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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Ohne jetzt zu wissen, wie Sky das wirklich handhabt (war immer Vollzahler), kann ich aber aus Erfahrung sagen, dass andere Callcenter das durchaus so handhaben, wenn Kunden zurück geholt werden sollen. Die betreffenden Kunden hören dann auch keine Ansage, da sie ja angerufen wurden. Viel mehr läuft das so ab, das vorab mit dem Kunden die Details und Zugaben besprochen werden und wenn man sich dann einig geworden ist, wird dem Kunden mitgeteilt, dass man die besprochenen Inhalte zur Fortführung (oder neuen Vertrag) gerne Aufzeichnen möchte. Dies geschieht sehr häufig aus dem Grunde, dass man intern bei Kundenreklamationen auch belegen kann, das z. B. nichts versprochen wurde, was nicht vereinbart wurde. Hier geht es neben der Kundenzufriedenheit auch schlicht um fällige Provisionen, die sich redlich verdient werden sollen. Im Falle einer Reklamation oder Beschwerde werden dann die Mitschnitte ausgewertet. Nach gewisser Zeit werden die Mitschnitte automatisch gelöscht, da diese ja nicht mehr benötigt werden.
    Diese Informationen habe ich aus nächster Hand, da ein Familienmitglied eine Zeit lang für ein großes Dienstleistungsunternehmen in diesem Bereich gearbeitet hat, hier wurden allerdings externe "Großkunden" in deren Namen (Auftraggeber) betreut, im Gegensatz dazu - betreibt Sky ja anscheinend nur eigene Callcenter.
     
  2. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ok dem kann ich allerdings zustimmen.
    Ruft man selber an dann wird vorher hingeweisen Aufzeichnung nur für Fortbildung.
    Auch da fassen sie das kurz einmal zusammen was "bestellt" wurde, und fragen nochmal ob das so ok ist.
    Ruft SKY an, ja auch hier Fragen sie ob sie das aufnehmen dürfen sagen sogar "ab jetzt läuft die Aufnahme".
    Ob da explizit nach dem Verwendungszweck gefragt wird. Hab ich gerade selber nicht im Kopf.
    Generell ist eine Aussage "sie machen, sie dürfen" so nicht ok. (wie eigentlich immer bei SKY)

    Da ich das Argument selber an SKY gebracht habe das sie zur Beweiszwecken doch bitte einmal nachhören sollen, das ich zugestimmt habe und aufgezeichnet wurde das ich die S02 über die Vertragslaufzeit benutzen kann (wohl gemerkt kam von mir das sie das aufzeichnen sollen!)...
    Antwort SKY: Die Aufzeichnung bleibt nur für ca 4 Wochen erhalten und muss dann von Gesetz wegen gelöscht werden und darf auch nur für diesen Zwecke benutzt werden.

    Da eine generelle Aufzeichnung ohne Hinweis sowieso Grundsätzlich verboten ist, näheres hierzu ohne Probleme zu finden, Schlüsselwörter oben.

    @Crom
    Ok nochmal kurz:
    Nein, nicht jeder hat zugestimmt.
    Zweckgebunden.
    Grundsätzlich nicht erlaubt, Indiz: Verschwiegenheit/-spflicht
    Auch du solltest Behauptungen belegen können.
    Ob als Beweismittel zugelassen: Das überlasse Anwälten und Richtern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2014
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sky archiviert keine Anrufe zum von Toschwil genannten Zweck der Beweisführung bei Kundenreklamationen. Punkt, Ende, aus.
     
  4. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich habe Verlauf und Inhalt meiner insgesamt 4 Rückholgespräche noch gut in Erinnerung:

    Zu Beginn Frage nach Zustimmung zur Aufzeichnung zum Zwecke der Qualitätssicherung = Zustimmung zweckgebunden.

    AGB waren nie Gesprächsgegenstand.

    B.
     
  5. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Bei mir hat Sky mal bei einer Verlängerung extra die Aufzeichnung ausdrücklich gestartet -und zwar als Dokumentation des Vertragsschlusses- als die Kundenberaterin nochmal den Vertragsinhalt runterleierte und ich dann mit "ja" antwortete.

    Aber der Rest des Gesprächs wurde nicht aufgezeichnet.

    AGB war aber auch nie Thema.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Bei meinen Telefonaten mit Sky im Frühjahr ging es nur um AGB...

    Insider für Leute, die die Pairing-Threads ertragen mußten :)
     
  7. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Dein Problem ist wohl eher, dass Du selber nichts in der Hand hast, also einen eigenen Telefonmitschnitt (natürlich mit Einverständnis, aber das würde ich persönlich erwarten, wenn man das von mir auch erwartet). Sky hätte somit das Problem, zugeben zu müssen, dass die Zusicherungen nicht ok waren - mit allen Konsequenzen, die sich ggf. daraus ergeben könnten. Da war es sicher einfacher Dir zu sagen, dass keine Aufzeichnungen mehr da sind, denn die zulässige Speicherdauer ist ja selbst unter Datenschutzbeauftragten sehr umstritten. Wenn man z. B. argumentieren würde, dass so eine Aufzeichnung mit zum Vertrag gehören, könnte man sehr leicht die Daten für 10 Jahre aufbewahren, wird ja bei Emails z.B. vom Gesetzgeber so für Unternehmen gefordert.
    Mir persönlich erschließt sich nur nicht, dass wenn ein Unternehmen die Möglichkeit einer Aufzeichnung hat, davon keinen Gebrauch machen zu wollen.
    Aber ohne jetzt hier wieder eine weitere Baustelle aufzumachen verlinke ich mal schnell noch zwei Seiten, die man sich bei Interesse ja mal angucken kann.
    Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 80 Unternehmen: Bei Anruf Mitschnitt - Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
    https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=1231
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Warum schon ? Weil es in 95% der Fälle negative Folgen für Sky hätte.
     
  9. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @Toschwil
    Danke für deine Ausführungen und auch die Links
    Steht ja alles klar und deutlich geregelt.
    Generell keine Aufnahme, es sei den...
    Da der "Kreis" der Zuhörer bei Schulungszwecken nicht öffentlich sondern nur Firmenintern/Schulen genutzt wird, gilt weiterhin die Vertraulichkeitsregelung und es darf gar nicht ohne weiteres dritten Zugänglich gemacht werden.

    Anders das Vorlesen von SKY "Ich nehme jetzt auf... Vertragsbestandteile...Stimmt das so Antwort JA Ende" das kann als Vertragsbestandteil länger benutzt werden.

    Aber wie Teoha schon sagt, teilweise für SKY so nicht immer von Vorteil.

    Aber vielleicht sollten wir jetzt wieder zum Thema zurück..

    Fazit für mich: Wir sind uns mal wieder nicht einig und müssen ggf zur Rechtsberatung.
     
  10. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Jepp, so kenne ich das auch.
     
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