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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Zugesicherte Eigenschaften sind bindend, auch bei Mietsachen z.B.

    Zugesicherte Eigenschaften - immowelt.de

    Begriffen?

    Kannst du auch Fragen beantworten? Ist also Sky einverstanden mit alternativer Hardware des Kunden, wenn man ihm im August 2014 ein Sky-Komplett-Abo anbot mit eigenem Receiver, ohne nach Art des Geräts zu fragen, und ihm eine V14 zusandte?

    Ist AGB 1.4.4 zum Pairing mit Pflicht zum Leihreceiver widersprüchlich zu 2.1.1/1.2.4, nach der man eigenen Receiver nutzen darf, auch ein Leihreceiver freiwillig geliehen werden kann?
     
  2. Wurzel-Sepp

    Wurzel-Sepp Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    So tief werde ich nie herunterkommen. :D
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)



    Genau diese Frage kann man nicht oft genug betonen...
    MarcBush sollte schon wegen der Schadensbegrenzung etwas differenzierter auftreten....
     
  4. ltenzer

    ltenzer Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Geräte mit NDS-Lizenz kann man kaufen, ohne dass Sky mitten im Vertrag Modell oder Seriennummer mitzuteilen wären.

    Bezüglich der Illegalität der Softcams ist ja auch fraglich, ob deren Anwendung durch den Endverbraucher überhaupt gesetzeswidrig sein kann oder nur Herstellung bzw Vertrieb bestimmter Software.

    Wenn ich ein Empfangsgerät kaufe, um nur mein legales bezahltes Abonnement auf meinem Fernseher anzuschauen, betrachte ich mich nicht als Gesetzesbrecher. Ob manche Softcams geeignet sind, Gesetzesübertretungen zu begehen oder ob Firma X eine Lizenz von Firma Y benötigt, wenn sie ein ähnliches Entschlüsselungsverfahren entwickelt, kann der Normalverbraucher ja oft gar nicht wissen.

    Wenn hier oft die Rede von "Graumodulen" ist, dann ja deshalb, weil diese sich teilweise in einer rechtlichen Grauzone befinden, also die Frage der Legalität nicht vollständig geklärt ist. Theoretisch wäre jeder PC oder jeder Open-Source-Receiver ein Graugerät, weil man damit theoretisch Schindluder betreiben kann.

    Wenn bspw. Sony und Microsoft sich wegen angeblichem Lizenzverstoß bei Programmteilen von XBox und Playstation streiten würden, begehe ich ja auch keine Gesetzesverstoß, wenn ich mir trotzdem morgen im Fachhandel beide Geräte kaufe.

    Was ich damit sagen will: Dem Endverbraucher kann die private Nutzung eines legal erworbenen Moduls meiner Ansicht nach nicht negativ ausgelegt werden.
     
  5. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Sky verbietet die Verwendung solcher Module nicht:
    Werden klar geduldet.
     
  6. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Ich bin selbst Betroffener, der aber die Sachlage realistisch sieht und darum Sky nach zehn Jahren gekündig hat. Ich maße mir nicht an Sky vorschreiben zu wollen wie ich gerne deren Content dekodieren möchte.;)

    Sky im Speziellen und TV glotzen allgemein gehört für mich nicht zur lebensnotwendigen Grundversorgung.


    Blödsinn! Das ist höchstens eine Aufforderung zur unverbindlichen Abgabe eines Kaufangebots. Entscheidend ist dann das was im Vertrag steht. Und da schauen halt viele nicht in Klingedruckte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Oktober 2014
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wenn Du etwas schreibst, was erkennbar falsch ist, darf ich auch antworten. Sky Abo mit eigenem Receiver ist bis August 2014 in D möglich gewesen für Sky komplett, obwohl Sky schon wegen Angst um Content Receiver tauschte. Und immer noch mit Sky Welt HD möglich. Und wenn man CS unterbinden will, wieso dann Sky Komplett in Österreich noch möglich? Weil DICH Österreich nicht interessiert? Ist das dein ernsthafter Beitrag?

    Es ist erkennbar die Veräppelung der Kunden, um andere Ziele durchzusetzen.

    Pairing geht nach 1.4.4. Dies ist eine unwirksame Klausel, offiziell nach Meinung des Verbraucherschutz M/V. Ruf da an, wenn du es prüfen möchtest.

    Wer hier ohne Begründung aus BGB oder AGB nur erkennbar falsche Dinge behauptet, muss sich dann auch Fragen gefallen lassen.

    Ist nach AGB 1.2.4 ein Leihreceiver (kann der Kunde leihen) freiwillig oder Pflicht?

    Wenn nicht Pflicht, dann ist 1.4.4 dazu widersprüchlich, oder?
     
  8. Kobain

    Kobain Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Sehr befremdlich was hier abgeht. Ich habe das hier eigentlich für ein seriöses Forum gehalten.
     
  9. jazzcrab

    jazzcrab Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Genauso ist es, denn Klagen schafft Rechtssicherheit. Sky würde im Fall der Überzeugung, dass ihnen nichts passieren kann, da sie nicht rechtswidrig handeln, sofort ein Grundsatzurteil mit Präzedenzcharakter wollen MÜSSEN, da das alle Querulanten sofort zum Schweigen bringen würde. Da Sky dies vermeidet, rechnen sie offenbar nicht damit, Recht zu bekommen.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Das wird immer schlimmer mit dir. Wir haben hier von deinem Humax oder was auch immer gesprochen. Das sind keine Leihreceiver, sondern dein Eigentum da legst du ja auch Wert drauf. Und darauf hat sich User Ein BenutzerName mit seien FAQs bezogen, die Ursprung meines "Quatsch" waren

    Dessen zugesicherte Eigenschaften müssen zum Zeitpunkt des Kaufs stimmen.

    Ist ja nicht schlimm, wenn man sich verrennt, man sollte nur die Größe besitzen, das uahc zuzugfeben, MarcBush. Und nicht ablenken und mit Mietverträgen daherkommen. Ist völlig irrelevant für die zugesicherte Eigenschaft des Receivers anno dunnemal. Nur darum gings.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Oktober 2014
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