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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Auch durch Wiederholung ohne Argumente wird es nicht überzeugender. Es ist ja nicht so, dass die Verweigerer der Hardware gegen Sinn und Verstand und gegen Belehrung von Sky handeln, sondern man sich mit Sky darauf einigte, dass der Vertrag wie zuvor abgeschlossen ohne Sky-Hardware fortgeführt wird. Bei mir hatte man erst einen Leihreceiver den Kundendaten zugeordnet, musste dies jedoch korrigieren und wieder eintragen: "Nur Smartcard".
    Auch bei der Zweitkarte habe ich schriftlich vorliegen, dass man meinem Widerspruch gegen eine Vertragsumstellung bezüglich der Hardware zustimmt und mich gebeten, das Leihgerät (hier: Sky-Modul) an Sky zurückzusenden.

    Wichtig: Das Leihmodul (war schon längst im Hamburger Lager zurück, egal) sollte ich auf Aufforderung von Sky wieder zurückschicken! Ist es also meinem Vertrag derzeit zugeordnet? Nein, nutzt schon längst ein anderer Kunde, der es akzeptierte. Pairing nur möglich mit dem Receiver oder Modul, der meinem Vertrag zugeordnet ist, sagt sky.

    Ich bin also kein dummer und bösartiger Verweigerer, der "selbst schuld" ist, sondern hab mich mit Sky verständigt, dass keine Pflicht zum Leihreceiver besteht! Es gab Entschuldigung und Freimonat wegen des Pairing meiner SC.

    Auch der gerade hier zuvor geschilderte neue Vertrag lautet ausdrücklich auf Nutzung eigener Hardware und "Nur SC". Auch dieser Vertrag muss erst auf Leihgeräte-Nutzung umgestellt werden, bevor man die SC des Kunden pairen kann.

    Der umgekehrte Ansatz: Erst pairen, dann dem Kunden das notwendige Gerät einpacken und zuschicken, ist systemwidrig und unlogisch. Wenn also am 22.12.2015 z.B. Pairing 2 oder 3 oder 4 aktiviert wird, mit welchem Receiver? Zulässig nur mit dem Gerät, das dem Vertrag zugeordnet ist. Sagt Sky.

    Wenn also Sky und der Kunde sich einig sind (!), dass der Vertrag a) ohne Leihgerät abgeschlossen und b) ohne Leihreceiver weitergeführt wird, kann dann nicht parallel Pairing für diesen Vertrag kommen.

    Dieser Logik sollte man folgen können.

    Also immer erst die Hardware für jeden Kunden klären, durch Vertrag oder abweichende Einigung/Änderungskündigung, dann als zweiten Schritt Pairing möglich.

    Und Pairing 2 ist Pairing, denn einzige Folge dieser Maßnahme oder Änderung ist, dass der Kunde zuvor seine SC pairen lassen muss mit einem Leihgerät von Sky, nichts anderes wird technisch erreicht. Der Kunde wird also gezwungen zu einer Zuordnung seiner Smartcard zu einem Receiver. Das ist in 1.4.4 der AGB im Einzelnen geregelt (oder sollte dort geregelt sein).

    Letztendlich wird es eine Ankündigung von Pairing 2 geben, denn Sky weiß, dass viele Kunden MIT Leihgerät dieses Gerät im Keller stehen haben. Wenn diese Ankündigung kommt, dann wird es auch eine Klärung der Kunden geben müssen, die noch keine Hardware erhalten haben, einvernehmlich, mit Absprache Verbraucherschutz oder Anwalt oft. Dann muss der Anwalt mit Sky erneut reden, warum jetzt eine andere Vertragslage bestehen solle. Dazu wird sky auf seine Änderungskündigung zum Laufzeitende oder auf entsprechende neue wirksame AGB verweisen wollen, und dies wird vor Ende 2016 nichts werden können.


    Wenn Du eine andere Auffassung vertrittst, für die es naturgemäß keine Quelle gibt, sky hat seine Strategie ja nicht veröffentlicht, nur geschrieben, dass das finale Szenario noch offen sei, dann bitte begründe deine Meinung doch auch argumentativ für eine sachliche Klärung. BASTA geht im Geschäftsleben ja nun nicht. Sky knickt oft ein, wie wir wissen, hat Angst, gegen Pairing könnte ein Kunde mit seinem Anwalt oder VZ klagen. Was ist am Beispiel-22.12.2015 dann anders?

