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Pairing - Widerspruch Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von styles, 22. Oktober 2014.

Status des Themas:
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  1. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Ich unterstelle Sky einfach die Absicht, nur noch eigene Hardware anbieten (zulassen) zu wollen. Ich habe bei der Mail an das Kartellamt auch Aussagen vom Sky & Friends Forum verlinkt, die diese Annahme erhärten.
     
  2. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Verträge können mündlich geschlossen werden. Macht man jedes mal, wenn man einkauft. Warum soll das also nicht möglich sein? Die AB ist eben nur eine Bestätigung, mehr nicht und dient eigentlich dazu, dass man als Kunde noch einmal das Besprochene abgleichen kann. Das ist mehr oder weniger wie ein Protokoll.

    Müsste man jetzt auch wissen, in wieweit Sky Tonaufnahmen des Vertragsabschluss hat. Man muss ja am Ende häufig mit "Ja" alles bestätigen.

    Wenn dir die AB nicht gefällt, kannst doch sowieso widerrufen. Wo ist das Problem? Dafür brauchst keine zwei Zeugen.
     
  3. jonny s

    jonny s Senior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Endlich kommt hier mal wieder Bewegung rein:D.


    Wie soll AGB 04/14 mit CI+ Modul für Verträge bis 03/14 Gültig sein, wenn es vorher andere gibt.


    Wenn diese 04/14 nicht zugeschickt werden um diese zu Widerrufen,
    zählen die, die zu diesem Vertrag gehören.
    Wann beginnt der Vertrag. Welche sind zu diesem Zeitpunkt gültig.


    Auf was soll sich der Richter beziehen. Auf das Gelaber von meinem Anbieter?
     
  4. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Es ging darum, ob dieser veraltete Direktlink absichtlich noch online ist und nicht um die Absicht, nur noch eigene Leihreceiver anzubieten.
     
  5. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Das "warum" der noch da ist, interessiert mich überhaupt nicht. Das können wir auch nicht festmachen, sondern nur mutmaßen...
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Der Humax PR HD 1000 wird ja auch auf der normalen Auflistung für zertifizierte oder zugelassene Receiver bei www.Sky.de aufgeführt.
    Und die Einschränkung dort ist halbherzig und spricht von mittelfristig fehlender Unterstützung seit 2009 oder so. Was ist mittelfristig, wird das irgendwann noch mitgeteilt mit ordentlicher Frist?
    Und seit September gibt es erst einen Hinweis dort, dass S01/02 und A01/02 nicht mehr weiter unterstützt werden.
    Aber der PR HD 1000 ist ja ein Receiver für NDS V14.

    Und so ein Irrtum seit Jahren ist ausgeschlossen.
     
  7. jonny s

    jonny s Senior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware



    Es ist komplex das Thema.
    Aber Fakt ist: Erst AGB 04/14 ist mit CI+ Modul.


    Davor AGB´s kein Wort von CI+ Modul.


    Kunde hat einen Vertrag mit eigenen Receiver. Immer Telefon.
    Bitte im Hinterkopf an Individualvereinbarung denken oder lesen.
    Nie AGB vorgelesen.
    Nie AGB bekommen. Gut für mich, schlecht für meinen Anbieter. Fakt.
    Weil im Vertrag = 2 Blätter bei mir z.B. steht:


    -Was würden Pakete kosten.
    -Welche Gutschriften bekomme ich.
    -Was bekomme ich Geschenkt.
    = Was es wirklich kostet.:D


    -Abo Beginn.
    -Abo Ende.
    -Wer und wann Kündigen darf.

    Kein Wort von Sky Receiver. Warum siehe unten 1.2.4


    Kein Sky Anytime und anderen Mist.
    Kein HD+. Gab es damals auch nicht. So einen Mist unterstütze ich nicht.
    Dies wurde dem Anbieter auch gesagt.
    So einen Mist können die behalten.
    Geschenke wurden abgelehnt.


    So jetzt wird man genötigt sich AGB zu besorgen. 2009+2010+04/2014


    Na gut. Dann nehmen wir die AGB.


