1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Pairing - Widerspruch Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von styles, 22. Oktober 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. ***NickN***

    ***NickN*** Talk-König

    Registriert seit:
    28. Juni 2009
    Beiträge:
    6.240
    Zustimmungen:
    3.383
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    Digit ISIO S2
    Pana 42" GW10
    BP LG 630
    Sky komplett, amazon prime, maxdome
    Anzeige
    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Kündige doch jetzt zum 01.02.2015, bzw 31.01.2015 dann ist ganz sicher Schluß. Es sei denn,
    Du willst Sky eigentlich doch weiter haben. Dann aber mit allen Höhen und Tiefen;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2014
  2. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

    Registriert seit:
    11. Oktober 2012
    Beiträge:
    2.861
    Zustimmungen:
    718
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Verträge laufen immer bis Monatsende bei Sky.
     
  3. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Nee auf hoher See wird mir immer "kotzig"...
    Um für mich Klarheit und ein wenig Planungssicherheit zu haben, habe ich Sky ja heute freundlich gefragt, ob wir nicht bis Ende 2015 alles beim "alten" lassen können mit automatischem Vertragsende bei finaler Umstellung Ende 2015. Das wäre mein kurzfristiges Ziel, danach sehen wir weiter.
     
  4. srumb

    srumb Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    So wie ich mich in die Lage der zufriedenen Kunden versetzen kann, die bedingungslos mit dem Sky-Schrott zufrieden sind und ich denjenigen auch nicht davon abraten will, sollten aber die Sky-Hörigen sich hier zurückhalten und sich auch einmal in die Lage derjenigen versetzen, die nicht alles mit sich machen lassen und Sky Paroli bieten!
     
  5. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

    Registriert seit:
    11. Oktober 2012
    Beiträge:
    2.861
    Zustimmungen:
    718
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Du hast keine Chance, etwas schriftlich zu bekommen.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.294
    Zustimmungen:
    45.316
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Heute ist leider der Tag an dem Holz geschlagen werden muß.


    Klare Ansage der Moderation:


    Dieses Forum ist kein Rechtsberatungsforum.
    Jegliche rechtliche Tipp, dazu gehören auch individuelle Interprationen von AGB oder Anleitungen zur rechtlichen Auseindersetzung sind in diesem Forum untersagt.


    MarcBush hat von mir die Ansage bekommen dies zu unterlassen.
    Gleiches gilt für jeden User.


    Es gibt dazu ein Urteil was ich umzusetzen habe:


