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ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. November 2014.

  1. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Nein... ist er nicht. Kabelfernsehen ist eine kommerzielle Dienstleistung, die es aber eigentlich nicht braucht, um TV zu empfangen. Nur die Entscheidung von Vermietern, auf Kabelanschluss zu setzen bei der Verkabelung, macht das nicht zur einer Grundversorgung.
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Wen die die Kosten für einen Kabelanschluß über nehmen , müßten sie auch die Kosten für eine Satellitenempfangsanlage übernehmen, bei diejenigen bei denen kein Kabelanschluß verfügbar ist.

    Gleichheitsgrundsatz GG.
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Für einen Arbeitslosen ist es heutzutage wichtig auch einen Internetzugang zu haben damit er sich richtig bewerben und und Jobs suchen kann.

    Es gibt Gegenden, wo nur KNBs einen vernünftigen Internetzugang anbieten.
    So, und in diesem Internet-Paket hat man dann Telefon, TV, und bei uns hier auch die Privaten in HD, automatisch inklusive. Wie ist das die Rechtslage?

    Ich wüsste nicht das Hartz4 Empfänger den Internetzugang gestellt bekommen.
     
  4. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Nun, Internet + Telefon gibt es bei den meisten KNBs ja auch ohne Kabelanschlussgebühr.
     
  5. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Also Kabel Deutschland bietet Internet und Telefon auch ohne Fernsehen an. Nutze selber Internet und Telefon von KD und Fernsehen über Sat.
     
  6. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Den Auftrag zur Grundversorgung erfüllen die Sender und nicht der Kabelanschluss. Und dieser ist erfüllt, wenn sie über Terrestrik oder Sat empfangbar sind.

    Das Thema ist eigentlich durchgekaut, das BSG hat schon vor einiger Zeit gesagt:
    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=88183

    Und das ist wohl das Urteil:
    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170796

     
    Zuletzt bearbeitet: 18. November 2014
  7. UltimaT!V

    UltimaT!V Talk-König

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Das ist ein wettbewerbsverzerrender Vorteil gegenüber anderen Empfangwegen. Entweder müssen auch andere Empfangswege in die Betriebskosten aufgenommen werden, oder eben das Kabel heraussepariert werden. Das ist ungerecht den anderen Leuten und auch unternehmenseitig, wenn nur ein KNB dieses Optionsprivileg eingeräumt bekommt seine Einnahmen via NK einzuspielen und die anderen Unternehmen schauen in die Röhre und die anderen Menschen auch.

    Da müsste es mal einen geben, der gegen diese Wettbewerbsverzerrung klagt, dann wird auch für die KNB diese "Komfortzone" wegbrechen.
     
  8. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Das ist einfach ein Überbleibsel der Bundespostverkabelung. Diese "Versorgungsverträge" mit Wohnanlagen - eine Besonderheit. Und da das damals von der Politik so gewollt war, übernehmen die Gerichte diesen "Geist" in ihre Urteile.

    Der Witz ist ja, dass die Kabelbetreiber durch die Massenverträge pro Nase deutlich weniger am TV verdienen, als bei Einzelanschlüssen, deswegen ist man ja so interessiert, darüber Internet zu verkaufen - denn das gibts nur einzeln. Und auch Privat payHD gibts nur extra bei diesen Massenverträgen, nicht inkludiert.
    Und den Verlust, den man beim TV durch diese riesen Rabatte gewährt, wollen die Kabelbetreiber gerne über die "Einspeisegebühren" wieder hereinholen.
    Letztlich aber ist es eine Frage der Vermieter, die einfach die Technik an die Kabelbetreiber "outsourcen" wollen "Netzebene4", und das soll dann als Grundversorgung verkauft werden, dabei könnte man es auch ohne Kosten mit Satverteilanlagen machen. Ist nur weniger bequem für die Hausverwaltungen, denn dann muss man sich ja selbst drum kümmern.
     
  9. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Bei uns im Städtchen bekommen ALG 2 Empfänger einen DVB-T Empfänger gestellt wenn der nicht schon im Gerät verbaut ist. Dann hat man halt nur die ÖR Sender zur Verfügung in bestimmten Stadtteilen. Extra Kabelanschluss wird nicht bezahlt, es sei denn er ist in der Miete enthalten.

    Ein Internetanschluss wird auch nicht bezahlt, zum bewerben soll man die Computer in den Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen nutzen. Das Fahrgeld zum Jobcenter wird ja übernommen.

    Wer auf seinem Kontoauszug z.B. Sky oder auch diverse VOD Portale hat bekommt keinen Ausweis für die verbilligten Lebensmittel bei der Tafel oder für das Sozialticket. Da sind die hier mittlerweile unerbittlich.
     
  10. RollinCHK

    RollinCHK Gold Member

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Die Sache ist doch einfach, die Grundversorgung findet via DVB-T statt. Wer mehr möchte, egal ob nun ALG 2 Empfänger oder nicht, muss eben auch dafür bezahlen. Das ist nun mal ganz generell so. Wer eine SAT-Schüssel installieren kann, der hat Glück. Der hat eben nur gewisse Einmalkosten zu tragen. Wo dies nicht erlaubt ist, oder technisch nicht möglich (Stichwort freie Sicht zum SAT usw.), der muss eben ausweichen. Warum sollten also hier die Kosten für einen Kabelanschluss vom Amt übernommen werden???

    Übrigens, dort wo DVB-T nicht verfügbar ist, gibts noch so Dinge wie Magine, Zattoo usw. Auch hier fallen Kosten an, wenn man mehr als die ÖR-Sender möchte, die aber eben nun mal eine Grundversorgung bieten.

    Es gibt so viele Möglichkeiten, auch für ALG 2 Empfänger zu sparen, ich spreche da aus Erfahrung - Stichwörter: Lebensmittel die kurz vor Ablauf des MHDs günstiger verkauft werden, Cashbacks, Coupons, vernünftig kalkulierte Telefonie und Handyverträge, Stromanbieterwechsel usw. Wenns nicht gerade um ne Mutter mit 3 Kindern geht, die nen 24 Stunden Full-Time Job hat, dann ist auch sicher genug Zeit da, sich mit solchen Dingen auseinander zu setzen. So mies wie es immer in den Medien berichtet wird, muss es einem mit ALG 2 nicht gehen... Da spreche ich aus Erfahrung...