1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. a.spengler

    a.spengler Platin Member

    Registriert seit:
    16. November 2005
    Beiträge:
    2.048
    Zustimmungen:
    57
    Punkte für Erfolge:
    58
    Anzeige
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Dem letzten Satz stimme ich zu. Zumindest, wenn es um den Schutz hinsichtlich der Unterscheidung Abonnent <-> Nicht-Abonnent geht. Bei der Aufzeichnung des Signals mag es schon wieder anders aussehen (Stichwort: Fair Use). Aber das ist anderes Terrain.

    Wir können uns ja vielleicht einigen, dass es bei der rechtlichen Würdigung des Falles im Wesentlichen darauf ankommt, ob die Umstellung auf Pairing und Verheiratung mit dem von sky zur Verfügung gestellten Receiver als ausschließlich für den Signalschutz vorgenommene Änderung angesehen wird oder eben auch zur Erhöhung des Umsatzes bzw. zur Einschränkung von Funktionalitäten, die der Kunde im bisherigen Vertragsverhältnis als gegeben hinnehmen durfte (die Aufzeichnung von Sendungen, um nur ein Beispiel zu nennen).
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Oktober 2014
  2. cast

    cast Neuling

    Registriert seit:
    3. Juli 2013
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    3
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Ich lese eigentlich von Anfang an mit.
    Was mir auffällt:
    Sky kann dich( uns ) jederzeit kündigen - ich (wir) müssen bis zum RA laufen um aus dem Vertrag rauszukommen. Ist echt spannend.

    Guten Gewissens kann ich niemanden Sky empfehlen. Mach ich auch nicht !
    Jedes Jahr was neues bei dem Verein.

    Meine Situation ist folgende:
    Sky hat meine v14 Zweitkarte mit meinem vor über einem Jahr im Keller stehenden gepairt.
    Ok - im Wohnzimmer halt die Krüppelkiste.
    Im KC steht aber meine v13 mit dem Leihreceiver. Die steckt in meiner Linuxbox.
    ?????
    Sky versuchte mir auch einen zweiten Receiver zu schicken- aber DHL hat ihn einfach in meinen Garten abgestellt ;-))
    Ich war aber auf Geschäftsreise - Weil ich aber freundlich bin, habe ich Sky das Ding zurückgeschickt mit einen gewaschen Brief. Unter anderen habe ich Sie gefragt, ob man mir den Receiver das nächste mal beim Fenster reinschmeisst ?
    Habe dann eine Entschuldigungsmail bekommen - seit dem ist Schluss. Meine V 13 läuft weiter in der Linuxbox.
    schau ma mal..........
     
  3. Poffel

    Poffel Senior Member

    Registriert seit:
    22. Juli 2014
    Beiträge:
    367
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Auch ich bin nicht der Auffassung, dass die Pairingumstellung bis zum Ende 2015 warten muss, wenn Sky das machen will. (BTW: Nicht jeder Betroffene muss mit Marc in einen Topf geworfen werden.) Aber dann sollen sie es bitteschön dem Kunden vorher mitteilen, beispielhaft kurz gefasst am 17.10.2014: "Ihr Vertrag verlängert sich am 01.01.2015. Ab diesem Zeitpunkt können Sie unser Angebot nur noch mit unserem kostenlosen Leihreceiver empfangen. (Anbei könnten sie gleich ihre neuen AGB zusenden.) Wenn Sie bis zum 31.10.2014 nicht widersprechen, dann gilt (...)" - So wäre das fair. Der Kunde hat die Möglichkeit, selbst zu entscheiden. - Aber nicht so wie sie es schon seit Monaten machen: Nichts mitteilen und dann Anfang November mit ihrem berüchtigten Ankündigungschreiben daherkommen und Laufzeit bis 31.12.2015 unter ihren Bedingungen erklären. - Das geschieht systematisch und arglistig.

    Furchtbar witzig. Hatte ich gestern schon geschrieben, dass Sky durch das Abschalten der Smartcard seine Dauerkunden auf kalten Entzug setzt. Die Entwöhnung tritt bereits nach kurzen Zeiträumen ein. Vor allem Nicht-Fussi-Zuschauer brauchen heutzutage mehr denn früher definitiv kein Sky mehr. Es gibt günstigere Alternativen. Über eine Million Sky-Abonnenten haben gar kein Buli- und/oder CL-Abo.

    So sicher wie ich mir bin, dass Pairing von Sky durchgesetzt wird und dass sie sich ins Fäustchen lachten, die Technikbeglückung ihrer Kunden nach obigem System vorzunehmen, so sicher bin ich mir, dass die an anderen Stellen völlig von der Rolle sind und nicht wirklich wissen, welche Reaktionen sie dadurch bei ihren Kunden hervorrufen.
     
