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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

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  1. ferribaci

    ferribaci Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wenn Du geschrieben hättest: "Der erste Satz reicht meiner Meinung nach aus." würde ich das glatt so stehen lassen.


    Dein zweiter Satz ist meiner Meinung nach überflüssig. Sky gibt doch sonst auch viel Geld aus um die Kundenmeinung einzuholen. Von mir gibt es die kostenlos.


    Im Übrigen bin ich Vollzahler und freue mich auf meine Gehaltserhöhung ab Februar.


    Sky nicht mit mir!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. Oktober 2014
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    @ostfriese2, kannst Du in diesen http://forum.digitalfernsehen.de/forum/6725274-post2371.html Beitrag mal so eingreifen das das leserlich wird?

    Das ist ohne Absätze nur ein Buchstabenwust und sehr anstregend..

    Oder aber solche AGBs werden mit einem Scanner eingestellt.

    Danke
    - Moderation -
     
  3. Jochem12

    Jochem12 Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Was willst Du damit sagen? Wofür haben wir diesen thread hier?

    M.E. dient er den Usern, die sich nicht mit dem Eingriff von Sky in einen laufenden Vertrag abfinden wollen, zum Austausch von Meinungen und Tips, wie man dieser kundenunfreundlichen und nach Ansicht vieler Abonnenten rechtswidriger Aktion am besten begegnen kann.

    In diesem Sinne hat sich MarcBush sehr verdient gemacht, und jemand wie Berliner, der nach eigenen Aussagen seit vielen Jahren kein Sky-Abonnent war und hier nur destruktive Sätze absondert, trägt doch nicht zur Meinungsbildung bei, sondern macht den thread völlig überflüssig.

    Siehst Du das nicht so?
     
  4. OliverL

    OliverL Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wieso? SKY Verträge laufen nicht automatisch aus. Maximal gibt es einen Übergang von rabattiert zu Vollzahler, wenn vorher vergessen wurde zu kündigen.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Das man einfach die Schießereien gagen eine Meinungsminderheit lassen sollte.
    Oder steht Eure Position auf so wackeligen Füßen das man das nicht ertragen kann? Ich denke nicht... ;)

    Der Thread besagt allgemein: Pairing (Wertfrei)
    Es kann für einige auch eine Beratung sein, die bei Sky komfortabel bleiben wollen, sich nicht für MarcBushs Vorgehensweise zu positionieren.

    Ich z.B. siehe für mich dort keine Hilfe.
    Wir hätten hier uns jede Menge Swist erspart wenn wir uns mit all unseren Meinungen respektieren würden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Oktober 2014
  6. birdyxp

    birdyxp Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Leider verstehst du es nicht dich diplomatisch zu verhalten.
    Wir sind keine Anhänger explizit von Marc, sondern verfolgen alle das selbe Ziel, das für uns kontraproduktive Pairing zu verhindern.
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Na los ! Nicht reden. Machen ! ;)

    So einfach ist das nicht. Zu einem Vergleich gehören mindestens wieviele Parteien ? ....... Richtig ! :)
     
  8. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wie will sky beweisen, dass Dir die AGB zugegangen sind?

    Und nochmal: bei einem auf eine festenLaufzeit geschlossenen Vertrag kann man nicht einfach mitten drin die AGB ändern und dem Kunden ansonsten ein Sonderkündigungsrecht einräumen.

    Ohne eine entsprechende Klausel kann sky nicht mal den Preis ändern.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    :confused: Verstehe ich nicht. Natürlich sind Änderungen/neue AGB im laufenden Vertrag möglich. Wenn beide Parteien zustimmen.
     
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Meines Wissens ist es inzwischen kein Problem diese Art der emailzustellung und die Form der eingeräumten Widerspruchsmöglichkeit so zu machen, wenn die Email des Kunden in den Kundendaten hinterlegt wurde.
     
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