1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Pairing - Widerspruch Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von styles, 22. Oktober 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. ltenzer

    ltenzer Senior Member

    Registriert seit:
    17. Mai 2007
    Beiträge:
    171
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Technisat Digicorder HD S2
    Anzeige
    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Zu 1) Hier berichteten User davon, dass sie mit anwaltlichem Schreiben eine Reaktivierung der S02 erreichen konnten.

    Zu 2) Auch die "Verpflichtung" zur Annahme eines Leihgerätes konnte hier in einigen Fällen abgewiesen werden, teils mit Rechtsbeistand, in manchen Fällen auch ohne. Gerade in letzter Zeit häufen sich Beiträge, die es ohne Anwalt geschafft haben.

    Zu 3) Ja, die Pairing-Threads umfassen zusammen wohl schon mehr als 2000 Seiten.

    Hier gibt es soviel zu lesen, da bleibt gar keine Zeit mehr für Pay-TV. :D

    PN an MarcBush empfehle ich Dir auch, er ist in der Thematik sehr engagiert und kann Dich an seinem "Erfahrungsschatz" teil haben lassen. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Oktober 2014
  2. krawatte

    krawatte Junior Member

    Registriert seit:
    10. August 2014
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    3
    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Habe heute auch neue AGBs erhalten. Weiß jetzt nicht genau was ich machen soll.
    Habe Vertrag bis 30.04.2015. Habe Solo V14 mit Unicam3-Modul im Technisat Isio S am laufen.
    Habe jetzt noch Vollabo. Möchte Sky ab Mai 2015 umstellen auf nur noch BuLi und Sport mit HD. Sky Film macht ja dann keinen Sinn mehr, da mir bewusst ist, das ich spät. nach der Verlängerung des Abos mit nem Sky-Modul leben muss. Sky-Receiver kommt für mich nicht in Frage.
    Habe dazu einige Fragen:
    1. Soll ich AGBs widersprechen?
    2. Sky kündigen und dann auf Angebote warten? Werde ich dann überhaupt noch Verlängerungsangebote erhalten auch wenn ich den neuen AGBs widersprochen habe?
     
  3. kloeulle

    kloeulle Gold Member

    Registriert seit:
    6. August 2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    31
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Verlängerungsangebote ja, aber dann musst du mit der Verlängerung die neuen AGBs wohl hinnehmen.
     
  4. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Also in Deinem persönlichen Fall würde ich erst einmal den AGBs widersprechen und gleichzeitig kündigen. Da für Dich der Rest ja schon klar ist, kannst Du Dich dann hier informieren, welche aktuellen Rückholangebote es gibt. Solltest Du so ein Angebot dann annehmen entsteht ein neuer Vertrag mit den dann gültigen AGBs. Ich persönlich würde darauf achten, dass ich nicht mehr als einen 12 Monatsvertrag eingehe.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Wenn Krawatte heute kündigt und nach Grönland auswandert, werden trotzdem Verlängerungs- oder Rückholangebote seinem Iglo [sorry Iglu] zugestellt, also keine Sorge, wer den AGB widerspricht, behält seinen jetzigen Vertrag bis Vertragsende, bei Verlängerung schickt Sky die neuen AGB mit Auftragsbestätigung mit, dann kann der Kunde wie immer 14 Tage Vertrag widerrufen oder neue AGB gelten.

    Spannender für manche Kunden, die nicht selbst kündigen, Vollzahler.
    Wer da jetzt den AGB widerspricht, bei dem bleiben alte AGB auch bei der automatischen Verlängerung wirksam, es sei denn, Sky erklärt rechtzeitig (Frist 2 Monate vor Laufzeitende) Änderungskündigung.

    Dann kann der Kunde der Änderungskündigung zustimmen, neue AGB gelten für neuen Zeitraum, oder widersprechen, dann Vertrag zum Laufzeitende ordentlich beendet.