  4. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

    Registriert seit:
    3. Oktober 2014
    Beiträge:
    590
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Bei mir kam eine zurückdatierte Email mit dem Hinweis SKY AGB...
    Die ging automatisch in den Spamordner, (ob das der richtige weg ist)

    Inhalt: ich hab 14 (effektic nur noch 7) Tage zeit bis zum wiederspruch.

    Hab ich per Webformular gemacht, wurde mir bestätigt, dann kam darüber nichts mehr.

    Insofern, abgesehen das es per email statt fand und ich das nur per Zufall entdeckt habe, hat SKY da alles (mmn) Richtig gemacht.
    Wünschenswert wäre ein Brief gewesen! Oder beim Nächsten Einloggen,
    das man sich das anschauen muss und wegklicken.
    (Häckchen, Hinweis der rechtsverbindlichkeit, IP gespeichert)
    Dann wäre da eine bessere Rechtsverbindlichkeit hinter gewesen.
    Aber halt! Viele können sich ja nicht mehr im Kundencenter einloggen :D

    Noch eine kleine Anmerkung, es ist sowieso Fraglich ob eine solche Benachrichtigung rechtsverbindlich ist,
    da gab es schon einige Beschwerden und Urteile das ein Unternehmen bei einer Änderung nicht einfach davon
    ausgehen kann das der Kunde "Stillschweigend" zustimmt. Änderungen im laufenden Vertrag bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung.

    @cast
    Ein einseitiges Kündigungsrecht wie von SKY in den Corporate AGBs ausgewiesen ist unwirksam, daher ist auch SKY an die Verträge gebunden.
    1&1 durfte sich kein 14 Tägiges Kündigungsrecht herausnehmen, wenn der Kunde nur alle 12 Monate darf.

    @horud
    Das ist es ja sowohl "wichtiger Grund" als auch "nicht zumutbar" sehe ich bisher für SKY in keinster Weise gegeben.
    Insofern ist es sogar richtig das sie dem Kunden die ausserordentliche Kündigung verweigern.
    Daher sehe ich die Art der Kündigung in Form von "ich zahle halt einfach nicht" für sehr riskant.
    Sicherlich stellen sie die Leistung ein, daher kündige ich und zahle einfach nicht mehr.
    Aber auch das birgt einige Angriffspunkte.
    Die Kündigungen über Anwalt und VZ sind alles "Vergleiche" oder "kündigungen im gegenseitigen Einvernehmen"
    keine rechtsverbindlichen Kündigungen aus gründen die man aus dem BGB oder den AGBs ableiten kann.
    Das ist ja das fiese an SKY.

    Nochmal, SKY hat nicht meiner beschwerde statt gegeben, oder meiner fristlosen kündigung, sondern wir haben uns geeinigt.
    Ganz wichtig dieser Unterschied!

    Im übrigen liegt mir noch nichts schriftliches vor, das ist nur mündlich von der VZ die sagten sie haben das "Angebot"...
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Oktober 2014
  5. Poffel

    Poffel Senior Member

    Registriert seit:
    22. Juli 2014
    Beiträge:
    367
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Nein, können sie nicht. Aber sie drängen dir ihren Leihreceiver auf. Und wenn du den nicht nutzt, stellen sie dir das Programm ab. Dann schreibst du denen oder rufst an, dass das so nicht in Ordnung ist. Das interessiert sie nicht. Dann willst du möglicherweise auch nichts mehr zahlen. Das interessiert sie auch nicht und schicken dir Mahnungen, später ggf. Inkasso. Wenn du bis dahin nicht kleinbei gegeben hast, folgt:

     
  6. stefanst

    stefanst Junior Member

    Registriert seit:
    18. September 2012
    Beiträge:
    34
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Moderator oder Privat? wobei ich da keinen richtigen Unterschied sehe...
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.294
    Zustimmungen:
    45.316
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Privat.
     
  8. eddi40

    eddi40 Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    ohje..ich ahne Böses...Wenn Sky die neuen AGB so wie sie es gerade kundtun jedem Kunden zukommen lassen in den nächsten Tagen....wird dieser Thread hier überrannt werden...;-) und wir lernen und können dann alle bald die Sky AGB auswendig.
    @Eike: Vielleicht macht es Sinn dann einen eigenen AGB Thread aufzumachen :)
     
  9. Schnecko

    Schnecko Neuling

    Registriert seit:
    18. Juli 2010
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Technisches Equipment:
    Pioneer LX 5080, Technisat Digicorder HD S"
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Das Paket mit neuem Receiver und V14 habe ich letzte Woche erhalten.

    Gestern Abend wurde meine S02 dunkel. Ein Anruf bei Sky brachte das Ergebnis, dass Sky gemäß den bestehenden AGB´s darauf bestehen kann, dass der Kunde einen Sky-Receiver verwenden muss. Es wäre ausdrücklich nicht gestattet, einen eigenen Receiver zu verwenden...

