1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Crom

    Crom Talk-König

    Registriert seit:
    6. Oktober 2010
    Beiträge:
    6.572
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Anzeige
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Da könnte ich mitgehen, wenn diese Informationen während des Bestellprozesses so dargestellt worden wären. Das war aber nicht der Fall. In den AGB steht auch nicht, wo man z.B. eine Liste der zulässigen Empfangsgeräte findet und ob diese dann für den Vertrag als unabänderlich gelten.
     
  2. Quengel-Engel

    Quengel-Engel Junior Member

    Registriert seit:
    18. Dezember 2013
    Beiträge:
    70
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Falls du es nicht gelesen hast ich habe darauf folgende Antwort bekommen.

    Die für Sie geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptierten Sie automatisch mit Ihrem Vertragsabschluss. Nachlesen können Sie diese im Online-Kundencenter von Sky.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    zu Aussagekraft einer Homepage-Zusicherung:

    Wenn der Kunde sich für ein Abo von Sky interessiert und jetzt liest: "Empfang mit Alphacrypt-Modul ist unzulässig", so ist das klare Aussage.
    Bis vor kurzem stand aber auf sky.de, dass man auch mit Alphacrypt Sky empfangen darf. Wenn der Kunde vor Bestellung von Sky dies las und dann eine S02 inkl.HD und 3D Paketen bestellte ohne Angabe einer Seriennummer, dann kann er später sich auf diese Option zum Empfang von Sky mit Alphacrypt berufen.

    Was die Änderung der zugelassenen Geräte im laufenden Vertrag angeht, der meist nur 12 Monate Laufzeit umfasst, muss Sky Veränderungen transparent und langfristig ankündigen, damit ein Kunde sich entscheiden kann, ob er unter veränderten Umständen (zugelassene hardware) sein Abo wirklich verlängern möchte.
    Es gibt genug Zeugen und auch das Eingeständnis von Sky, dass man diese Änderung der zugelassenen Geräte erst nach Ablauf der Widerrufsfrist jedem Kunden separat mitteilt.

    Das ist erkennbar arglistige Täuschung in meinen Augen. Dafür gibt es beim Richter keinen Bonus.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. Dezember 2014
  4. zyz

    zyz Talk-König

    Registriert seit:
    21. Januar 2007
    Beiträge:
    5.029
    Zustimmungen:
    2.599
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Leider falsch:

    Das gilt für alle Werbeplattformen, auch für die eigenen Homepage. Es gibt keine Einschränkung auf den Bestellprozess.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Darum geht es nicht. Es ging um DEINE Aussage: "Homepage ist nicht bindend" Und das ist so pauschal falsch. Punkt.

    Wenn auf der Homepage (die Teil des "Angebotes" von Sky ist und Angebotsinhalte beschreibt) Aussagen getroffen werden, hat das schon Relevanz. Sicherlich nicht als unumstössliche Beweise oder Fakten. Aber als handfeste Indizien schon. Das kann kein Impressum wegfomulieren.

    Und das kannst du auch nicht einfach so wegwischen. Die Wahrheit ist nie schwarz oder weiß. Immer grau. Und hier tiefgrau.

    Na um so schlimmer !! Wie kann man in den AGB auf zulässige Geräte abstellen, aber nirgends diese Geräte spezifizieren ? Das ist schon eine Unart an sich und lässt auch wieder die Einhaltung an die gesetzlichen Vorgaben für die AGB stark anzweifeln.

    Ob dann de jure die Geräte auf sky.de hilfsweise im Umkehrschluss die zulässigen Geräte rechtswirksam auflisten, ist eine ganz andere Frage.
    Aber diesen Sachverhalt generell mit "ist nicht bindend" abzubügeln ist unzulässig. Dazu sind Du und ich gar nicht qualifiziert.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.295
    Zustimmungen:
    45.338
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @MarcBush, führe bitte nicht immer das Alphacrypt an! Damit drehst Du Dir Deinen eigenen "Strick".

    Das normale Alphacrypt hatte eine Nagra-/Betanova-Tunnel-Zulassung. Schon mit dem Kauf konnte es S02/P02-Karten entschlüsseln.

    Eine V13/V14 kann das AC nicht entschlüsseln.
    Es sei denn Du greifst in das Modul ein mit einer unzulässigen Bespielung einer Software die aus einem schwarzem Markt kommt und die keine Lizenz hat. Das muß Sky einfach untersagen weil es die NDS-Sicherheitsstruktur umgeht.

    Wir sind alle keine Engel, ich auch nicht, aber damit kann man einfach nicht auf den Putz hauen und beschleunigt letztendlich den Pairungswillen von Sky.
    Und wer alle Tassen im Schrank hat (umgangssprachlich gesagt/nicht persönlich nehmen) geht mit so einem Argument auch nicht in eine rechtliche Auseinandersetzung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Dezember 2014
  7. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich denke eher, dass die Frage lauten müsste, ob bei Vertragsabschluss wirksam AGB einbezogen wurden. Dies hängt sicherlich davon ab, wie der ursprüngliche Vertrag geschlossen wurde. Ich erinnere mich noch gut an die DF1 Zeit, das war eine richtige Papierflut, bevor man das Päckchen mit nehmen durfte. Wie ich Premiere oder Sky genau abgeschlossen habe, weiß ich persönlich gar nicht mehr, wenn ich ehrlich bin. Glaube mich zu erinnern, dass ich Premiere gekündigt hatte und nicht automatisch zu Sky gewechselt bin...
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Genau genommen kann man mit keinem Receiver außer den zertifizierten Receivern (ältere Kauf- und aktuelle Leih-Receiver) sowie dem Sky+-Modul NDS legal decodieren.

    Das sollte jedem klar sein, wenn er mit "eigener Hardware" bei Sky, Anwalt, Verbraucherschutz etc. argumentiert.
     
  9. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @Eike


    Gab es überhaupt offiziell irgendein NDS CI Modul, oder wurden Lizenzen nur für CI+ Module vergeben?
    Falls es welche gab, könnte man zumindest sagen, dass die Lizenzbestimmungen verletzt wurden, da das AC nie lizensiert wurde.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es gibt kein frei erwerbliches offizielles NDS-Modul, welches eine Sky-Deutschland-Karte entschlüsseln kann. Nur das Leih-Modul von Sky kann das. Das betrifft die Sky-eigenen Karten, vornehmlich also Sat und eventuell private Kabelbetreiber (bin ich mir nicht sicher), die blocken das.

    Es gibt zwar frei erwerbliche NDS-Module, die funktionieren mit NDS-Karten der Kabelbetreiber wie Kabel Deutschland, hier dann auch Sky, wenn das über die Kabelkarte läuft.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Dezember 2014
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.