    Spannend, wenn Sky Angst hat, Tausenden eine Änderungskündigung zu schicken, weil so Kunden ja auf die Idee erst kommen, den Vertrag zu beenden, die selbst gar nicht kündigen würden.

    Wenn also viele den neuen AGB erst einmal widersprechen, kann das helfen in der großen Sache, und niemand schaden.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. Oktober 2014
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Nein, Sky kann nicht vorzeitig kündigen, läuft normal weiter, siehe mein vorheriges Post.
     
  7. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    @Kravatte


    Solltest Du dich jetzt fragen, wieso Dir zu einer Kündigung geraten wird, so bedenke, dass je mehr Kündigungen Sky in einem gewissen Zeitraum hat, desto besser fallen die Rückholangebote aus, weil die "Not" eben unterschiedlich groß ist. Fakt ist aber auch, dass die Buli für Sky die größten Kosten verursacht und hier ein "Mindestpreis" erzielt werden muss...
     
  8. ltenzer

    ltenzer Senior Member

    Registriert seit:
    17. Mai 2007
    Beiträge:
    171
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Technisat Digicorder HD S2
    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Echt??? Haben seine Fischstäbchen nen eigenen Briefkasten? :D
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Wenn du ihn sowieso nicht nutzt, schick Leihreceiver an Sky zurück!
    Wenn das Gerät in Hamburg ist (Sendungsverfolgung ausdrucken), dann mail an service@sky.de mit der Bitte, das zurückgesandte Gerät aus den Kundendaten auszutragen.

    Ist ein Leihgerät, das kann man jederzeit zurücksenden. Kostet halt Versand, da du nicht unaufgefordert zugesandte Hardware zurücksendest, sondern einen vereinbarten Leihreceiver. Leihreceiver ist keine Pflicht.
     
  10. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Geil Geil Geil Hänge gleich mal die Antwort vom Kartellamt hier rein!


    Antwort auf meine Email an das Kartellamt:


    Sehr geehrter Herr XYZ,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Die Ihrerseits zitierte Antwortmail unseres Hauses ist veraltet und beruht auf einem Missverständnis zwischen einem Kollegen und Sky. Uns ist bewusst, dass das CI+-Modul nicht in einem CI-Schacht verwendbar ist. Auch die anderen Ihrerseits angeführten Informationen haben wir inzwischen von einigen Seiten gehört.


    So ist uns bekannt, dass die Sky Deutschland GmbH neue Smartcards ausgibt sowie mit diesen „gepairte" Endgeräte zur Verfügung stellt. Die Beschwerdeführer bemängeln, dass dadurch die freie Wahl der Endgeräte seitens der Kunden unterbunden würde, die ihre bisherigen Receiver/Festplattenrekorder nicht mehr nutzen und Sendungen nicht mehr aufnehmen könnten.


    Dementsprechend ermitteln wir aktuell in der Sache, was allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen kann.


    In der Zwischenzeit können wir Sie nur darauf hinweisen, dass die Sky Deutschland AG nach eigenen Aussagen hinsichtlich der Decoder mit integriertem Verschlüsselungssystem grundsätzlich zur Zusammenarbeit mit allen interessierten Herstellern bereit ist. Die in der Vergangenheit von Sky zertifizierten Geräte funktionieren mit den neuen Karten allerdings tatsächlich nicht mehr. Sky stellt den Kunden auf Wunsch die CI+-Module kostenlos zur Verfügung, über die sie die Sky-Programme auf einem eigenen Gerät mit CI+-Slot empfangen können. Eine Aufnahmemöglichkeit besteht damit jedoch, wie von Ihnen bereits festgestellt, auch nicht.


    Abschließend weisen wir darauf hin, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot stellt. Das Bundeskartellamt ist nicht verpflichtet sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet. Informationen zu laufenden Verfahren und Sektoruntersuchungen finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes (http://www.bundeskartellamt.de).
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Oktober 2014
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.