    Eine Sonderkündigungsrecht steht mir ebenso nicht zu, ich könnte ja den bereit gestellten Receiver verwenden. Wenn ich meinen alten Receiver und den Sky-Receiver parallel betreiben will, werden die zusätzlichen Kosten natürlich nicht von Sky übernommen.

    Die S02 wird auf keinen Fall wieder aktiviert, zahlen soll ich aber brav weiter....:rolleyes:
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Hab jetzt das Sky-Modul zurückschicken lassen, die neue V14 noch nicht getestet, damit Sky Zeit hat, das Modul aus den Kundendaten zur Zweitkarte zu entfernen (werden sie wohl nicht mehr machen wie bis zum Sommer noch üblich).

    Was neue AGB angeht, schadet ein kurzer Widerspruch nicht.

    Sky kann ordentlich zum Laufzeitende kündigen, aber bisher wurde das nicht berichtet, es hatten ja schon einige die neuen AGB erhalten und widersprochen ca. Anfang September 2014.

    Eine fristlose Kündigung kann Sky nicht aussprechen, wenn der Kunde widerspricht, weil es dazu keine Notwendigkeit gibt. Vertrag wurde ja gerade erst mit eigener Hardware (heute) mit Zustimmung von Sky abgeschlossen oder letzte Woche mit Zustimmung von Sky verlängert, also besteht kein akuter Handlungsbedarf oder gesetzliche Vorgabe.

    Wie schon heute hier geschrieben, von Poffel u.a., weiß Sky seit 2013 um seine Pläne und informiert niemanden, will ein Jahr später AGB neu fassen, in denen aber nichts zum Pairing oder Hardware-Tausch neu geregelt wird! Nichts!

    Also was will Sky dann zur Begründung einer fristlosen Kündigung anführen derzeit?

    Und wenn horud auf die ominöse Pairing 2 Situation ca. Januar 2016 anspricht, so erkenne ich keinen Unterschied in rechtlicher Hinsicht zu heute. Das Pairing ist in 1.4.4 der AGB abschließend geregelt. Zum Hardwaretausch steht da nichts, weder vorher noch jetzt in geplanten AGB. Aber in AGB steht weiterhin, dass ich eigene Hardware nutzen darf, auch mehrere Receiver. Jurist VZ und ich waren einig, dass Klausel 1.4.4 zum Pairing unwirksam ist. Manche Kunden haben gar keine AGB, manche haben uralte AGB ohne 1.3.5 oder 1.4.4.

    Da pairing mit 1 Leihreceiver im Widerspruch steht zu Abo mit 3 eigenen Receivern, ist diese Klausel 1.4.4 unwirksam, also Pairing ausgeschlossen, wenn der Kunde dies ablehnt.

    Die neuen AGB ändern daran nichts, erlauben zwar eine neue Verschlüsselung, wenn man den AGB zustimmt, aber ausdrücklich nur den Tausch von Leihreceivern des Kunden, nicht den Austausch der vertraglich vereinbarten eigenen Hardware.

    Also da bitte ich um etwas mehr Differenzierung der Argumente.

    Man muss immer Einzelbeispiele wählen, denn im Rechtsstaat ist nicht die Mehrheit rechtlich interessant, sondern die Rechte der Minderheit sind Brennpunkt des Interesses. Wer also jetzt für 24 Monate verlängerte, kann nicht am 01.01.2016 gepaired werden. Wo steht das?

    Und wenn eine AGB-Klausel den Verschlüsselungswechsel erlaubt, eine andere Klausel die Nutzung eigener Hardware (drei Receiver im Haus), dann muss dies in Übereinstimmung gebracht werden von Sky, wenn man Maßnahmen umsetzen will.

    Und was die Frage angeht, ob man seinen Vertrag verlängern will mit V14 solo oder bis Laufzeitende erfüllen oder fristlos kündigen, gibt es verschiedene Intentionen, jeder sucht seinen richtigen Weg.

    Ich persönlich hab im Hinterkopf, wenn viele User einen Vertrag nach alten Konditionen mit Anwalt oder VZ durchsetzen oder AGB widersprechen, dann kann sky nicht so vielen Kunden vorsorglich zum Laufzeitende kündigen, da man ja keine Kunden verlieren will in großer Zahl, und dann überlegt sich Sky nochmals, wie das Pairing umgesetzt wird, das finale Szenario steht ja noch nicht fest, so Sky im August. Da müssen natürlich viele Kunden widersprechen.

    Droht dem Kunden ein Nachteil? Nein, denn 20 x ruft Sky dann noch an und bettelt, der Kunde möge doch sein Abo weiterführen. Also nicht verunsichern lassen, widersprechen und Rechte durchsetzen gegen Willkür von Sky!
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.