (Widerrufsfrist) gerade beendet hat? Die Geschichten bei Vertragsverlängerung (Was ist denn Pairing, ach was, machen wir nicht...)?

    Wie Brillo schrieb: Wo ist die Dringlichkeit, die Notlage von Sky? Die immer noch neue Verträge mit eigener Hardware und solo V14 abschließen...
     
  9. NzHawk

    NzHawk Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Vielleicht kann da ein Blick zu z.B.Unitymedia, mit den privaten HD-Sendern etwas Klärung bringen. Die kann ich auch nur mit UM-Hardware sehen...
    Wurde auch einfach geschaltet, obwohl man ja schon einen Vertrag mit denen hatte. (inkl. Anlaufzeit, ohne Bindung an UM-Hardware, zum anfüttern der Kunden)
     
  10. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Nach meiner Erinnerung wurde bisher kein Einvernehmen in der Frage, ob das Pairing 2 einer Änderung der Verschlüsselung gleichkommt, erzielt.

    Wie dem auch sei: Verträge sind zu erfüllen; Hinderungsgründe, die schon bei Vertragsabschluss bekannt waren, rechtfertigen keine Sonderkündigung.

    B.
     
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