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AGB Änderung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Roger F., 19. August 2010.

Status des Themas:
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  1. pfrimsel

    pfrimsel Neuling

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    AW: AGB Änderung

    @AZO
    wie gut dass es solch Wissende wie dich gibt - Danke,Bro!
     
  2. freewindqlb

    freewindqlb Senior Member

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    AW: AGB Änderung

    Es ist immer wieder schön, von einem Oberlehrer zu lesen. Auch Deine anderen arroganten Kommentare passen dazu.

    Ich habe SkyGo übrigens nicht nutzen können, da ich nicht zu denen gehöre, die Apple nutzen. Für Android wird es ja schon eine Weile versprochen.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: AGB Änderung

    Man sollte erst einmal den neuen AGB widersprechen.
    Wer jetzt einen Vertrag bis Ende 2015 oder gar bis Mitte 2016 hat, bewahrt eine bessere Position mit alten AGB oder sogar ohne wirksame AGB, um so besser gegen Hardwaretausch, Zwangsreceiver und Pairing gewappnet zu sein.

    Sollte ein besonderes neues Angebot so überzeugend sein, kann man immer noch jederzeit den dann neuen AGB zustimmen.

    Sollte sich der eigene Vertrag ohne Kündigung automatisch verlängern, gelten die bisher vereinbarten AGB automatisch weiter.

    Ist es ein Rückholer-Telefonat mit Rabatten, gelten die neuen AGB nur, wenn Sky diese ausdrücklich zur Bedingung macht und dem Kunden zuschickt. Bis gestern hat Sky dies bei Rückholern nicht gemacht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. November 2014
  4. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: AGB Änderung

    Ach Du Kacke. Die Argumentationsweise erinnert mich an unsere HD+ Freunde. "Wir haben HD Sender und ihr niiiicht Nananananana..." *Zungerausstreck* :rolleyes:

    Also ich habe den AGB Widersprochen. Sollte jetzt ein Wunder geschehen und Sky startet jetzt den ultimativen "Must-Have" Sender auf den man kaum noch verzichten kann und wo das Sky Abo sonst wertlos ist, dann kann man nachträglich immer noch den neuen AGB zustimmen. Diesem wird sich Sky kaum verweigern. Also mach dich mal nicht so wichtig.

    Ach ja eins noch: Wir AGB Verweiger haben vielleicht keinen Zugang zu neuen Angeboten, aber Du hast bald kein Zugang mehr zu diesem Forum, wenn Du so weiter machst. Und da werde ich dann die Zunge raus strecken. :p
     
  5. Athlonpower

    Athlonpower Platin Member

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    AW: AGB Änderung

     
  6. Flopu85

    Flopu85 Senior Member

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    AW: AGB Änderung


    AGB Änderugnen brauchen nicht schriftlich mitgeteilt werden, es reicht der Hinweis, dass neue AGB´s rausgekommen sind und man sich die von der Internetseite runterladen kann z.b.

    Arbeite bei Vodafone und dort wird es so gehandhabt und es ist rechtens.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: AGB Änderung

    Nana, so einfach ist es aber nicht!
    AGB sind Vertragsbestandteil, und Verträge können nicht einseitig verändert werden!
    Was willst Du denn mitteilen? Dass Sky seine AGB einfach ändern kann, man es dem Kunden mitteilt - und dann gelten die Änderungen? Das hoffentlich nicht.

    Der Kunde muss geänderten AGB zustimmen, stillschweigend nach Kenntnisnahme, indem er nicht widerspricht (wenn dieser Änderungsvorbehalt so in den bisherigen wirksam vereinbarten AGB schon drin steht)
    (wie hier bei Sky)
    oder indem der Kunde tatsächlich seine Zustimmung erklärt, per mail oder Unterschrift.

    WESENTLICHE Änderungen der AGB sind nur mit Variante 2 umsetzbar, also mit tatsächlicher aktiver Zustimmung des Kunden (Unterschrift oder mail).

    Widerspricht der Kunde (Variante 1) oder stimmt nicht aktiv zu (Variante 2), so gelten die bisherigen AGB weiter. Sind die Änderungen für das Unternehmen aber unumgänglich und unvermeidbar, so hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, die Firma auch.
    (hier bei Sky ist nicht unvermeidbar, pairing kann auch erst 2016 oder 2017 kommen, werden ja wieder Voll-Abos ohne Hardware angeboten unter sky.de)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. November 2014
  8. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: AGB Änderung

    Banken sind dafür ja bspw. bekannt. Stimmt man den AGB Änderungen nicht zu, wird bereits angekündigt, dass das Vertragsverhältnis endet, weil man unter den bisherigen Bedingungen Konto und/oder Depot nicht fortführen könnte.

    Auf diesen Verweis hat Sky mit den neuen AGB verzichtet. Warum wohl? Sonst könnten Viele einfach widersprechen und der Vertrag wäre beendet. Das macht in Zeiten von Watchever, Netflix & Co. gerade bei Film Abonnenten Sinn. Das weiß anscheinend auch Sky.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: AGB Änderung

    Nur weil es so gehandhabt wird, ist es nicht rechtens oder anders gesagt...AGB sind nicht die Bibel. Drinstehen kann da ne Menge, was davon vor Gericht Bestand hat, ist aber eine ganz andere Thematik.
     
  10. AZO

    AZO Silber Member

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    AW: AGB Änderung

    Ich verstehe die 600-Beiträge-Diskusion nicht. Sky will doch nur Rechtssicherheit
    für die Kunden und Sich, und passt die AGB den veränderten Marktvoraussetzungen
    an. Ich vermute mal, daß Diejenigen sich hier am meisten aufregen welche
    mit ihrer Sky S02/P02 Karte entschlüsseln. Da sie wissen, das damit Schluss ist bei NDS wehren,Sie sich jetzt. Brauchen Sie aber nicht. Denn das Angebot ist doch ok.
     
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