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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Deswegen baue ich mir bei meiner Quad einfach eine DVB-C Modul ein (sollte Pairing bei mir kommen) und schon lache ich über Pairing :)
    Dann habe ich zwar ein paar Kanäle weniger in HD, aber dann ist das eben so.
     
  2. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Pairing ist Teil der Verschlüsselung. Wer mit der neuen Verschlüsselung (inkl. Pairing) nicht klar kommt, sollte dann ohne Probleme ein Leihreceiver bekommen.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Es bestreitet doch niemand, dass der sauberste Weg der wäre, dem Kunden fristgerecht per ordentlicher Kündigung einen Leihreceiver "aufzuzwingen". Ja, das ist tatsächlich der richtige Weg.

    Macht Sky aber nicht.

    Deswegen bekommt der Kunde im laufenden Vertrag ein außerordentliches Kündigungsrecht.

    Das ist die eine Seite.

    Die andere ist, dass Sky unabhängig davon natürlich jederzeit dazu berechtigt ist, seine Verschlüsselung zu ändern, modifizieren, anzupassen. Sky muss dann sicherstellen, dass dem Kunden die benötigten Geräte zur Verfügung gestellt werden, um das Programm weiter entschlüsseln zu können. Was das ist, darf Sky auch vorschreiben.

    In diesem Falle verlangt Sky aber einen Leihvertrag. Und genau aus dem Grunde ist das eine wesentliche Veränderung des (individuellen) Vertrags mit der Folge der Möglichkeit einer aoK

    Das sind zwei paar Schuhe.

    Würde Sky dem Kunden die Geräte kostenlos schenken, wäre die Sachlage wieder eine andere.
     
  4. Bernd_Stromberg

    Bernd_Stromberg Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Du glaubst also, Sky könne die Verschlüsselung so ändern, dass man das Signal nur noch mit Leihhardware entschlüsseln kann. Auch wenn diese nicht Pflicht ist?

    Und das soll einem dann nicht mal berechtigen eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, weil "sich keine Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert" haben ? §313 BGB
     
  5. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Du wirst lachen, aber diese Frage habe ich mir auch schon mal gestellt. Müsste man eine Schenkung annehmen? Müsste Sky dann eine HDD mit verschenken? Lohnt sich meiner Meinung nach überhaupt nicht drüber nach zu denken, denn das Ergebnis wäre wieder eine "eigene" Hardware, auch wenn es eine Skybox wäre. Hier würden die gleichen Probleme in absehbarer Zeit wieder auftauchen, wenn Sky wieder was an der Technik ändern möchte. Ferner wird die Hardware dadurch auch nicht besser, nur weil diese einem gehören würde...
    Unberücksichtigt bleibt hierbei auch der Wunsch Sky's, dass man an der Hardware nicht rumspielen soll, mit meinem Eigentum kann ich sicher mehr legal anstellen, als bei einem Leihgerät.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dezember 2014
  6. Bernd_Stromberg

    Bernd_Stromberg Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wo bekommt denn der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht?

    A) Sky bietet das nicht an
    B) Sky räumt es auf verlangen des Kunden auch nicht ein
    C) Sky räumt es vielleiht ein wenn VZ oder Anwalt dieses fordern. Aber auch nicht immer ohne zu zicken

    Ohne Kosten für Verbraucherzentrale oder Anwalt bekommt der Kunde gar nichts. Und auf den Kosten dafür bleibt er i.d.R. auch noch sitzen.
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    C) Sky räumt es NIE ein. Es sind dann nur immer "sofortige oder rückwirkende" Beendigungen des Abos. Keine akzeptierte außerordentliche Kündigung.
     
  8. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Und genau gegen diesen Umstand sollte die VZ vorgehen, hätten alle was von, das Prozessrisiko ist gering und das Ergebnis könnte Sky zwingen noch einmal "nachzudenken". Gegen Pairing kann die VZ nicht vorgehen, man kann nur versuchen, den Weg für Sky "steiniger" zu gestalten, denn Pairing geht nur mit von Sky zugelassener Hardware.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Vom Gesetzgeber.

    Dass Sky das derzeit nicht macht bzw. nur auf Druck, haben wir doch schon festgestellt. Sky nennt das in dem Falle "aus Kulanz ohne rechtliche Zugeständnisse".

    Ändert aber nichts an der rechtlichen Tatsache.
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Bei Sky in GB gibts keine Leihgeräte sondern es werden dem Kunden Receiver geschenkt...
    Wäre das in Deutschland auch so, hätte der Kunde keine Grundlage sich zu wehren...
     
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