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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

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  1. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Dann definiere uns bitte basierend auf den AGB, was ein zugelassener Receiver ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Oktober 2014
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Peinlich, wenn man keine einzige Frage beantworten kann.

    -Toleriert Sky bei Neuverträgen mit V14 solo im Juli 2014 und im Oktober 2014 die Nutzung von anderer Hardware als den Leihreceivern von Sky?
    (Also muss sich ein Gericht ja wohl auch keine Sorgen machen wegen Lizenzrechten von sky, ähh nicht von Sky, sondern von Cisco, die gar nicht Partei des Streits sind.)

    -Sind AGB widersprüchlich oder nicht, obwohl ja eigene Receiver erlaubt sind?
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Der PR HD 1000 soll pairingfähig sein?
    Vom PDR iCord 250 HD weiß man es, vom HD1000 nimmt man bislang das Gegenteil an.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Grundgütiger :eek:

    Das betrifft die zugesicherte Eigenschaft zum Zeitpunkt des Kaufs.

    Allmächtiger, Laienjuristen sollten sich hier bitte nicht weiter blamieren... da ist echt megapeinlich von dir, MarcBush. Wo du doch angeblich selbst Jurist bist :eek:

    Das ist lachhaft und deiner unwürdig, was du da gerade abziehst... :eek:
     
  5. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Das kann Sky in Zukunft so regeln. Aber mit entsprechenden Hinweisen VOR Neuabschluss bzw. VOR Vertragsverlängerung. NIICHT aber in laufenden Verträgen. In diesen ist geregelt, dass der Kunde auf Wunsch einen Leihreceiver bestellen kann.

    Mir persönlich wurde bei Vertragsschluss kein kostenloser Leihreceiver angeboten.

    Wäre er mir angeboten worden, hätte ich ihn nicht in Anspruch nehmen wollen.

    Wäre er mir aufgezwungen worden, hätte ich keinen Vertrag geschlossen. Und deshalb gibt es für Sky auch im laufenden Vertrag keine Berechtigung, mir einen Leihreceiver aufzuwingen zu können. Darum geht es im wesentlichen Kern.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)


    Ja und?


    Für Sky Film und Sport sieht es mau aus...


    Und was in Österreich derzeit passiert ist mir auf deutsch gesagt auch egal. Du kannst damit nichts ableiten.


    Wenn Sky sagt, wir wollen unseren Inhalt schützen, dann machen die das... Fertig. Du abonnierst Sky. Keinen Receiver. Sky muß nur dafür sorgen das das Programm bei Dir ankommt. Mehr nicht.
    Das tut man auch mit Zwangsreceivern.


    Willst Du eine neue Runde Walzer tanzen?


    Nicht mit mir.
     
  7. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Ist es nicht. Seine Beiträge sind absolut richtig und nachvollziehbar.
     
  8. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Falsch, denn genau das ist es, weil die Kosten von untergeordneter Bedeutung sind, was ein Verfahren angeht. Das Nachgeben dient dazu, und das ist immer so, um aus dem Einzelfall keinen Fall für alle Kunden werden zu lassen. Also ist es ein Nachgeben.
     
  9. frazier

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Vorschlag von mir, lasst uns alle etwas runterkommen und heute Bayernfans sein ;), die CL beginnt bald.

    Hoffentlich habe ich nicht gleich wieder eine neue "Glaubenskrise" ausgelöst.

    @horud

    Ab in den Bayernrhread :winken:, vielleicht ist ja Freund Eike schon da, der ist ja so fussballverückt - oder habe ich da was durcheineander gebracht - :D:love::winken:

    P.S. Kann von mir aus auch wegen OT gelöscht werden, nur wenn jemand Langeweile hat
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Oktober 2014
  10. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Dauerschuldverhältnis ist kein Kaufvertrag mit Eigentumswechsel.
     
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