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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
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  1. Mourinho76

    Mourinho76 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    dann dürfte ja einer sogar über seine Linux-Box schauen ohne offiziell gegen welche AGBs zu verstoßen...
     
  2. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Meinst du, die Benutzung eines Softcams oder eines AC mit OneforAll ist illegal? Wenn ja würde ich gerne wissen auf welche Paragraphen du diese Meinung stützt.
     
  3. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Ist das jetzt deine Meinung oder das was du denkst, dass es Sky so meint?
     
  4. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Nur eins vorweg, was wir hier "meinen", ich eingeschlossen, ist mehr oder weniger sekundär.
    Primär ist, wie jenes wohl bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bewertet würde.
    Ist ja nicht so, dass ich jemanden die Nutzung eines Softcams nicht gönne. Nur sollte man in der Argumentation Sky gegenüber damit nicht "hausieren" gehen. Eine Meinung, wie ich in nachfolgenden posts las, auch Marc Bush vertritt.
    Nur darum ging es mir. Kein mir bekanntes Softcam hat eine Lizenz für darauf befindliche Software/Crypsysteme. Argumentiere dann mal bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.....
    Conax als Cryptsystem ist für einen Hersteller frei an Lizenzkosten und deswegen haben die Receiver jenes als "On Board-Cryptsystem". Hat aber direkt mit dem Softcam nix zu tun.
     
  5. tabul

    tabul Senior Member

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    skyplus
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Jetzt ist Wochenende, sitze in MUC wahrscheinlich wegen Streik bis Montag fest , trinke leckeren Brunello und freue mich auf morgen:) Schönes Wochenende!
     
  6. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Änderung AGB während der Vertragslaufzeit

    Kunde und Firma haben ein Vertrag, und dieser läuft.
    Es gilt AGB A, die ordnungsgemäß am Vertragsbeginn dem Kunden übermittelt wurde.

    Jetzt möchte Firma die AGB während der Vertragslaufzeit in entscheidenden Punkten ändern, und schreibt dem Kunden,
    das er wenn er mit den Änderungen nicht einverstanden ist, diesen innerhalb Frist X widersprechen muss, und bei Widerspruch eventuell das "Risiko" der Kündigung steht.

    Aber wenn die Firma etwas möchte, müsste doch deren Vertragspartner Kunde explizit sich damit einverstanden erklären,
    und ein fehlender Widerspruch dürfte nicht als Akzeptanz der neuen AGB interpretiert werden.
     
  7. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Der Verwender muss bei Vertragsabschluss genau festlegen, welche Punkte sich in diesen während der Laufzeit ändern könnten. Nur so hat er das Recht ohne explizite Zustimmung eine Änderung der AGB durchzuführen.

    Sky hat dies nicht getan. Deren 9.2 Paragraf ist die Definition von "Allgemein" und somit ungültig. Daher muss man keinen Widerspruch gegen die neuen AGB einlegen.
    Schlussendlich sollte man es machen, um ganz sicher zu sein. Spiel aber sowieso keine Rolle, da Sky sowieso ihr Ding durchziehen.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Hab gestern einen Tag nach Erhalt der Zweit-V14 das mitgelieferte Sky-Modul retourniert, mit freundlichen "Danke, nicht nötig!" und kurzem Verweis auf 1.2.4 der AGB, in dem geregelt ist, dass Leihgeräte freiwillig genutzt werden können.

    Wenn am Ende der Woche wieder deutscher Boden unter den Füßen ist, werde ich die V14 im zugelassenen Sky-Receiver testen und schauen, ob das Sky-Modul, wie gewünscht, aus den Kundendaten der Zweitkarte wieder ausgetragen ist oder ob die V14 gepaired wurde, wie es Sky zuletzt trotz Retour des Leihgeräts praktiziert.

    Wenn Pairing, kommt Fristsetzung zur Deaktivierung von Pairing, wenn dies auch erfolglos, kommt das "finale Szenario" des Verbraucherschutzes mit Abmahnung und Unterlassungsbegehren und Pressemeldung. Wäre längst schon realisiert, aber es gab im ruhigen M/V keinen Betroffenen, der sich gemeldet hatte.

    So der Plan.

    Rein rechtlich muss man es nicht wirklich diskutieren, denn jeder Hobby-Jurist wird bestätigen können, dass sich widersprechende AGB-Klauseln unwirksam sind, zumal für viele gar keine AGB gelten dürften. Und unwirksame Klauseln zum Paring rechtfertigen keine wesentliche Vertragsänderung.

    (Wieso widersprüchlich? 1.4.4 bindet laut Sky die SC an einen Leihreceiver, 2.1.1 iVm 1.4.1 erlaubt mehrere eigene Receiver in verschiedenen Zimmern des Haushalts. Dies ist erkennbar widersprüchlich.)
     
  9. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Man fragt sich die ganze Zeit, wie so ein Unternehmen sich in Deutschland über Wasser halten kann. Das ist so unseriös, kundenfeindlich, das gibt es kein 2. Mal. Frage: Die wollen mit der Zusendung des Leihgeräts auch Laufzeitneustart? Die AGB sind nach wie vor unterirdisch und absolut angreifbar. Das ganze Geschäftsgebahren ist angreifbar. In meinem Bekanntenkreis bestätigen Leute, dass sie absolut kritisch das betrachten. Netflix, Amazon und Co. sind dort ernsthafte Alternativen.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Jede Meinung ist willkommen, Pluralismus und Demokratie sind elementare Werte und auch hilfreich in der Diskussion.
    Ich bat nur darum, wenn man Hilfesuchenden hier, die kurz reinschauen, darlegt, dass Pairing zulässig sei, auch ein Wort der Begründung findet und auch auf die anderen Argumente zumindest eingeht.

    AGB und Vertrag und Vertragsrecht vollkommen auszublenden und mit BASTA das Verhalten von Sky als vertragskonform zu erklären, halte ich nicht für dienlich für Interessierte.
     
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