1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Wer schließt den Vertrag mit dem KNB

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von ReneK, 12. November 2014.

  1. ReneK

    ReneK Senior Member

    Registriert seit:
    13. Juni 2004
    Beiträge:
    339
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    28
    Anzeige
    Hallo zusammen,

    ich stehe aktuell vor einem Problem. Meine Vermieterin hat mit vor einer Woche mitgeteilt, dass die Eigentümergemeinchaft den gemeinsamen Anschluss bei der PC zum 01.01.2015 gekündigt hat.

    Eine gemischaftliche Sat-Anlage wird es nicht geben. Das Anbringen einer eigenen Schüssel ist untersagt und bei mir wegen Kellerwohnung nicht möglich.

    Es wird darauf verwiesen, dass durch VDSL mit Vectorig Entertain genutzt werden soll, was bei mir auch nicht möglich ist, weil ich noch 20 Monate Mindestvertragslaufzeit bei 1und1 habe.

    Die einzige Möglichkeit laut der Vermieterin ist, der eigene Abschluss eines Einzelvertrages mit der PC.

    Mir stellt sich jetzt die Frage ob ich wirklich selbst einen Vertrag mit der PC shließen muss. Ist das nicht Sache des Vermieters? Was ist wenn ich während der Laufzeit ausziehe, dann muss ich ja den Vertrag weiter bezahlen ob wohl ich diesen eventuell nicht mehr nutzen kann, wenn es in der neuen Wohnung einen gemeischaftlichen Sat-Empfang gibt.

    Danke im voraus für Eure Antworten.

    Gruß

    ReneK
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

    Registriert seit:
    20. November 2005
    Beiträge:
    53.188
    Zustimmungen:
    11.040
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    125 cm Gilbertini Stab HH120
    AW: Wer schließt den Vertrag mit dem KNB

    Bei Umzug gibt es Sonderkündigungsrechte. AGB des Anbieters unbedingt lesen, was diese dazu aussagen.
     
  3. alex.o

    alex.o Gold Member

    Registriert seit:
    28. September 2009
    Beiträge:
    1.409
    Zustimmungen:
    64
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Wer schließt den Vertrag mit dem KNB

    Ist der Kabelanschluss lt. Mietvertrag Bestandteil der gemieteten Wohnung; d.h. ist dort etwas dazu geregelt? Ggf. würde ich an Deiner Stelle mal einen Experten für Mietrecht befragen, ob dann nicht sogar die Vermieterin dafür verantwortlich ist, Dir einen funktionsfähigen Kabelanschluss (im vertraglich vereinbarten Umfang) zur Verfügung zu stellen.
     
  4. ReneK

    ReneK Senior Member

    Registriert seit:
    13. Juni 2004
    Beiträge:
    339
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Wer schließt den Vertrag mit dem KNB

    Leider ist dazu im Metvertrag nichts geregelt. Es steht nur das der vorhandene gemeinsame BK-Anschluss zu nutzen ist und über die NK zu zahlen ist.

    Aber es steht nichts dort, was passiert, wenn der gemeinsame Anschluss nicht mehr vorhanden ist.
     
  5. captaindyck

    captaindyck Silber Member

    Registriert seit:
    25. März 2004
    Beiträge:
    865
    Zustimmungen:
    50
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Wer schließt den Vertrag mit dem KNB

    Für eine Einschätzung zu dieser mietrechtlichen Frage ist das hier wahrscheinlich der falsche Ort. Dafür gehst Du wohl besser zur Verbraucherzentrale oder zu einem Anwalt.

    Prinzipiell ist es ja begrüßenswert, wenn ein Bewohner zukünftig nicht mehr zwangsweise den Kabelanschluss mitbezahlen muss, obwohl er mit T-Entertain oder ggf. auch DVB-T eine andere Empfangsart benutzt. Der Haken dabei ist natürlich, dass es für diejenigen, die beim Kabelanschluss bleiben wollen, nun etwas teurer wird. Was dies angeht, würde es aber keinen Unterschied machen, ob Vermieterin oder Mieter den Einzel-Kabelanschluss bestellen - Du als Mieter zahlst den Anschluss so oder so, entweder direkt an den Kabelnetzbetreiber oder indirekt über die Nebenkosten. Und die Vermieterin erhält auch keinen Rabatt auf einen Einzelnutzervertrag.

    Schließt der Mieter den Vertrag ab, so kann er diesen auch wieder selber kündigen, wenn er keinen Kabelanschluss mehr nutzen möchte (natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfristen). Zieht er aus, so hat der Mieter ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist (TKG §46 (8)) gegenüber dem Kabelnetzbetreiber. Da die Kündigungsfrist für die Wohnung üblicherweise auch 3 Monate beträgt, stellt das normalerweise kein Problem dar, außer man stellt kurzfristig einen Nachmieter, der den Kabelanschlussvertrag nicht übernehmen möchte.

    Würde Deine Vermieterin den Kabelanschlussvertrag abschließen, hätte sie kein Sonderkündigungsrecht, wenn Du ausziehst und die Wohnung danach evtl. länger leersteht oder der neue Mieter lieber T-Entertain nutzen möchte.

    Daher kenne ich es auch nicht anders, als dass immer der Mieter einen Einzelnutzungsvertrag für das Kabelfernsehen abschließt, während der Vermieter/die Eigentümergemeinschaft nur Verträge zur zwangsweisen Versorgung aller Parteien des gesamten Hauses abschließt.

    Wie bereits gesagt, ob aus dem Mietvertrag heraus sich in irgendeiner Form eine Verpflichtung der Vermieterin ergibt, sich um den Kabelanschlussvertrag zu kümmern, weiß ich nicht. Allerdings sehe ich sowohl für Dich als auch für Deine Vermieterin eher Nachteile, wenn sie sich darum kümmert.

    Dass die TV-Kabelinstallation innerhalb des Hauses aus technischer Sicht instand gehalten wird, dafür ist jedoch nach wie vor die Vermieterin in Verbindung mit der Eigentümergemeinschaft verantwortlich.
     
  6. ReneK

    ReneK Senior Member

    Registriert seit:
    13. Juni 2004
    Beiträge:
    339
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Wer schließt den Vertrag mit dem KNB

    Schon mal Danke für die bisherigen Antworten, auch wenn das thema hier eventuell nicht ganz am richtigen Platz ist.

    Von Weiternutzen wollen kann nicht ganz die Rede sein (wer ist schon gerne an einem nicht rückkanlafähigen 450 MHz ohne Sky Bundesliga1 HD?), aber unter den gegeben Umständen leider alternativlos.