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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

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  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Eine automatische Mail ohne Sachbezug, wie meistens. Das Sendesignal liegt bei dir übrigens an, für den Empfang desselbigen ist der Kunde zuständig. Als nächstes wird dann wohl die Inkassoforderung mit saftigen Gebühren kommen und in naher Zukunft der Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungstitel. Die dürfen übrigens verschlossene Türen öffnen.
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Nö. Du hast die Kabelkunden von UM/KBW und KD vergessen. ;)
     
  3. Donauman

    Donauman Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Da aber davon auszugehen ist, dass der User -wie bei allen anderen sky-Schritten- widerspricht bzw. begründet, ist das natürlich nicht so in der Abfolge. Dann muss sky den Titel erst mal bekommen und den gibt's nur vor Gericht.
    Nicht reagieren ist bei sowas ungesund und dann kommt's auch zu den von Dir beschriebenen Schritten
     
  4. Donauman

    Donauman Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    stimmt, habe mich immer sofort als SAT-Nutzer geoutet
     
  5. dirki001

    dirki001 Foren-Gott

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Tag 8 nach Zusendung der Zwangshardware und gepairter V14-Karte. Meine S02 ist immer noch hell. ;)
     
  6. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wortklauberei, ich ziehe meinen Post zurück.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Oktober 2014
  7. baerchen111

    baerchen111 Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Aber leider nicht mehr lange!

    :winken:
     
  8. BertBriggs

    BertBriggs Neuling

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    @Berliner

    Kommt nicht noch vor dem Gerichtsvollzieher ein gerichtliches Mahnverfahren, dem man noch widersprechen kann. Habe ich diesen Weg nicht durch mein Rechtsersuchen ausgeschlossen?
    Meine Frage richtet sich aber mehr auf die Formulierung - Rücksenden des Receivers gleich Widerspruch zum Abonnement. Da gibt es doch wohl einiges an Interpretationsspielraum - oder?
     
  9. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Man kann als Privatperson oder Firma jegliche Forderungen per Mahnbescheid versuchen einzufordern.

    Nur wenn du dem dann widersprichst, gilt dies als abgewehrt und SKY kann, muss aber nicht, das in eine Klage umwandeln. Dann müssen Sie beweisen das die Forderungen legitim ist.

    Was du vorab an Sky schreibst, hilft dir später. aber kann nicht unterbinden das die Firma dir einen Mahnbescheid zugehen lässt.

    Da wird nicht vorher bei Gericht geprüft ob die Forderungen rechtens sind.
    P
    roblem aber an der Geschichte, widersprichst du ab Eingang des Bescheides nicht, wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist angenommen das die Forderungen berechtigt sind, und Sky erhält einen Titel gegen dich.
    Das ist dann ganz übel.

    Berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege ;)

    Und nicht vergessen, dies hier ist keine Rechtsberatung. Dafür ist das Forum nicht vorgesehen.
    Hier tauschen sich nur normale Leute aus, berichten über Ihre Ansichten und Erfahrungen.
    Wird ja auch immer darauf Hingewiesen das man bei Problemen zur VZ oder zum Anwalt gehen sollte/kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Oktober 2014
  10. KTS

    KTS Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Ja, Chaos pur. Und das ist auch gut so. Sky soll so viel Widerstand zu spüren kommen wie es nur geht.
     
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