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Einführung von DVB-T2

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von Discone, 7. Juli 2008.

  1. Redeemer

    Redeemer Senior Member

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    AW: Einführung von DVB-T2

    Geht für mich daraus nicht hervor.

    Glaube ich nicht, dass sowas kommt.
    Wobei, wer subventioniert eigentlich die Simply-TV-Boxen?

    Finde mal was, was in einem entsprechend großen SFN, wie es für T2 geplant ist, frei ist.
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Einführung von DVB-T2

    Ach, dir ist bereits zum heutigen Zeitpunkt bekannt wie die SFN-Netzplanung bei DVB-T2 konkret aussehen wird?
    Woher hast du dieses Insiderwissen der Sendeanstalten?
     
  3. NFS

    NFS Institution

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    AW: Einführung von DVB-T2

    Notfalls wird das Netz in mehreren Stufen aufgebaut.
     
  4. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    AW: Einführung von DVB-T2

    Eh ich das raussuche, kann ich auch kurz zusammenfassen:

    1. Der Gesetzgeber unterscheidet nur zwischen ÖR und privaten Rundfunkanbietern. Letzte Kategorie beinhaltet sowohl Werbefinanzierung als auch Zuschauerentgelte. Ein "Lizenzwechsel" wäre also nicht erforderlich.

    2. Änderungen an der Finanzierung müssen gemeldet werden (zur Kontrolle den Medienkonzentration). Dass eine Änderung hin zu Zuschauerentgelten dabei zu einem möglichen Meinungsmonopol führt, dürfte wohl eher nicht angenommen werden.
     
  5. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: Einführung von DVB-T2

    Änderungen an der Finanzierung müssen genehmigt werden.
    Ungenehmigt führen sie ergo zwangsläufig zum Lizenzverlust.
     
  6. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    AW: Einführung von DVB-T2

    Du es so dargestellt, als würde eine Änderung zwangsläufig zum Lizenzverlust führen. Das ist falsch, wie Du jetzt selbst eingestehst.

    Wie unwahrscheinlich es ist, dass die Änderung nicht genehmigt wird, habe ich bereits im letzten Satz meines Beitrags dargelegt.
     
  7. robiH

    robiH Foren-Gott

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  8. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    Falsch:
    Die Angaben kommen also nicht aus den Lizenzen.

    Davon ist in dem Dokument ebenfalls nicht die Rede.
     
  9. robiH

    robiH Foren-Gott

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    Wo finde ich dann die Lizenzen?
     
  10. peterdoo

    peterdoo Senior Member

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    Es geht ja nur darum, wer das Sagen hat. Die Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse von Hörfunk- und Fernsehanbietern sind der Landeszentrale unaufgefordert mitzuteilen und nach der Hörfunk- und Fernsehsatzung der BLM müssen diese Änderungen von der Landeszentrale genehmigt werden. So steht es angeblich im Bayerischen Mediengesetz.

    Also nur die Eigentumsverhältnisse und die Stimmrechte. Durch die Aufnahme in eine Plattform bekommt diese, selbst bei der Mitfinanzierung der Sender, keine Stimmrechte und wird am Sender nicht beteiligt.

    Für die Verbreitung in Deutschland würde aber auch eine Lizenz in einem beliebigem EU Land reichen. Natürlich müsste man auch dort die deutsche Medienkonzentration überprüfen. Darauf hat aber das Aufgeben der unverschlüsselten Sendung keinen Einfluss.