1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

AGB Änderung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Roger F., 19. August 2010.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. ReV1

    ReV1 Junior Member

    Registriert seit:
    27. April 2007
    Beiträge:
    68
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Anzeige
    AW: AGB Änderung

    Darum geht es doch gar nicht (nichtig oder nicht).
    Es sieht schlampig aus. Fertig.
    Für ein Untenehmen wie Sky ist es ein Armutszeugnis.

    Keine Beleidigung? Ach so ...... War dann wohl ein Kompliment.
     
  2. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: AGB Änderung

    ...ich verlinke das hier einfach mal...
    Zur Unklarheitenregel bei AGB mit Schreibfehlern etc. | Rechtsanwalt News
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: AGB Änderung

    @bastiHST
    Lehn dich zurück, bei KD steht dir erstmal kein Pairing ins Haus.
     
  4. AZO

    AZO Silber Member

    Registriert seit:
    15. Februar 2013
    Beiträge:
    824
    Zustimmungen:
    205
    Punkte für Erfolge:
    53
    AW: AGB Änderung

    Dem Unternehmen Sky zu unterstellen, das sie die deutsche Rechtschreibung
    nicht beherrschen ist eine Frechheit, und dabei bleibe ich.
     
  5. Hansen

    Hansen Silber Member

    Registriert seit:
    19. Oktober 2004
    Beiträge:
    641
    Zustimmungen:
    22
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: AGB Änderung

    Jesus wäre früher froh gewesen, wenn er solche Mitstreiter gehabt hätte wie Dich. :D
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: AGB Änderung

    Jetzt werde ich langsam sauer, wer hat denn das gesagt ? :mad: Niemand !!

    Wir haben festgestellt, das es Rechtschreibfehler gibt. Punkt. Das ist Fakt.
    Und das dass nicht schön aussieht mit den Leerstellenfehlern.
    Und das dass nicht unbedingt ein gutes Licht auf ein solches Unternehmen wirft.
     
  7. AZO

    AZO Silber Member

    Registriert seit:
    15. Februar 2013
    Beiträge:
    824
    Zustimmungen:
    205
    Punkte für Erfolge:
    53
    AW: AGB Änderung

    Wir haben festgestellt, das es Rechtschreibfehler gibt. Wenn Ihr mit der
    Darstellungssoftware falsche Darstellungen von Zeichen bekommt, ist es
    Euer Problem, denn ich hatte diese Sorgen nicht. Ich habe alles lesen
    können. Hört auf, Sky zu unterstellen, das Sie die deutsche Rechtschreibung nicht
    beherrschen. Wenn es so wäre, dann könnten sie nie diese neuen Vertragsvereinbarungen durchsetzen.
     
  8. Friek

    Friek Gold Member

    Registriert seit:
    9. September 2009
    Beiträge:
    1.082
    Zustimmungen:
    427
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: AGB Änderung

    Da machen sich zich Leute eine Waffel, ob Widerspruch oder nicht, dabei ist alles sonnenklar:
    Also ungültig.
    Löööft. :love: :eek:
     
  9. AZO

    AZO Silber Member

    Registriert seit:
    15. Februar 2013
    Beiträge:
    824
    Zustimmungen:
    205
    Punkte für Erfolge:
    53
    AW: AGB Änderung

    Tippfehler sind keine Rechtschreibefehler.
     
  10. freewindqlb

    freewindqlb Senior Member

    Registriert seit:
    17. Mai 2005
    Beiträge:
    171
    Zustimmungen:
    28
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: AGB Änderung

    Würde ich nach dem letzten Satz des von Toschwil verlinkten Beitrages (leider) nicht so sehen, da trotzdem keine Unklarheit bezüglich der Auslegung vorhanden ist.
    Jeder Richter wird dich fragen, was Du denn bei "Eröhung" sonst verstanden haben willst?
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.