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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
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  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Das ist ja auch ok... Man muß nur auch sagen dürfen, dass der Weg in eine Sackgasse im Endeffekt führt (oder besser führen könnte) eventuell hat man sogar weitere Kosten für sich selbst verursacht und Sky hat dennoch Pairing flächendeckend eingeführt.

    Beratung kann auch sein, sich zwischen der Sky-Technik auszuwählen oder einen neuen technischen Ansatz zu beschreiten und einen Receiver auszuwählen der das Pairing ignoriert.

    Ich bewundere auch MarcBushs Aufwand (wirklich :)), ob er sich verdient gemacht hat, ist hingegen erst ausgemacht wenn er gewonnen hat und Folgekosten rückerstattet bekommt. Nicht nur für sich, sondern jeden Kunden der so verfährt.

    Übrigens, wer ist denn bei den Mitschreibern hier tatsächlich gegen Sky aktiv geworden im juristischem Sinn?

    - Achtung, dies ist eine Privatmeinung von Eike -
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Oktober 2014
  2. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Abgesehen, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, mit einer Mindestlaufzeit, kann ein Unternehmen jederzeit seine AGB ändern, auch für laufende Verträge.

    Der Kunde kann diesen widersprechen. Seriöse Unternehmen sagen dem Kunden aber schon bei der Zustellung der neuen AGB, dass der Vertrag dann zum nächst möglichen Termin beendet wird.
     
  3. Jochem12

    Jochem12 Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Es geht doch nicht um Respekt. Den hat jeder Beitrag verdient.

    Aber wenn hier nur Leute betonen würden, daß die Aktionen von Sky toll sind bzw. man sowieso nichts dagegen unternehmen kann, brauchen wir doch nicht einen Meinungsaustausch über so viele Seiten, dann könntest Du Dich doch um andere Themen kümmern!
     
  4. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Hier hat der Verwender der AGB sogar eine "Ich-kann-meine-AGB-beliebig-ändern"-Klausel reingeschrieben - und die ist ihm um die Ohren gehauen wurden.

    So eine Klausel hat sky gar nicht erst - und sie wollen trotzdem mittem im Vertrag die AGB ändern? Per Mail?

    Sind die eigentlich bekloppt? :eek:
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Eike wollte nur ausdrücken, dass Toleranz keine Einbahnstraße ist und deswegen hier auch Meinungen akzeptiert werden sollten, die nicht dem "Mainstream" entsprechen.

    Wie immer im Leben gilt auch hier: es gibt nicht nur den einen Weg und die eine Meinung.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Ein Meinungsaustausch geht für mich in alle Richtungen!!!

    Reingucken muß ich hier jeden Tag... Es gibt Meldungen, es gibt PNs.... Ist zur Zeit ein umfangreicher Job hier. :(

    - Moderation -
     
  7. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Nein, das kann ein Unternehmen nicht. Der hier vorliegende Vertrag ist eben nicht auf unbestimmte Zeit geschlossen worden. Sonst könnte man nicht nach 12 Monaten kündigen. Und der Vertrag verlängert sich auch bei Nicht-Kündigung nur um weitere 12 Monate.

    Der nächstmögliche Termin wäre dann das Ende der aktuellen Vertragslaufzeit.
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Meines Wissens nicht zwingend.
    Es kann auch sein das ein Vertragspartner, also Sky, dann einseitig den Vertrag kündigen könnte wenn die AGBs auf einer Seite nicht anerkannt werden.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Genau diese "Ich-kann-meine-AGB-beliebig-ändern"-Klausel wurde dem ja um die Ohren geschlagen. Bitte das Urteil richtig lesen und interpretieren. Das Urteil sagt nur aus, dass der Anbieter nicht wahllos die AGB zu seinen Gunsten ändern kann, wenn der andere unangemessen benachteiligt wird. Und auch nur darauf bezieht sich § 307 BGB.

    Ansonsten kann natürlich im laufenden Vertrag eine AGB geändert werden. Sie gilt dann nur, wenn beide Parteien dem zustimmen, ansonsten gelten die alten solange weiter, bis der Vertrag endet, einer anderen AGB zugestimmt wird, oder der Anbieter den Vertrag von sich aus kündigt, wenn ihm die Fortsetzung des Vertrags unter den alten Bedingungen nicht mehr zuzumuten ist.

    Und natürlich hat Sky eine entsprechende Klausel in den AGB drin, denn die sind Voraussetzung für eine Änderung:

    Kann je nach AGB-Stand in Nummer und Wort variieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Oktober 2014
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    @horud, ganz praktisch, wie ist das nun nochmal:
    Der Kunde willigt der neuen Sky-AGB nicht ein. Sky sagt nun, ohne diese Einwilligung kann ich meinen Receiver nicht durchsetzen das ist für mich und meinen Kontentgeber nicht zumutbar, also kündige ich den Vertrag mit dem Kunden?
     
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