    Dort steht für meinen Vertrag:





    1.2 Digital-Receiver




    1.2.1 Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Programme ein für die Sky Programmangebote und die Zusatzdienste jeweils zugelassenes, kompatibles Empfangsgerät (im Folgenden „Digital-Receiver" genannt).


    Da mein Anbieter weiß, was ich nehme hat er meinen Receiver
    zugelassen und für geeignet erklärt.
    Sonst würde ich keine Solo Karte bekommen.





    1.2.4 In Verbindung mit dem Abschluss eines Programmabonnements kann der Abonnent von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver"). Der Leih-Receiver wird dem Abonnenten unentgeltlich zum Gebrauch überlassen. Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky bestimmt.





    2.1 Programmangebote und Zusatzdienste


    2.1.1 Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung eines Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition), mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Abonnenten zu tragen. Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und kompatiblen Digital-Receivers sowie der zum Programmempfang kompatiblen Endgeräte (TV, Display, VCR etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Digital-Receiver beiliegt. Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der Abonnent einen zum HD Empfang geeigneten Digital-Receiver bereitzustellen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2014
  8. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Ohne jetzt hier sämtliche AGB Versionen zu kennen, würde ich, wenn ich Sky wäre Dir bei Klageeinreichung mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
    Müsste in alten AGB Punkt 7.5 sein... Zur Not auch ganz ohne AGB-Bezug.
    Was wird dann wohl verhandelt werden?
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Bei Telefonischen Verträgen gilt das, was die Parteien vereinbarten, es sei denn, Schriftform ist vorgeschrieben oder notarielle Beglaubigung wie bei Immobilien.

    wenn in der AB etwas anderes steht, gilt immer noch der Vertrag.

    Warum soll ich den Vertrag dann widerrufen? Man muss den Fehler in der AB zurückweisen und Vertragserfüllung fordern, wenn man belegen kann, was telefonisch tatsächlich vereinbart wurde. Wieso widerrufen, nur weil der Parter seine Zusagen nicht einhält?

    Sind wir schon eine Bananenrepublik, Verträge nichts mehr wert?
     
  10. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Ob es absicht oder nicht ist, kannst auch du nicht erklären es sei denn das du der Mitarbeiter bei SKY bist, der es zu verantworten hat :p

    So viele leute haben SKY darauf Aufmerksam gemacht, so viele Leute haben das im SKY Communitybereich gepostet, hier wurde sogar berichtet das diese Beiträge alle an die dafür zuständigen Stellen weitergeleitet werden.

    Böse Zungen könnten nun Bahaupten das das Unternehmen den direktlink gar nicht löschen will, damit das Unternehmen des Receivers diesen Link immer noch als Refferenz hat. Auch könnte man wenn es nun wirklich mal ernst wird, immer noch davon Reden das der Link ja immer noch da ist.
    Aber in der jetzigen Phase hast du recht, da verweist das Unternehmen grundsätzlich nur offiziell darauf das der Receiver nicht mehr geht.
    inoffiziell schon, aber ja, aber nein, oder doch, nur bei eingen.

    Da hat Toschwil leider sowas von Recht, es ist so komplex und undurchsichtig...

    kurz: Grundsätzlich kann keiner wissen, warum der direktlink noch da ist, es ist aber komisch das SKY den link trotz diverser Hinweise diesen nicht löscht.

    Hat aber auch nichts mit der rechtlichen Relevanz zu tun, da hat MarcBush was zu geschrieben.

    Was die telefonischen Verträge betrifft.
    Hier im Forum wurde eine ganze Zeit propagiert das die AB das Maß der Dinge ist und erst damit der Vertrag abgeschlossen ist.
    Im SKY Forum wird darauf Verwiesen das telefonisch gar kein Abschluß möglich ist und auch hier der Vertrag erst mit der AB als verhandelt und geschlossen gilt.

    Aber auch hier. Rechtsberatung, AGB, BGB...
    Eine klare Linie gibt es derzeit immer noch nicht und es wird massiv Sand in die Augen gestreut.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2014
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