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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
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  1. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Also bitte nu werdet doch nicht persönlich und greift Euch gegenseitig an.
    Klar gibts auch hier ein paar Leute die alle paar Tage rein kommen und immer nur das selbe von sich geben...
    Gibts auf allen Seiten.

    versteift auch da nicht auf irgendwelchen Kriege sondern ignoriert das....
     
  2. Backtotheroots

    Backtotheroots Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Natürlich ist das möglich. Hat man ja bei mir gemacht. Es rennt nicht jeder zum Rechtsanwalt..... Das ist in meinen Augen zwar Nötigung, aber ohne RA kann man das vermutlich nicht ändern. Sie machen es halt. So, als wenn jemand über die rote Ampel fährt und ihm das scheixx egal ist. So kommt mir der Laden Sky im Moment vor...
     
  3. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Ich bin gerade von der VZ in Hannover wiedergekommen und kann folgendes Berichten:
    Die (alten) AGB sehen solch eine Leistungsänderung nicht vor und es gibt auch keinen Änderungsvorbehalt diesbezüglich.
    Die Zeitspanne von Mitteilung der Umstellung und Abschaltung der Karte (bei mir 9 Tage!) ist viel zu gering. Die Frist muss erheblich länger sein, so dass jeder Betroffene eine "Sachklärung" durchführen kann.
    Die neuen AGB gelten für mich nicht, da die Umstellung vor Eintreffen durchgeführt wurde. Ich solle diese jedoch weiterhin Widersprechen.
    Sky stünde nur eine ordentliche Kündigung zu, wenn sie solche Änderungen durchführen wollen.

    Ich werde SKy nun eine Frist von 14 Tagen setzen, um meine Karte wieder freizuschalten. Danach werde ich gerichtlich auf Erfüllung des Vertrages pochen.
    Alternativ könnte ich nach den 14 Tagen auch außerordentlich kündigen, da Sky einfach die Leistung eingestellt hat.

    Jeder sollte zur VZ gehen, wenn es mit dem Vorgehen von Sky nicht einverstanden ist. Je mehr, umso besser.
     
  4. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Das gilt auch für Kostennoten von Rechtsanwälten. Muss man auch nicht bezahlen, wenn keine gerichtliche Entscheidung zum eigenen Nachteil vorliegt. Hab auch mal ein Schreiben von einem RA einer Ex-Mieterin bekommen inkl. seiner Kostennote. Hab dem Trottel zurückgeschrieben, dass er sich seine Kostennote in den Popo stecken kann oder hilfsweise sich an das Gericht wenden darf. Ist dann auch selbstredent nichts mehr gekommen.

    Seit dem 1. Juli 2008 dürfen die Inkassounternehmen selbstständig Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen.Also Augen auf, was in den Inkassoschreiben genau drinsteht!
     
  5. krusewitz

    krusewitz Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wie kann man nur so naiv sein und glauben das hier nicht teilweise im Auftrag und im Sinne von Sky positiv pro Unternehmen geschrieben wird. Das ist heute Gang und Gebe.Das gibt es nicht nur in Urlaubsportalen. Damit will ich jetzt auf keinen User persönlich zeigen. Aber das ist ganz normales Business Leute.
     
  6. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Das ist schon längst Standard, man brauchst sich nur mal über gekaufte Amazon.de Bewertungen zu Informieren auch in einigen Handy Foren wird sehr stark von Firmen darauf gesetzt gute Beiträge zu ihren Produkten zu bekommen.

    Danke, warst einen Tick schneller. Ich denke jeder der bei Verstand ist, wird da auch nicht widersprechen können, zumindest nicht ernsthaft.
     
  7. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Korrekt.
    Aber mit Anwalt fällt das eben sofort und beweist: Das ist Unrechtens.
     
  8. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Du bringst hier einiges durcheinander. Inkassofirmen dürfen erst einmal nichts weiter als Briefe schreiben, wie es der Gläubiger genau so gut selbst machen könnte. Sofern er eine Vollmacht erhalten hat, kann er natürlich versuchen einen Mahnbescheid durchzusetzen. Sofern diesem Widersprochen wird, kann das Inkassodienst auch nichts weiter machen als dann vor Gericht zu ziehen. Deinen Satz versteh ich noch nicht so wirklich, was meinst du?

    "Seit dem 1. Juli 2008 dürfen die Inkassounternehmen selbstständig Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen"

    Sofern dem Inkassodienst kein "Titel" vor liegt dürfen die überhaupt nichts als Bettelbriefe schreiben, man möge doch bitte 100€ Inkasso gebühren überweisen.
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Natürlich, die drei Mann hier, die MarcBush nicht auf den Fuß folgen, sind von Sky angeheuert...

    Kommt Ihr Euch nicht komisch vor?
    Zurück zum Thema.

    - Moderation -
     
  10. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    MarcBush unternimmt aber wenigstens etwas.
    Welchen technischen Ansatz denn? Glaubst du ernsthaft, wenn es einen Ansatz gäbe, dass man den öffentlich machen würde? Du kannst ja gerne in dem Bereich aktiv werden, aber du wartest ja lieber auf andere, die die Arbeit für dich tun.

    Genau und deswegen stecken wir schonmal jetzt den Kopf in den Sand. Bringt ja eh alles nix.

    Damit habe ich auch kein Problem. Ich habe ein Problem damit, dass man mich in 03/2014 dreist angelogen hat.

    Wenn du wenigstens verstehen würdest, worum es mir und einigen anderen hier geht. Aber das scheint offensichtlich zu kompliziert für dich.
     
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