    LG Berlin: Unerlaubte Rechtsberatung in Internet-Foren



    Das Landgericht Berlin hat auf Betreiben einer Rechtsanwaltskanzlei gegen den Betreiber eines Forums im April 2013 eine einstweilige Verfügung erlassen, die ihm untersagt, Beiträge zu veröffentlichen, in denen rechtlich beraten wird. Tatsächlich gibt es solche unentgeltlichen Hilfestellungen schon, seitdem es das Internet gibt. Auch in Mailboxnetzen haben User Ende der 1980er Jahre bereits Rechtsfragen gestellt, die dann von anderen Nutzern mehr oder minder kompetent beantwortet wurden.
    Es ist zunächst überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn rechtliche Themen öffentlich kontrovers diskutiert werden. Problematisch wird es aber immer dann, wenn ein Nutzer eine Frage stellt, die sich erkennbar auf einen Sachverhalt bezieht, von dem er persönlich betroffen ist. Dann hilft es natürlich auch nicht, wenn er die Frage augenzwinkernd so stellt, als handle es sich um eine abstrakte Frage.
    Nach § 2 Abs. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Ausgenommen ist nur die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien, § 2 Abs. 3 Ziff. 5 RDG. Wer einzelfallbezogen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen Rechtsfragen beantwortet, darf das auch unentgeltlich nur dann, wenn er nachweislich von einem Juristen mit zweiten juristischen Staatsexamen (z.B. Rechtsanwalt, Richter, Assessor) oder einer Person, der eine Rechtsberatungserlaubnis behördlich erteilt wurde, zumindest unterstützt wird. Das ergibt sich aus § 6 Abs. 2 RDG.
    Die näheren Hintergründe der Entscheidung des Landgerichts Berlin sind nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass der Betreiber des Diskussionsforums den betroffenen Beitrag nicht löschen mochte, obwohl er von seiner Existenz in Kenntnis gesetzt wurde. In einem solchen Fall haftet der Betreiber persönlich. Löscht er den Beitrag auf eine solche Information hin umgehend, ist er regelmäßig aus dem Schneider. Natürlich haftet auch – und vorrangig – der auskunftsfreudige Nutzer persönlich auf Unterlassung. Der war aber mutmaßlich im Verfahren vor dem Landgericht Berlin namentlich nicht zu ermitteln.
    Die Ansicht des Kollegen Solmecke, dass der Entscheidung des Landgerichts Berlin keine einzelfallbezogene Beratung zugrunde lag, teilen wir nicht. Auch wenn wir den Kontext des Verfügungstenors nicht kennen, kommt in dem Text hinreichend zum Ausdruck, dass ein Nutzer ein eigenes Problem dargestellt hatte. Das ergibt sich aus unserer Sicht daraus, dass konkrete Daten genannt werden und der Autor des Ursprungsbeitrags nach noch nicht bekannten Daten konkret gefragt wird.
    Im Ergebnis wird daher die Entscheidung des Landgerichts Berlin auch einer Prüfung im Widerspruchs- oder Hauptsacheverfahren Stand halten. Das mag man für erwünscht halten oder für äußerst unbillig. Richtiger Ansprechpartner wäre dann aber nicht die Justiz, sondern der Gesetzgeber, der insoweit eine eindeutige Entscheidung getroffen hat.
    Fazit: Forenbetreiber sollten tunlichst darauf achten, ob konkrete Rechtsfragen von Nichtjuristen beantwortet werden. Spätestens auf eine Rüge hin, sollten sie dann tätig werden und den Beitrag löschen.
    Ob und in welchem Umfang ein Rechtsanwalt im Forum antworten darf, ist übrigens bislang nicht abschließend geklärt. Zwar verstößt der Kollege dann natürlich nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. In Betracht kommt aber ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), der bestimmt, dass in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden, im Ausnahmefall auch umsonst beraten werden darf. Das muss dann aber in einem » in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen«.


    Link: LG Berlin: Unerlaubte Rechtsberatung in Internet-Foren



    Selbstverständlich könnt ihr Euch technische oder private Tipps geben, ohne aber sich rechtlich zu äußern. Rechtliche Auseinandersetzungen klärt bitte mit Eurem Anwalt.


    Und noch eines:
    Wenn hier die allgemeinen Umgangsformen nicht eingehalten werden - dann wird in Zukunft klar und und unmissverständlich gehandelt seitens der Moderation. Auch werde ich zukünftig auch Angriffe gegen meine Persönlichkeitsrechte nicht mehr dulden.


    - Moderation -
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2014
  7. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Ich lasse mir persönlich nur sehr ungern was wegnehmen, was ich Jahrzehnte lang (VHS) lieb gewonnen habe - völlig unabhängig davon, ob ich es viel, wenig, gar nicht genutzt habe. Ich persönlich sehe das so, dass meine Freiheiten immer mehr beschnitten werden meist mit der Absicht unterm Strich mehr Profit mit mir zu machen, das kann es doch nicht sein...
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    @ Eike


    Betrifft die Beratung eines Einzelfalls.
    Wenn ein User etwas allgemein über die AGB von Telekom sagt, berät er niemand im Einzelfall.

    Zitat:
    "sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert"
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. Oktober 2014
  9. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

    Registriert seit:
    3. Oktober 2014
    Beiträge:
    590
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Lieber Eike,

    wenn jemand eine Frage hat, dann darf man aber schon noch sagen, das er einen Anwalt aufsuchen oder sich an den Verbraucherschutz wenden solle, oder zählt das schon als Rechtsberatung?

    Danke
     
  10. AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Moin Moin,

    hier kommt mein vorerst letzter Beitrag:

    Schlag nicht die Hand welche Dich füttert!

    Na komm schon, eine Steilvorlage zum Löschen dieses Beitrags.

    Tschüß
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.