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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
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  1. dirki001

    dirki001 Foren-Gott

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Weiß ich. Mich wundert nur, dass die noch nicht abgschaltet ist.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Hast du die denn noch in einem Receiver drin? Die Karte muss ja erst noch das Abschaltsignal bekommen. Das geht nur bei einem aktiven Tuner.
     
  3. Jebe

    Jebe Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Und genau so ist es gekommen. Nach meiner Antwort, dass ich keine Textbausteine haben möchte, sondern eine klare Aussage zu meiner P02, kam heute zurück, dass meine Smartcard defintiv getauscht wird, nur der Zeitpunkt steht noch nicht fest.

    Spielt jetzt auch keine Rolle mehr, Widerruf ist vor 5 Minuten rausgegangen. Bin mal gespannt wie es nach 10 Jahren so ohne Sky wird.
     
  4. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)


    Ich habe meinen ersten Videorekorder Anfang April 1986 gekauft, für die damalige Zeit ein tolles Teil.

    Und ich denke nicht daran, jetzt eine Zeitreise um fast 30 Jahre zurück zu machen, nur weil Sky so innovativ ist.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Das meine ich mit der unsachlichen Stellungnahme. Einfach nur lächerlich.
    Wenn ein Kunde einer Forderung bei Erhalt der ersten Mahnung nochmals widerspricht, auf seine Kündigung verweist und um rechtliche Klärung bittet, dann darf ein Inkassounternehmen keine Inkassokosten in Rechnung stellen, nur bei unbestrittenen Forderungen.
    Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid von Sky beantragt werden, so widerspricht man der Forderung innerhalb 14 Tagen durch ein Kreuz im Widerspruchsformular des gerichtlichen Mahnbescheids (rechtzeitig ans Mahngericht zurückfaxen/-senden.) [edit: Mit Unterschrift natürlich auch.] Dann muss Sky das zuständige Amtsgericht einschalten und Gerichtskostenvorschuss und Klage einbringen. Hat davon schon jemand berichtet? Dem Kunden den Empfang abschalten ohne Not, aber Klage einreichen, das wird wohl nicht zusammenpassen...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Oktober 2014
  6. zeno

    zeno Neuling

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Hallo,

    heute ist das Paket angekommen und gleichzeitig diese Mail hier-

    Sehr geehrte Kundin,
    sehr geehrter Kunde,
    Ihre neue Smartcard wurde bereits aktiviert. Sollten Sie einen neuen Receiver von uns erhalten haben, nehmen Sie diesen bitte gemäß Anleitung in Betrieb, stecken Sie die Smartcard in Ihren Receiver und schalten Sie auf einen abonnierten Sender von Sky (z. B. Sky Sport News HD). Sie sehen auf dem Bildschirm den Hinweis "Ihre Smartcard ist nicht freigeschaltet." Innerhalb von 30 Minuten empfängt Ihre Smartcard automatisch das Freischaltsignal und der Hinweis verschwindet. Sobald dieser ausgeblendet ist, können Sie alle von Ihnen abonnierten Sender von Sky empfangen.*



    Was soll ich davon halten.Habe auch die Unicam 4.Damit läßt sich das pairen vorerst vermeiden.Bedeutet dies das sie auch in meinem jetzigen Receiver laufen wird?Ist ein Technisat S1.Läßt sich dieser auch pairen?


    Grüße
    zeno

     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Man wirft mir ja gelegentlich vor, die AGB weit auszulegen oder auszudiskutieren (obwohl die sowieso größtenteils unwirksam sind - Urteil 2. Instanz Österreich 2012: 25 von 26 gerügten Klauseln unwirksam), aber aus den AGB und Zusicherungen von Sky ergibt sich zumindest die Nutzung eigener Hardware und von CI-Modulen, z.B: Alphacrypt.
    Was der Kunde tatsächlich nutzt, weiß Sky nicht. Ich hab NDS-lizenzierte Geräte im Haushalt. Sky verschickt massenhaft solo V14, bietet nach wie vor für Sky Welt HD Verträge mit V14 ohne Receiver an, also sehe ich eine Toleranz durch Sky für freie Module weiterhin als gegeben, denn PR HD 1000 wird ja nicht mehr unterstützt, oder doch, aber eher nein, ach ja doch, oder vielleicht, ach ich weiß nicht, fragen wir Berliner...
    Sky ist so lächerlich, dass wir uns vollkommen ohne Grund hier echauffieren, ein Anwaltsschreiben, und schon läuft solo V14 in eigener Hardware.
    Noch immer hat Sky seine Homepage nicht aufgeräumt, AGB stümperhaft anpassen wollen, aber nur wenige Kunden haben die September-AGB per Mail erhalten.

