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Pairing - Widerspruch Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von styles, 22. Oktober 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Und der Kunde muss neben Zweitkarte (und evt. noch weiteren Vertrag) auch noch einen Receiver für Zweitkarte teuer leihen... (Servicegebühr)

    Daher glaube ich nicht, dass Sky im laufenden Vertrag richterlichen Segen erhielte.
     
  2. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Das mit dem Leihgerät hilft Dir aus dem Vertrag zu kommen, vorzeitig. Da sind wir uns alle einig, auch wenn Sky das nicht sehen will.
    Der Trick von Sky ist aber Geräteklasse 1 sterben zu lassen (zumindest aktuell).
    Das bedeutet dann aber zwangsläufig, dass es nur noch Leihgeräte gibt, es sei denn, Sky vertickt die Kisten irgendwann mal wieder als Kaufgeräte.
    Die Möglichkeit dann eine SC an ein Empfangsgerät zu binden verhilft Sky im Falle von Sky+ Receivern mehr Zweitkarten zu verkaufen, wer schleppt schon gerne eine ganze Kiste von Zimmer zu Zimmer.
    CI+ (Geräteklasse 3) könntest Du ja weiter in Zig Receivern stecken. Will aber keiner, weil Du damit nicht aufzeichnen kannst.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Vertrag ist Vertrag, sagt jeder Hanseat!

    Leihreceiver ist freiwillig, und wenn bei nächster Verlängerung doch Pflicht, dann werde ich natürlich nicht verlängern. Derzeit ist Leihreceiver noch freiwillig, also nicht in meiner Hütte. pairing interessiert mich nicht, mir geht es um die Hardware.

    Zweitkarten-Vertrieb ist eins der Ziele von pairing, sehe ich auch so.
     
  4. jonny s

    jonny s Senior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Bekommst du wenigstens Geld von denen.:D
     
  5. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Sky zwingt Dich ja nicht dazu. Weil vorher was ging, weil Sky von einem Passus seiner AGB bisher keinen Gebrauch gemacht hat. wird Dir sicherlich kein Richter als "Recht" auf Dauer zugestehen wollen, oder?
     
  6. jonny s

    jonny s Senior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    @Toschwil

    Hast du die Wörter gefunden?

    § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln

    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
    (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.:D:winken:
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Absatz 2 aus dem Zitat von Jonny_s trifft es richtig.
     
  8. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    @Jonny s


    Ich hatte mir die Links natürlich auch durch gelesen, aber das Eisen ist mir wirklich zu heiß. Ich persönlich hoffe auf das Kartellamt und sehe dies persönlich als einzig realistisch verbliebene Chance an. Thema Wettbewerbsrecht, hier sehe ich die größten Angriffspunkte. Sky's Vorgehen ist wettbewerbsrechtlich z. B. auch technikfeindlich, weil der technische Fortschritt behindert wird und uvm.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Wenn dem Kunden die Nutzung mehrere Receiver im Haushalt nicht in den AGB erlaubt wird, hast du Recht, aber ich sehe a) man darf mehrere Receiver (nur nicht gleichzeitig) nutzen und b) nur einen Receiver gepaired nutzen.

    Wenn dies in den AGB gleichzeitig formuliert wird, ist das widersprüchlich, oder? Müssen wir mal Anwalt fragen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. November 2014
  10. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Siehst Du, nun fangen wir die fiesen AGB-Deutungen wieder an... ;-)
    (Ich würde 1.1.8 dahin gehend auslegen wollen)
    (Dein b ist ferner auch von Sky nicht näher definiert, da hier wieder nur von Empfangsgerät im Allgemeinen gesprochen wird)
    Das sollten wir lassen und den Gerichten überlassen, sollen die auch mal arbeiten für Ihr Geld....
    P.S. Ist Dir mal aufgefallen, dass Sky in den ganzen AGB nicht einmal das Wort Pairing benutzt?
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2014
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