    Warum sollte mein Anwalt nun nicht klagen? Warum sollte VZ dann kuschen? Oder was stärkt die Rechtsposition von Sky bis dahin, dass Sky (anders als heute) dann mutig das Pairing nach 1.4.4 der AGB durchzieht?

    Die Umstellung der Verschlüsselung auf NDS und HD akzeptiert der Kunde ja meist, und bei Verschlüsselungswechsel darf (nach neuen AGB) auch der LEIHreceiver des Kunden ausgetauscht werden, nicht etwa der eigene Kaufreceiver, aber das zusätzliche Pairing kann Sky nur nach 1.4.4 der AGB fordern, und viele Kunden haben keine entsprechenden AGB oder deuten diese Klausel als unwirksam (genaueres bitte Anwalt oder VZ fragen oder per PN).

    Wer bei Tagaro Abo abschließt und dabei weder die AGB von Tagaro noch die von Sky anklickt oder schriftlich erhält, ist sogar - wie Tausende Verlängerer - ohne AGB. Was ist also bezüglich Pairing-Recht anders Ende 2015 als heute?? Nur ein BASTA, Rechtsstaat und BGB interessieren uns nicht?

    Ich will Pairing2 nicht vollkommen ausschließen, aber kurzfristig wird das nix, erst muss jeder Kunde vertraglich verpflichtet sein, ein Leihgerät zu nutzen. Solange er vertragstreu eigenes Gerät nutzt, oder drei davon, kommt Sky nicht zum Zuge.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. Dezember 2014
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sky Abos mit Prämie vom autorisierten Sky Onlinehändler - TAGARO Medienshop -- Autorisierter Sky Onlinehändler & Fachhändler für Unterhaltungselektronik

    wer hier Sky X-mas-Angebot anklickt und weiter unten auf der Seite (bei der Lady) direkt Formular Sky anklickt und ausfüllt und absendet, hat mit AGB von Tagaro oder Sky keinen Kontakt...

    Wenn man dem Konstrukt von Tagaro mit Verweis auf Sky-AGB in den eigenen AGB folgt und die Tagaro-AGB tatsächlich irgendwo wirksam akzeptierte durch Anklicken, dann würden nur die Sky-AGB von 2011 gelten, die aber zum Thema Pairing ähnlich sind wie die neuen AGB.

    Da devshack nichts an AGB anklickte, auch nichts an AGB von Tagaro oder Sky erhielt, sind keine AGB vereinbart, nur die auf dem Formular aufgedruckten Vertragshinweise (Kündigungsfristen, Preise, Hardwarevereinbarung NUR SMARTCARD usw.).

    Aber die ewigen Sky-Verfechter werden auch dies wieder nicht wahr haben wollen und ihre Geschichte weiter wiederholen, dass für sky keine Regeln gelten, dass jeder AGB im Vertrag hat und dass es keine solo Smartcards V14 für SAT von Sky mehr gibt...


    Ich hatte 2013 mein Abo ähnlich angeschlossen, über egisat, die aber aktuell kein Sky vermitteln. Ausdrücklich S02 vereinbart und eigenen Receiver. Allerdings erhielt ich in der Auftragsbestätigung (mit Hinweis: Nur Smartcard und kundeneigenes Gerät) die S02 und die angetackerten Sky-AGB von 2012 geliefert. Auch hier sind - streng betrachtet - durch die nachträgliche Zusendung von Sky-AGB nicht wirksam deren AGB einbezogen worden.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. Dezember 2014
  3. max1

    max1 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Die Zeit spricht für deine Annahme. Die jetzigen Pairing-Verweigerer wissen um das wahrscheinliche Scenario und werden entweder endgültig kündigen oder sich mit der neuen Situation arrangieren.

    Im übrigen läuft meine Solo V14 immer noch ungepairt; ich habe auch keine Sky Hardware zuhause. Ich hoffe, dass bleibt bis zum Vertragsende am 31.10.2015 so.

