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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Nein, Horud sieht das nicht zwangsläufig so, siehe erster Absatz im Bezug auf Zwangsleihgerätgestellung

    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...agb-pairing-neue-hardware-55.html#post6789605
     
  2. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Na dann sind wir uns doch einig. Wird dann nur noch Zeit, dass Sky das mal einsieht, ohne dass man gleich die Keule auspacken muss. Ich bin persönlich froh, dass mein Vertrag noch fristgerecht von mir beendet werden konnte...
     
  3. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Aus meiner bescheidenen Sicht ist die Kernfrage (Randbedingung: Die AGB werden so ausgelegt, wie Sky das gerne hätte) folgende:

    Ist jegliches Abweichen von den Regeln als Individualabrede zu werten und, weitergehend dazu, kann diese gedachte Individualabrede durch konkludentes Handeln zustande kommen?
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Doch, natürlich müssen die das.

    Mit "jederzeit" ist ja ein bestimmtes Datum gemeint, sagen wir Mai 2015 rein als Beispiel. Für die dann noch laufenden Verträge gilt: der Abonnent kann das so akzeptieren oder er hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

    Was nicht geht ist das was bspw. MarcBush meint: Sky muss erst abwarten bis alle laufenden Verträge erfüllt sind. Wobei bei Sky Verträge grundsätzlich unbefristet gelten, solange der Kunde nicht innerhalb der gewährten Kündigungsfristen kündigt. Das ist natürlich Unsinn, dann könnte Sky ja faktisch nie eine Änderung vornehmen, da immer irgendwelche Verträge am laufen sind.

    Eine Änderung der Verschlüsselungstechnik wirkt auch nicht auf die AGB aus, sondern auf den einzelnen individuellen Vertragsbestandteil. Insbesondere dann, wenn der Abonnent zu einem Leihvertrag gezwungen werden soll. Schon von daher ist die Argumentation mit den AGB obsolet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dezember 2014
  5. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Die Antwort wird Dir vermutlich nur ein Richter geben können, falls diese Frage überhaupt aufkommen sollte. Ich persönlich gehe davon aus, dass diese Frage in diesem Zusammenhang vor Gericht nie beantwortet werden wird, weil das Thema vorher durch "Sonderkündigung" abgehakt werden wird. Ich persönlich bezweifele jedoch, dass es überhaupt mal zu einem Prozess mit Urteil kommen wird, denn Vergleiche mit Geheimhaltungsvereinbarung sind ja heute auch nichts ungewöhnliches mehr.
     
  6. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wenn ich richtig informiert bin, laufen die Verträge nicht unbefristet, sondern werden jedes Jahr erneut um 12 Monate verlängert, solange der Kunde oder sky nicht zum Ende dieser Laufzeit kündigt. Sauber wäre es also, wenn sky allen Kunden, die der Umstellung/Pairing nicht zustimmen fristgerecht zum Laufzeitende kündigen würde. Wir alle wissen aber, warum sie das nicht tun. Das ist ja von Anfang an mein Thema: In laufende Verträge nicht eingreifen, sauber zum Vertragsende kündigen und dann neue Regeln aufziehen, die dann jeder Kunde annehmen muss, wenn er sky sehen will. So einfach kann es gehen. Was wir jetzt sehen ist eine Farce.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Für die privatrechtlichen unternehmen gilt das BGB mit den Vorschriften zur Auslegung und Beachtung von AGB, auf die sich sky ja gerade wegen Pairing beziehen möchte.

    Also richtet sich die Zulässigkeit des Verhaltens von Sky nach den Paragraphen, die Brillo heute früh schon beitrug, nach 242 Treu und Glauben usw.

    Und da kann man nicht erst dem Kunden zusagen, seine Hardware im neuen Vertrag weiter nutzen zu dürfen, um dann (nachweislich und vorsätzlich) genau nach Ende der Widerrufsfrist eine wesentliche Änderung des Vertrags mitteilen und durch vorsorgliches Abschalten der S02 auch noch aufnötigen, obwohl andere Kunden diese Umstände schon vor Monaten erfuhren.

    Das kann man doch nicht ernsthaft hier vertreten. Ziel ist doch wie in den Theras zuvor nur Polemik, um eine Information der interessierten User zu unterbinden.

    Wesentliche Vertragsänderungen nur mit Zustimmung des Vertragspartners, sagt das Gesetz, das hier anzuwenden ist (BGB).

