1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Silver_Surfer

    Silver_Surfer Neuling

    Registriert seit:
    17. Oktober 2014
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    3
    Anzeige
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Hallo,
    ich kann deine Meinung nicht teilen.

    Das, was Sky ihm "unentgeltlich" zur Verfügung stellt, deckt max. x von 100% seines bisherigen Leistungsspektrums ab. Für x kann man jetzt diverse Prozenzahlen einsetzen, aber alle sind deutlich unter 100%. Das heißt, Monat für Monat das selbe zahlen, für deutlich weniger Leistung.

    Zudem verlangt Sky die Rücksendung der Zwangshardware zu seinem Risiko und zu seinen Kosten, spätestens wenn der Vertrag beendet wird.

    Außerdem trägt er die Haftung für das Leihgerät. Sollte dieses Schäden in seiner Wohnung verursachen, ist auch das sein alleiniges Risiko (Schäden bei Überhitzung, Kabelbrand o.ä.)

    Grüße,
    ...
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Unstreitig ist ja nun, dass die Kunden massiv getäuscht werden und fast immer die Information bekamen, am Vertrag würde sich nichts ändern, um dann nach Ablauf der Widerrufsfrist doch die Box zu erhalten.
    Viele haben berichtet, es sich telefonisch vorab zusichern zu lassen, dass eigene Hardware weiterhin genutzt werden dürfe, aber schriftlich wollte das dann doch der CCA nicht bestätigen.
    Es wurde auch mehrfach berichtet, das Vorgehen sei laut CCA mit Verbraucherschutz abgestimmt, was schon hammerfrech ist.
    Mails mit der Aussage, Pairing sei nicht beabsichtigt, liegen auch vor.

    Meinem Kumpel, seriöser geht nicht, hatte man auch telefonisch versichert, seine Hardware weiter wie gewohnt nutzen zu können ab 12/2015 (edit: ab 12/2014natürlich), aber er hat rechtzeitig gekündigt, weil er wusste, dass diese Aussagen wissentlich falsch sind.
    Jeder CCA wird im September 2014 auf Nachfrage des Kunden wissen, was Pairing bedeutet.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Oktober 2014
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    @ Silver_surfer

    Richtig, der Kunde muss zumindest ein Zweit-Abo mit Festplatten-Leihreceiver finanzieren, um wie gewohnt seine beiden TV nutzen und gelegentlich was aufnehmen zu können.

    Außerdem, um parallel sein MTV Abo nutzen zu können, nun doppelte SAT-Verkabelung und HDMI-Zuleitung sicherstellen.

    Usw.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Schön waren auch meine Telefonate mit Sky im Mai, als meine V14 ausfiel (Leihreceiver zurück, aber bei Sky noch im System). Da regt man sich zu Recht auf, GL hat sich mit Freimonat entschuldigt. Hab Telefonate auch mal mitgeschnitten, für mich, aber dann doch nicht wieder angehört, weil man nach drei Min. aufhören muss, so blöd fühlt man sich behandelt.
     
  5. kloeulle

    kloeulle Gold Member

    Registriert seit:
    6. August 2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    31
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Der Receiver leistet das, worüber er einen Vertrag mit Sky geschlossen hat zu 100%, den einwandfreien Empfang des Sky Programms, weiteres ist als Leistung nicht vereinbart!
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Sehr guter Hinweis auch in der Quelle zur Interoperabilität der Hardware. Auf §§ 48 ff. TKG hatte ich ja auch schon mal hingewiesen, auch wenn die Formulierungen für technische Halb-Laien wie mich erst mal verstanden werden müssen.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Unfug, vereinbart ist nach 2.1.1. und 1.4.1 die Stellung einer Smartcard durch Sky, damit der Kunde in mehreren Receivern (nacheinander) das Programm sehen und nach 1.1.5 auch aufzeichnen kann.
    Dabei weist sky.de auf die Möglichkeit der Nutzung eine AC Moduls hin und empfiehlt für den Empfang anderer Pay-TV-Anbieter die Nutzung eines Receivers mit zusätzlichem CI-Slot für die andere Smartcard des Mitbewerbers.

    Dies vorausgesetzt, schließt der Kunde einen Vertrag mit Sky. Das Programm von Sky muss entschlüsselbar sein, aber auch vereinbart ist, dass damit keine Behinderung der gewohnten Mediennutzung einhergeht.

    Ein Zeitungsabo, das mich plötzlich zum Lesen der Zeitung in der Küche verpflichtet, erfüllt auch den Zweck des Zeitungsabos (Zeitung lesen), aber darf doch nicht bestimmen, wo ich lesen darf und mit welcher Brille...
     
  8. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

    Registriert seit:
    3. Oktober 2014
    Beiträge:
    590
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    xD
    Duden | Kraftwort | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme


    Lüge

    Code:
    Armin Burkhardt: Zwischen Monolog und Dialog. Zur Theorie, Typologie und Geschichte des Zwischenrufs im deutschen Parlamentarismus. Walter DeGruyter, Berlin/New York 2004, S. 371.
    
    War mir aber auch neu :)

    Wobei ich in in aller Deutlichkeit noch einmal sagen muss, bei all dem "Sky hat sich geirrt" und " oh das war aber ein Fehler" der so Regelmäßig vorkommt wie es hier sowie im SKY&Friends berichtet wird,
    man in der Regel nicht daovn ausgehen kann, das es sich um irren im Sinne von "Irren ist Menschlich" sondern eher um einen Irrtum zu gunsten von SKY handelt.

    Nachtrag:
    Was mir dabei wirklich im Kopf herum schwirrt...
    Eine Lüge setzt ja den Vorsatz voraus um einen Vorteil zu gewinnen. Genauso wie Heimtücke bei Mord.
    Wie oft muss man eine Tat wiederholen um aus "irrtum", "Vorsatz" zu machen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Oktober 2014
  9. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

    Registriert seit:
    26. September 2014
    Beiträge:
    179
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Meine S02 Karte wurde heute deaktiviert. Keine Reaktion von Sky auf meinem Widerspruch.

    Montag geht es zur Verbraucherzentrale hier in Hannover. Schicke jetzt die Aufforderung ab, dass Sky meine Karte wieder freischaltet.
     
  10. ltenzer

    ltenzer Senior Member

    Registriert seit:
    17. Mai 2007
    Beiträge:
    171
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Technisat Digicorder HD S2
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Ach ja, der Receiver war aber nicht Vertragsbestandteil. Demzufolge ist der Empfang auch ohne Leihreceiver sicherzustellen.

    Wenn nur Smartcard vereinbart, dann nur Smartcard Vertragsinhalt.

    Nutzung nur mit Sky-Hardware ist eine nachträgliche Vertragsänderung = ohne Zustimmung des Kunden unzulässig.

    Was ist mit all den ehemals zertifizierten und "zugelassenen" Geräten, die auf einmal mitten im Vertrag nicht mehr zulässig sein sollen. Darf Sky das einfach mittendrin ändern?

    Nach Deiner Meinung dürfte Sky während des Vertrages die Sprache auf den deutschen Sendern vermutlich vollständig auf Kisuaheli umstellen, wenn es jedem Kunden einen passenden Langenscheidt dazu leiht.

    Ist zwar ne gravierende Änderung, aber der Kunde kann das ja lernen und sich dran gewöhnen....
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.