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Pairing - Widerspruch Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von styles, 22. Oktober 2014.

Status des Themas:
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  1. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Wer hat den Sky in die Kulanzregelung gezwungen, VZ oder RA? In meinen Augen liegt ein Beraterfehler vor, wenn Dir dieser Umstand nicht als mögliche Folge des "Vergleichs" vorher bekannt gemacht wurde. Je nach Höhe der Kosten würde ich diese als Lehrgeld abschreiben. Es lohnt sich nicht, weiteres Geld zu investieren. Zur Info: Einen Mahnbescheid kannst Du aber auch selber ausfüllen, gibt's in jedem Schreibwarengeschäft. Widerspricht sky dem Mahnbescheid, landet das vor Gericht zu Klärung. Hier würde aber nur der Anspruch der Forderung geklärt werden, nichts weiter. Wird der Anspruch abgewiesen, hast Du weitere Kosten am Hals. Punkt 4 geht also nicht, was eine Klärung der Rechtslage betrifft (Du hast den Streit ja beigelegt). Ich rate daher zu Punkt1, es sei denn, Du willst (VZ oder RA) noch verklagen, weil die falsch beraten haben....
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. November 2014
  2. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Ja mir wurde telefonisch von der VS gesagt sie übernehmen die Kosten, von der Firma telefonisch an die VsZ.
    Das wurde dann aber schlauerweise nur telefonisch zugesagt, aber nicht schriftlich.
    Normale Überrumpelungstaktick... bzw das Verhalten kommt doch bekannt vor.

    Merke: Alles Schriftlich festhalten und vor der Unterschrift prüfen ob auch alles seine Richtigkeit hat man nichts vergessen hat!

    Wenn das nicht von Anfang an in die Klärung durch den Anwalt inbegriffen war, bzw wie war die genaue Auftragsstellung für den RA oder VZ.
    Wenn es nur um die Klärung ging, dann hat er seinen Job erfüllt; da kannst du ihm keinen Strick drehen. Man könnte sich wünschen er wäre von sich aus darauf gekommen, ist aber keine Pflicht.

    Hab auch zu schnell Ja und Amen gesagt = Lehrgeld.

    wobei die strittigen Monate noch zurück überwiesen wurden, das hatte die VZ für mich geklärt, aber das hatte ich auch von Anfang an selber gesagt.

    Ich denke auch bei dir wirst du die Kosten für Anwalt und drum herum selber als Lehrgeld abschreiben müssen.

    Was die Kosten für den Zeitraum "Karte schwarz es wird Ersatz verweigert" geht, da solltest du überlegen ob du der Firma da nochmal zu Leibe rückst. Wäre gut gewesen du hättest das vorher selber an die Firma irgendwie geschrieben.
    Sonst bin ich einer Meinung mit Toschwil ;)

    PS Mahnbescheid wandelt sich nicht automatisch in ein "streitiges Verfahren" um. Nur wenn man den Haken auf dem Antrag setzt, oder wenn der "angemahnte" die Anteiligen Gerichtskosten Zahlt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. November 2014
  3. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Habe sehr lange keinen mehr ausgefüllt, ich dachte, die bitten den Antragsteller dann erst einmal voll zur Kasse?
     
  4. mb bowser

    mb bowser Neuling

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    @digitaltivi


    Ich soll dich von den Ra von meinem Verein fragen,
    ob du nur ein Schreiben hast wegen der Technikumstellung.
    Gibt es noch andere Schreiben?
    Aber wahrscheinlich ist es bei dir so, wie bei allen anderen.
     
  5. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    [
    So die Theorie ;)
     
  6. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Hatte jetzt ein wenig Langeweile und nach dem das Pressebüro von Humax nun anscheinend doch kein Interesse auf ein Gespräch mehr hat...
    Mal sehen, vielleicht schaffen wir es ja ins Fernsehen, habe SternTV mal einen Themenvorschlag unterbreitet...
    Und ja ich weis... Wir brauchen Aufmerksamkeit, TV braucht Quote, damit wir die Werbung gucken und nicht überspringen können usw...
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. November 2014
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    :D Kennst du den Spruch: eine Krähe hackt der anderen nicht das Auge aus?

    SternTV -> Ausstrahlung über RTL. RTL = HD+ und Partner von Sky mit ihren Spartensender. ;)

    Ist das selbe wie mit Humax.

    Die werden sich ganz sicher nicht der Pairingsache widmen.
     
  8. TheMatrix

    TheMatrix Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Wäre es nicht sinnvoller sowas an: Radgeber - Markt zu schicken :D

    http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/

    SternTV oder Akte wären sicher nicht im Stande so etwas "Public" zumachen :rolleyes:

    @Toschwil

    Deine Langeweile in allen Ehren, doch es wird nichts bringen !

    Gerne schicke ich Dir "vorab" die Info per Nachricht von Humax wenn ich morgen auf meine Mail eine Antwort erhalte !
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. November 2014
  9. seku9876

    seku9876 Senior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Mir wurde Ende August per Brief die innovative Technik angekündigt. Habe daraufhin per Mail vorab widersprochen, die Rücksendung der Hardware avisiert und zu 11/2015 gekündigt.

    Seitdem habe ich mit Ausnahme der Kündigungsbestätigung NICHTS mehr gehört, habe auch keine neuen AGB bekommen.

    Haben die mich vergessen?
     
  10. SynTom

    SynTom Senior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Hmmm seit heute kann ich wieder das Komplettpaket OHNE Receiver bestellen. Aber diesmal steht auch dabei:

    "Hinweis für Nutzer der Smartcard des Typs S02/01 bzw. P02/01(Nagravision): Es besteht kein Anspruch auf Verwendung oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems. Sky stellt sein Verschlüsselungssystem während der Laufzeit Ihres Vertrages phasenweise um. Wenn es soweit ist, werden wir Sie informieren und Ihnen kostenlos eine neue Smartcard und ein Empfangsgerät zur Leihe für die Restlaufzeit des Vertrags übersenden. Bitte beachten Sie: Der Empfang von Sky ist dann weder über das von Ihnen gewählte Empfangsgerät noch mit den oben genannten Smartcardtypen möglich! Die 14-stellige Receiver-Nummer finden Sie auf einem Aufkleber auf der Rück- oder Unterseite Ihres Receivers (und beginnt meist mit der Nummer 1 oder 2)."
     
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