    Und Ausnahmen nur in Notlagen. Da sky immer noch Verträge mit eigener Hardware anbietet (in Österreich, wissentlich über Zwischenhändler, bis November auf der eigenen Homepage, Pairing aber seit 2013 vorbereitet wird, ist keine Eile begründbar. Hier ist zum Laufzeitende eine Änderungskündigung notwendig, was sky wohl vereinzelt jetzt beginnt.

    Sky weiß das und hält sich an die Gesetze, wenn der Kunde sich wehrt.

    Wir sollten also zusammen mit Sky soweit Einigung erreichen können.
     
  8. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @Crom: Um Dich mal ein bißchen zu bremsen:
    Als ich vor ca. 5 oder 6 Jahren mal wieder um ein Jahr verlängerte wurde ich bei dem Gespräch gefragt, wie ich denn emfangen würde - geräteseitig - und da habe ich dann geantwortet:
    Mit einem Eycos S 80.12.
    CCA: Kenn ich gar nicht, klappt das?
    Ich: Na logischerweise mit Alphacrypt Modul dazu.
    Er: Ach so, ok, aber sie wissen ja (blabla), wenn mal ne Störung ist ... usw.
    In diesem Moment hätte er eben sagen müssen:
    Das können wir so nicht abschließen.
    Was Sky natürlich nie gemacht hat.

    AGB:
    Natürlich können wir in diesem Forum (und auch sonst) Sky's AGB 'zerpflücken', während sich Sky sehrwohl genauestens an die (ja von ihnen ohne Rückfrage beim Kunden aufgestellten) Bedingungen halten muß und auch damit Konsequenzen tragen muß, wenn diese nicht eindeutig und rechtssicher formuliert sind.

    Und diese Formulierung, Abonennten hätten sich einer 'Lüge' bedient, um den Vertrag abzuschließen (Seriennr. etc) - Mensch - wir haben hier einen Pay TV Vertrag mit legaler Smartcard (und keinem illegalen Sharing o.ä.) abgeschlossen und letztlich war es auch völlig egal, ob man nun das Gerät hatte, oder 'nur' die Seriennummer (was übrigens, da es Leute gibt, die ihre technischen Geräte so verbaut haben, dass es wegen so einem Unsinn wie der SN, einfach zu aufwändig ist, alles auseinanderzubauen, praktisch war, diese zu generieren).

    Solange Sky so weitermacht wie bisher (Leuten am Telefon verspricht, es kommt erstmal kein Paring, schicken Sie ihr Modul zurück, dann tragen wir das aus und sie können eigene Hardware nutzen) ist das alles eine traurige Lachnummer, die das Klima Kunde - Anbieter belastet und dem Ansehen der Firma schadet.
     
  9. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wenn man die Erkenntnisse mal zusammen fasst, ergibt sich doch ein ganz einfaches Bild. Jeder Vertrag mit Solo V14 wird Sky (rechtlich) behindern Pairing zumindest für diese Smartcard einzuführen. Fraglich ist auch ob Nagra tatsächlich komplett Ende 2015 verschwinden wird, denn hier wurde ja bereits angedeutet, dass für Hotels, etc. so etwas mit erheblichen Kosten verbunden ist. Ob man daraus einen Anspruch ableiten könnte, wage ich zwar zu bezweifeln, aber wäre zumindest mal ein Argument für einen nicht so technisch versierten Richter...
     
  10. Bernd_Stromberg

    Bernd_Stromberg Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mal ganz unabhängig davon ob das AC jetzt rechtens ist oder nicht. Wir sind uns doch weitgehend einig, dass

    1) Der Kunde nicht zu einem Leihgerät gezwungen werden kann
    2) Der Kunde für das Stellen der Hardware zuständig ist
    3) Sollte der Kunde es wünschen, so stellt Sky gerne kostenlos Hardware zur Verfügung
    4) Meinetwegen darf Sky auch während des Vertrages die Verschlüsselung wechseln

    Dann soll Sky gefälligst sagen: Wir ändern die Verschlüsselung, hier ist ihre neue Smartcard. Wenn sie keinen Receiver am Markt finden der die Karte entschlüsseln kann, dann leihen wir ihnen gerne einen.

    Aber genau das beitet Sky ja nicht an! Es wird sogar behauptet man müsse die Leihhardware nehmen. Steht in den AGB anders drin, also allein das ist schon Täuschung in meinen Augen.

    Ich möchte auch mal diejenigen fragen, die das Verhalten von Sky für rechtens halten, was in ihren Augen denn eine wesentliche Vertragsänderung wäre die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt?
     
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