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Pairing - Widerspruch Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von styles, 22. Oktober 2014.

Status des Themas:
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  1. 2712

    2712 Silber Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Es soll Leute geben, die das als Ausrede, und in Folge dessen als arglistige Täuschung sehen (persönliche Meinung). Was bin ich froh da raus zu sein!
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Oktober 2014
  2. holgerwolf

    holgerwolf Senior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Ich glaube mit "globig" meint er eher die Form und nicht die Größe des Receivers. Ist halt kein Schmuckkästchen ;-)

    Gruß
    Holger
     
  3. vivaforever

    vivaforever Senior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Ist wirklich eine merkwürdige Argumentation von sky.
    Neukunden mit Zweitkarten sollte demnach auch erstmal nur ein Receiver geschickt werden? Oder sie bekommen die Adresse des Sky-Kunden, der am nächsten bei ihnen dran wohnt, um erstmal bis zur Widerufsfrist bei ihm mitzuschauen?
    Sind sie von ihrem Produkt nicht überzeugt? Müssen sie es in Salamitaktik an die Kunden verscherbeln?
     
  4. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Ich nicht.

    Neukunden, die es verlangen, bekommen eh einen Leihreceiver zugeschickt, auch in der "unsicheren Zeit". Da stört es Sky nicht.

    Und auch bei Verlängerern sehe ich nicht den Riesenunterschied.

    Zudem muss man mal überlegen, warum es die Widerrufsfrist gibt: Damit der Kunde erstmal "ausprobieren" kann, ob das, was er bestellt hat, auch seinen Erwartungen entspricht.

    Wenn man meint, dieses Verbraucherrecht auszuhebeln, indem man in den ersten Wochen etwas anderes anbietet, als in der restlichen Vertragslaufzeit, dann ist das eine Täuschung...
     
  5. Just23

    Just23 Junior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Gerade hat Sky mir neue AGBs zugemailt ...abgesehen davon, dass das mehrere Seiten sind, total unübersichtliche Gestaltung der Änderungen etc bin ich mir nicht sicher, ob Schweigen = rechtl. wirksames Verhalten darstellt ...
     
  6. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Die AGB müssen wirksam bei Vertragsschluss einbezogen werden. Nachträglich geht es nur mit Deiner ausdrücklichen Zustimmung.
     
  7. Just23

    Just23 Junior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Genau ...das ist Jura, BGB AT, sechste Vorlesungsstunde ....

    "
    Sollten Sie Widerspruch einlegen wollen, müsste dieser bis 15. Dezember 2014 bei uns eingehen.

    Geschieht dies nicht, entfalten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu diesem Datum ihre Gültigkeit.
    "
    Manchmal frage ich mich, ob wir hier in einer rechtl. Bananenrepublik leben ...oder ob Sky das meint.

     
  8. Markus Krecker

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    habe jetzt auch neue Sky AGB bekommen. Die sofern ich nicht widerrufe zum 16.12.14 in Kraft treten. Sollte man diesen widerrufen?

    Zum Passus: 4 Preisanpassung: Kann Sky, sofern zugestimmt im laufenden Vertrag eine Preisanpassung vornehmen?

    Was für Folgen hätte ein Widerruf? Würden dann bis auf weiteres die bisherigen AGB ihre Gültigkeit haben?
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Nicht aufgepasst in der Vorlesung? Natürlich ist das rechtlich gesehen möglich. Bedingung: in den alten AGB muss das so geregelt sein.

    Ist hier aber schon 10x durchgekaut worden.
     
  10. Just23

    Just23 Junior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Das kann man nicht so schnell beantworten ...das sind Seiten von AGBs....ich habe das mal überflogen und festgestellt, dass an der Haftung am SAE etc geschraubt worden ist und da gehen immer die Warnglocken an ...das hat mit Äquivalent wenig zu tun, was da gekommen ist ...
     
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