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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Babenga0815

    Babenga0815 Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich frage bezüglich der Zweitkarte,
    1. Wohnsitz weicht vom 2. Wohnsitz ab.
     
  2. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Der Standort sollte Sky doch schon laut Vertrag bekannt sein... ;-)
    Der Aufwand dafür wäre sicherlich nicht sehr hoch, aber was würde Sky damit erreichen können? Glaube kaum, dass die gegen "Camper" vorgehen würden, so lange brav gezahlt wird...
     
  3. wkremser

    wkremser Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Dazu will ich kurz etwas sagen. Ich bin extra sachlich und ruhig geblieben um eben genau das nicht zu erleben. Explodieren kann ich später auch noch. Aber einfach mit der Meldung "Ich diskutiere nicht, ich werde dann einfach auflegen" zu antworten und null auf meinen Wunsch einzugehen find ich dann doch mehr als Notbremse sondern als absolut respektlos und weit über das Ziel hinausgeschossen ... und Ja ich weiss wie "Kunden" sein können, da ich selber im Behördenbereich 2nd und 3rd Level Support für Gemeindebedienstete und Co jahrelang durchgeführt habe.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    "Der Camper" könnte ja auch auf Mallorca stehen.....
    Dann würde ich schweigen und genießen.... Und die Internetanbindung auch nicht nutzen.
     
  5. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Rückverfolgung der IP geht zwar Regionsmäßig relativ Kostenneutral über entsprechende Software, bzw auch tracert.
    Die IP wird natürlich immer übertragen.
    Aber wo das Gerät steht, bzw auf welchem Namen zugelassen.
    Das geht nur mit Verdacht einer Straftat per Gerichtsbeschluß.
    Sofern du regelmäßig Zahlst, sollte das SKY aber eigentlich nicht interessieren.

    Warum sollten sie.
    Sollten sie feststellen wollen, das du gegen die AGB verstößt und der Vertrag gekündigt werden, schneiden sie sich ins eigene Fleisch...

    Allerdings wie Eike schon sagt, Internet nicht nutzen, man muss ja keine Schlafenden Hunde wecken.

    @Toschwil
    Ich denke aber das die Lobby von SKY immer noch geringer ist als die lobby der Musikindustrie wie SONY, daher Generalverdacht von Filesharer mit Generalverdacht Cardsharer für mich sehr abwegig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2014
  6. waldschrat54

    waldschrat54 Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    also wurde das Gespräch nicht aprupt beendet, wie es im anderen Posting den Anschein hatte.


    Dein Wunsch war offenbar nicht von Relevanz und nicht machbar, sonst hätte sie ja weiter mit Dir geplaudert. Ist zwar schade, aber muss man wohl so akzeptieren und daraus die richtigen Konsequenzen ziehen.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mit der IP-Adresse selbst lässt sich rein technisch gesehen erst mal nur der Server orten, von dem die IP-Adresse vergeben wurde, also der Standort der Server des Providers. Der kann naturgemäß mehrere 100 km vom tatsächlichen Standort des eigenen Computers abweichen.

    Die genaue Zuordung der IP-Adresse darf nur auf gerichtliche Anordnung und auf begründeten Verdacht hin an staatlichen Behörden wie der Polizei vom Provider rausgegeben werden. Also, an welchem Tag besagte IP-Adresse an welchen Kunden vergeben wurde.

    Für Privatleute und Firmen (wie Sky) ist das unmöglich, jedenfalls im Alltagsgeschäft. Nur im Rahmen von Strafverfahren könnte Sky das verlangen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2014
  8. holgerwolf

    holgerwolf Senior Member

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    __________________
    SKY komplett für 25,90€
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    Samsung UE55HU7200
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Man könnte auf Grund der unterschiedlichen IP zumindest schonmal ein wenig vorselektieren.

    Gruß
    Holger
     
  9. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Im Prinzip gibt es auch wenig zu diskutieren, wenn ein Mitarbeiter sich strikt an Vorgaben der Geschäftsführung hält. Ich gebe Dir aber recht, dass sich die betreffende Mitarbeiterin "besser" hätte verhalten oder verkaufen können. Es hätte schlicht gereicht, dass sie auf höhere Stellen verwiesen hätte, zur Not eben auch per Email an die Geschäftsleitung... Schon wäre das Gespräch normal beendet worden, da bin ich sicher.
     
  10. Babenga0815

    Babenga0815 Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Aus den AGB's

    2.1.5
    Für den Fall, dass der Kunde eine Smartcard außerhalb des Haushalts nutzt,
    ist Sky berechtigt, vom Kunden Schadensersatz in Höhe einer Jahresgesamt
    gebühr
    für das auf die missbräuchlich genutzte Smartcard gebuchte Abonnement zu
    verlangen. Darüber hinaus behält sich Sky den Ersatz weiterer durch die miss-
    bräuchliche Nutzung der Smartcard und des Leihreceivers entstandener Schäden
    vor. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein, oder ein geringerer Schaden
    entstanden ist.
     
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