    Was einstweilige Verfügung angeht: WENN Sky meine V14 mit einem meinem Vertrag weder bei Vertragsschluss noch später gemeinsam oder nach AGB zugeordneten Receiver im Hamburger Großlager paired (also meinen Empfang unterbindet), werde ich versuchen, die vorläufige Deaktivierung des Pairing meiner Karte gerichtlich durchzusetzen, um weiterhin das Programm empfangen zu können, für das ich weiterhin zahle. Dazu bedarf es nur eines Knopfdrucks bei Sky, und niemand hat einen Schaden. Da Sky weiterhin solo V14 ausgibt, kann das Problem mit solo V14 nicht so welterschütternd sein.

    Da ich auch eidesstattlich in meiner Glaubhaftmachung versichere, kein CardSharing oder HomeSharing oder Raubkopien zu betreiben oder zu vertreiben und für das Justizministerium arbeite, werde ich wohl auch dort Sorgen von Sky entkräften können.
    Da ich die Freischaltung nur für den Vertragszeitraum fordere, wird Sky kaum eine rechtskräftige weitere Entscheidung erreichen können, vom Streitwert ist eine Berufung im Hauptsacheverfahren auch ausgeschlossen.

    Ob Sky mit seiner massiven Täuschung aller Kunden und den vertragswidrigen Aktionen bei Gericht punkten kann, wie manche hier spekulieren, bezweifle ich.

    Aber warum sollte Sky mich abschalten/pairen? Man hatte es im April versucht, musste das pairing wieder zurücknehmen, hat sich entschuldigt und Freimonat spendiert. Was ist im November 2014 anders als im April 2014?
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Sky muss doch nur seine AGB anpassen und bei Vertragsverlängerungen und in AGB den Leihreceiver vorher als Pflicht benennen. Wer dann AGB widerspricht, wird fristgerecht zum Vertragsende gekündigt und kann bei Rückholangeboten die Klausel akzeptieren: Nur mit Leihreceiver.
    Wo ist das Problem? Dafür braucht man doch keine Gerichte. Und ob ein Gericht das Täuschen von Sky belohnt, erst den Kunden die Nutzung eigener Hardware zuzusagen, dann aber doch Receiver aufzuzwingen? Das soll ein Landgericht beschließen? Ernsthaft??
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Pairing vollzieht Sky nur mit seinen Leihreceivern und dem Humax PDR 250 und vodafone TV Center.
    Und mit dem Sky-Modul, das man dann in (fast) jedem CI+ Slot nutzen kann in Receivern und TV.
    Wenn du ein freies Modul mit Blocken nutzt, und die Anleitung dazu beachtest, kann es ohne Garantie eine Weile ohne Pairing klappen in deinem Receiver mit CI oder CI+ Slot. Pairing erfolgt dann durch das Blocken nicht.

    Kommt das Pairing-Signal doch durch zur Karte, egal in welchem Receiver die V14 gerade steckt, wird Bild schwarz und Karte nur noch im Sky-Receiver wieder nutzbar, denn mit dem paired Sky die Karte (egal wo sie steckt).
     
  10. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Für den Gerichtsvollzieher braucht Sky aber einen vollstreckbaren Titel. Den gibt es aber nur, wenn man einem zuvor(!) ergangenen gerichtlichen(!) Mahnbescheid nicht widerspricht oder wenn der Titel von Sky zuvor bei Gericht durchgefochten wurde. Also: so schnell kommt der Gerichtsvollzieher dann doch nicht.
     
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