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Pairing - Widerspruch Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von styles, 22. Oktober 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Also wenn ich online etwas buche und den Klick mache bei "AGB", wo ich die AGB lesen könnte, dann sind sie wirksam einbezogen.
    Wenn ich aber telefonisch Neuvertrag abschließe, dann gelten AGB nur, wenn sie mir am Telefon komplett vorgelesen werden oder aber zumindest mir mit der Auftragsbestätigung zugesandt werden.

    Da sky dies bisher kaum macht, ist die Einbeziehung von AGB eher zu verneinen.

    Auf Inhalte von Flyern und Werbung und Homepage kann sich der berufen, der behauptet, das damals dort gelesen zu haben (Screenshot hilfreich). Eine Firma wie Sky kann das nicht zur Entlastung anführen, denn der Kunde hat sich die Homepage vielleicht gar nicht oder nur ausschnittsweise angesehen.
    Was der Kunde aber anklickt bei der Bestellung (AGB-Kästchen), das muss sich Kunde anrechnen lassen.
    Wenn Sky in TV-Werbung irgendetwas verspricht, dann gilt das auch vertraglich, wenn der Kunde behauptet, wegen dieser Werbung den Vertrag abgeschlossen zu haben.
     
  2. Teoha

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Nein, mein evtl. bezog sich auf den Sachverhalt, das im Falle nicht wirksam einbezogener neuer AGB bei der VVL eines gekündigten Vertrages (mangels Zusendung) dann evtl. doch die alten ursprünglichen AGB weitergelten.

    AGB die so wie bei Sky.de nur auf der Homepage "herumstehen" haben rein informativen Charakter und sind nicht rechtlich relevant.
     
  3. jonny s

    jonny s Senior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    @Toschwil hat mich ja gefragt was er damit machen soll.
    2 Links hast du von mir bekommen.
    Lesen. Dann überlegen ob du/andere hier immer noch der Meinung sind, es ist ja alles so richtig.
    Lesen informieren, beschäftigen und dann Aussagen machen.
    Verträge, AGB, Klauseln, BGB.
    Der Verein ist ein Witz. Die sollen/können froh sein, das es noch nicht vor Gericht ist.


    Pflicht zur Angabe vorhandener AGB
    Kann man wegen fehlender AGB abgemahnt werden? | I LAW it


    Mal ne Frage.
    Auf was soll sich der Richter beziehen,
    wenn der Kunde keine AGB hat?:D
    Also auf seinen schönen Vertrag.:D


    Auf Aussagen was Sky gerne machen möchte.:D
    Dann soll mein Anbieter dem Gericht sagen wo dies steht.


    Stand heute. Keine AGB. :D.
     
  4. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    So unverändert lesbar sind sie ja gar nicht mehr. Der Link ist ja nur noch als Direktlink verfügbar. Damit kann man das sehr wohl als "Versehen" markieren.

    Für Google-Ergebnisse haftet Sky ja wohl noch weniger.
     
  5. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Das ist kompliziert, da die Verträge ja mündlich abgeschlossen werden. Wenn am Telefon z.B. vereinbart wird, man schaue Sky dann auch zukünftig wie bisher, könnte Sky argumentieren, dass damit die bisherigen AGB auch weiterhin für den Neuvertrag gelten.
     
  6. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Warst Du persönlich schon mal vor Gericht?
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Wenn ein Kunde immer wieder mit einer Firma Verträge abschließt, also z.B. immer wieder Lieferungen bestellt, dann müssen für den streitigen (letzten) Vertrag die AGB entweder wieder vom Lieferanten bei der Vertragsbestätigung angetackert worden sein oder aber es gibt zwischen beiden Vertragsparteien eine sogenannte "Rahmenvereinbarung" zu den AGB. (Rechtsprechung BGH zu AGB-Wirksamkeit bei Folgeverträgen).

    Wenn die Parteien also als Rahmen vereinbaren, dass für alle künftigen Verträge die einmalig übergebenen AGB gelten sollen, dann sind sie auch bei den Verträgen wirksam einbezogen, die nicht AGB enthalten.

    Ansonsten muss im neuen Vertrag auf die früheren AGB zumindest ausdrücklich hingewiesen werden. Da Sky immer eine Auftragsbestätigung schickt mit allen wesentlichen Inhalten, muss zumindest ein Link und Verweis auf die AGB stehen, da es keine Rahmenvereinbarung zu den AGB gibt.

    Warum für Sky etwas anderes gelten sollte, wüsste ich nicht. Dazu lese ich auch keine Quelle.

    Und warum sollte Sky wollen, dass irgendwelche alten AGB weiter fortgelten sollen in neuen Verträgen?

    Link:
    http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/zivr/1789 hier: II
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. November 2014
  8. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Das hilft uns doch alles nicht weiter, ich habe bewusst auf die Links nicht geantwortet. Es ist doch klar, was passieren wird, alles was vertraglich nicht (wirksam) geregelt ist, wird durch gesetzliche Bestimmungen geregelt werden. Was dabei dann raus kommt, weis nur der Richter...


    P.S. Mail an das Kartellamt ist raus, noch mal versucht zu verdeutlichen, wie eilbedürftig der Sachverhalt ist. Mal sehen, ob ich eine Antwort auf meine Frage bekomme.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Es ist schon wichtig zu wissen, welche (alten/aktuellen) AGB für meinen Vertrag wirksam vereinbart sind.

    Nicht für deine aktuelle Sachfrage möglicherweise, aber für manch andere Diskussion. Sky beruft sich ja im Disput auf seine AGB, da hilft die Frage, wann die denn vereinbart worden sind und in welcher Form und welche Fassung der AGB(s)...
     
  10. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Der Vertragsabschluss erfolgte ja mündlich am Telefon. Was dort besprochen wurde, gilt erst einmal. Wenn es heißt, sie sehen "Sky wie bisher", dann kann das auch bedeuten "mit den AGB wie bisher". Die AB ist ja nicht der Vertrag an sich, der wurde ja schon geschlossen.
     
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