    Und wenn nicht, sinkt meine Streitbereitschaft von Monat zu Monat bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Gekündigt habe ich schon.
     
  4. wolli_m

    wolli_m Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Steht das wörtlich so da? Bei mir steht nur die Kartennummer im KC.
     
  5. GitcheGumme

    GitcheGumme Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Folgendes Szenario:

    HK = S02, kein Leihgerät
    ZK = V14, Leihgerät

    Ich rufe an und möchte die ZK nun als HK nutzen, das machen die Mitarbeiter.

    Die V14 wird bei der HK ohne Leihgerät eingebucht.
    Die S02 ausgebucht. Nun habe ich bei der ZK keine SC mehr. Ich kündige die ZK und schicke das Leihgerät zurück.

    Dann habe ich doch eine ungepairte V14 ohne Leihgerät, oder?
     
  6. kloeulle

    kloeulle Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    MarcBush, ich kann deiner Argumentation sehr gut folgen, nur wäre ich dir sehr dankbar, wenn du sie ein wenig seltener wiederholen würdest. Es gilt natürlich kein Leihvertrag, kein Pairing.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    MarcBush, Sky schaltet zum Tag X ECM-Pairing scharf, so wie sie es bei Sky UK und Sky IT gemacht haben, dann kannst du mit deinem Vertrag, deinen Boxen sowie deinen individuellen Vereinbarungen kommen wie du willst, das ist dann für die Tonne.

    ECM-Pairing bedeutet schlicht und einfach, dass keine individuellen Vereinbarungen mehr möglich sind. Es sei denn, Sky müsste alle Programme doppelt auf Astra aufschalten. Einmal mit ECM-Pairingsignal, einmal ohne nur für MarcBush und Gefolge. Wie hoch diese Wahrscheinlichkeit ist, darfst du dir selbst ausrechnen. Sky wird auf dich keine Rücksicht nehmen, da kannst du auf deinen Vertrag pochen, wie du möchtest.

    Der Tag X wird kommen, wenn a) alle Kunden, die die Umstellung betreffen, angeschrieben wurden und b) nur noch in der Relation gesehen wenige Kunden verweigern.

    Sky führt dann die für Sky unumgängliche Einführung von neuen Sicherheitsmerkmalen an. Ob das tatsächlich der entscheidende Punkt für Sky selbst ist, ist egal, Cardsharing zieht immer als Argument. Sky kündigt dir deinen Vertrag daher außerordenlich zum oben besagten Tax X, das bekommst du dann schriftlich. Da kann dein Anwalt dann gar nichts machen, zumal du ja wegen der Technikumstellung angeschrieben wurdest und von dir aus verweigert hast. Können die, dürfen die, tun die dann auch. BGB-Paragraf ist dir bekannt, hab ich mehrfach hier gepostet, brauchen wir nicht nochmal durchzukauen. Am Tag X wird deine Smartcard dann nicht mehr in der Lage sein, das Sky-Programm zu entschlüsseln, wenn sie nicht mit einem Sky-Receiver/Modul verheiratet ist. Sie ist dann nicht abgeschaltet, die entschlüsselt dann einfach nichts mehr. Weil die mangels Zuordnung zu einem Receiver das nicht mehr kann bzw. darf.

    Sky schafft somit Fakten.

    Alles andere sind deine (!) langatmigen Wiederholungen, die so nicht zutreffen werden.

    Bis dahin darfst du dich noch an deinem "Sieg" über Sky mit deiner V14 erfreuen, keine Angst :)

    You first read it here.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2014
  8. max1

    max1 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Klick mal auf dass Dreieck ganz rechts - Dropdownfeld- .

    Dann sollte bei dir auch angezeigt werden:

    "Set-Top-Box: Nur Smartcard"
     
  9. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @Horud
    Genau so wie du es beschreibst, wird es auch kommen.
     
  10. SMan

    SMan Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    So, jetzt ist es auch bei mir soweit. Ich habe gerade eine entsprechende Email erhalten und auch sofort - mit dem Hinweis auf meinen Widerruf auf die neuen AGBs - widersprochen.

    Mal sehen, was passiert.
     
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