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Pairing - Widerspruch Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von styles, 22. Oktober 2014.

Status des Themas:
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  1. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Ich würde behaupten wollen, dass dies von der Gegenseite abhängt, denn eine Kündigung ist erst einmal eine einseitige Willenserklärung...
    Meine Schlussfolgerung war falsch, Crom hat recht!
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Oktober 2014
  2. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Das wurde alles schon einmal in den anderen Threads diskutiert. Eine Kündigung kann nicht zurückgenommen werden, ein neuen Vertrag dagegen kann man sehr wohl abschließen.
     
  3. 2712

    2712 Silber Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Warum sollte man eine Kündigung, die zeitlich in der Zukunft liegt nicht zurück nehmen können?
     
  4. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Kannst Du mir zeigen, wo dies im Gesetz verankert ist? Ein Link reicht mir, danke.
     
  5. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Weil eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist und damit ohne Zustimmung der anderen Partei Wirksamkeit erlangt.

    Weitere Infos: https://www.google.de/search?hl=de&q=K%C3%BCndigung+zur%C3%BCcknehmen&meta=lr%3Dlang_de <-- dritter Eintrag

    Ich werde in Hinsicht auf die Boardregeln keine weiteren Fragen diesbezüglich beantworten, bitte selber schlau machen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Oktober 2014
  6. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Danke für den Hinweis Crom.

    1&1 gewährt diese Rücknahmegarantie bis 4 Wochen vor Ablaufdatum.

    Was gesetzlich geregelt ist, dazu darf hier keiner eine Rechtsberatung liefern.

    Sky selber hat mir jedenfalls geschrieben das ich dies "jederzeit" kann.

    Generell gilt doch aber das wenn sich beide Parteien einig sind, keine weitere Regelung nötig ist. Zwei Links oberhalb von deinem RA Hensche...
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Oktober 2014
  7. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Wenn sich beide Parteien einigen, ist das doch wie ein neuer Vertrag (gegenseitige Willensbekundung).
     
  8. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Richtig da gebe ich dir vollkommen recht crom.

    Wenn dann der neue Vertrag besagt, das die alten Vertragsbestandteile weiterhin Gültigkeit haben, ist doch alles im Lot.

    Code:
    3+6=9
    5+4 aber auch....
    Unterschiedliche Wege, selbes Ergebnis.
    
     
  9. stefanst

    stefanst Junior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    ist das so?
     
  10. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Klar, dies ist möglich, wenn das Vertraglich geregelt ist.
    Sollte Vertraglich was anderes Geregelt sein, so gilt was anderes.
    Also Einzelfälle, generelle Aussage unmöglich, besuch beim RA der die Unterlagen prüft nötig.

    Natürlich ist auch eine Vertragsverlängerung bei SKY ein neuer Vertrag.
    Nicht umsonst werden dann gewährte BONI verworfen und es gilt der "normale" Preis, dies ist ja im Vorwege schon durch SKY so Vertraglich festgehalten.
    Beim Neuen Vertrag gelten allerdings die alten Konditionen abzüglich Boni, es sei denn es ist etwas anderes Geregelt.
    Aber das hatten wir ja schon ;)

    Nachtrag:
    Über die rechtliche Verbindlichkeit von automatischen AGB Änderungen in einem Folgevertrag ohne den Kunden auf diese gesondert hinzuweisen, da schweige ich mich lieber bewusst aus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Oktober 2014
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