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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

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  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    ECM-Pairing heißt (ganz grob vereinfacht), dass im Transportstream selbst ein Datenpaket mitgesendet wird, dass die Karte anweist, das zur Entschlüsselung benötigte Control Word nur dann herauszugeben, wenn die Karte in einem gepairten Receiver steckt. Das kann man nur einheitlich machen. Dazu ist natürlich erst einmal die Voraussetzung nötig, dass alle Karten gepairt sind.

    Dies passiert jetzt einheitlich bei allen Sat-Nutzern und Kabelbetreibern, die das Sky-Satsignal unverändert bei sich einspeisen. Also bei allen Kabelbetreibern, die die P01/P02 bei sich einsetzen. Auch ide werden derzeit umgestellt. Wir hatten hier z. B. schon welche, die es bei netcologne und nem Münchener Kabelbetreiber getroffen hat.

    Die großen Kabelgesellschaften KDG etc. sind da (erst mal) außen vor, da die das Signal selbst verschlüsseln und somit auch das entsprechende Datenpaket erst mal nicht mitsenden.
     
  2. zeno

    zeno Neuling

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Habe keine Mail diesbezüglich erhalten.So wie ich das verstehe würde es auch nichts nützen,da nur die AGB´s gelten die zum damaligen Zeitpunkt des Vertragsabschlußes bestanden.Würden sie bei laufenden Veträgen die AGB´s ändern stünde dir eventuell sogar ein Sonderkündigung zu.Bitte berichtet mich,falls das falsch ist.
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Das kommt schon so hin, bis auf das " 's" ;).
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Kommt darauf an.
    Wenn sich AGB ändern, hat man Widerspruchsrecht. Widerspricht man rechtzeitig, gelten die alten AGB weiter. In 9.4 der neuen AGB in Österreich ist auch ein Sonderkündigungsrecht verankert, wenn sich AGB zum Nachteil des Kunden ändern.
    Ansonsten läuft der Vertrag bei Widerspruch unverändert weiter bis Vertragsende.
    Sonderkündigung eigentlich nur, wenn die Veränderungen unbedingt sofort vollzogen werden müssen durch Sky.
     
  5. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Diesen Vertrag hast du nun aber gekündigt und bei der Verlängerung können daraus völlig andere Bedingungen vereinbart werden. Das kannst du dann annehmen oder es lassen. Sollte Sky den Vertrag ohne Leihhardware verlängern, dann könnte man den Weg gehen... Wenn man aber für die neue Vertragslaufzeit unbedingt und ausschliesslich eigene (nicht pairingfähige) Hardware nutzen möchte, dann wäre mir das zur Zeit viel zu riskant.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Optimizer hat gerade vorgestern berichtet, dass seine V14 ohne Pairing aktiviert werden musste von Sky, nachdem sein Anwalt sich gegenüber Sky eingeschaltet hat. Meine V14 ist auch ohne Pairing weiter aktiv, andere Kunden melden es auch und der Verbraucherschutz hat meine Rechtsauffassung in allen wesentlichen Punkten bestätigt und mir erlaubt, dies als offizielle Sicht vom Verbraucherschutz M/V zu vertreten.
    Da das Pairing rechtswidrig ist, ist ein Schutz gegen Pairing in meinen Augen nicht strafbar, aber das Verhalten von Sky in vielen Punkten.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wenn meine Karte dunkel wird, geb ich Sky eine kurze Frist, dann Antrag auf einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht auf Vertragserfüllung. Wenn Sky dann Vertragsaufhebung anbietet, werde ich darauf nicht eingehen, aber wenn Sky 50.000 anbietet als Schadenersatz.... :)
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Nein, die haben im November 2013 damit angefangen. Wie Sky im Frühjahr bei uns.

    Lief in Italien auch etwas anders, da man ja (offiziell) zwingend einen Sky-Receiver zum Aktivieren der Smartcard haben musste (lief danach aber auch in anderen Boxen).

    Dumm war das nur für diejenigen, die über Dritthändler ne Karte ohne Receiver gekauft hatten. Deswegen hatte SkyIT auch erst mal nur die HD-Sender gepairt.

    In Italien hat neben der Konkurrenz Mediaset vor allem Al Jazeera Sports, jetzt BeIN Sports, Sky Italia mächtig unter Druck gesetzt, so dass sie sogar gezwungen waren, die Preise fürs Sportpaket zu senken. Mit entsprechenden Nebewirkungen, die Berliner oben schon angedeutet hat.

    In Deutschland spielt der Sender schon aus Empfangsgründen weniger ne Rolle
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Oktober 2014
  9. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)


    Kannst du alles machen, berichte wie es aus geht.... :D

    Ich wage nur zu bezweifeln, dass dir etwas anderes übrig bleibt (WENN der Fall eintritt) als die Wahl raus aus Vertrag oder Pairing. (auch bei einer etwaigen Entscheidung vor den Richtern, auch hier gilt alles Vermutung)


    Denn ob dir wirklich ein schaden entstanden ist, dass ist eine Frage die ganz schwer zu klären ist.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Was für ein Rechtsverständnis hast du eigentlich?
    Wenn Sky pairen will, kann sky das. Bei jedem Neuvertrag und bei jeder Vertragsverlängerung als Vertragsbedingung machen und die AGB anpassen. Beginn 01/2014, Ende 12/2016.

    Aber doch nicht mitten im Vertrag. AGB gelten für beide Vertragsparteien.
    Wenn es eine zeitliche Not gäbe, Pairing plötzlich ganz schnell einführen zu müssen, aber in Österreich kann man Sky komplett noch immer mit eigenem Receiver abonnieren.

    Sky NDS lässt sich außerdem nicht nur mit freien Modulen und Linuxboxen empfangen, sondern auch mit Vodafone TV Center, PR HD 1000 usw.

    Soweit zur Hardware der Kunden.

    Jetzt Pairing. Richtet sich nach 1.4.4, darf aber nicht überraschend meine vereinbarte Hardware aushebeln und Nutzung im Zweitraum verhindern und MTV HD und Drehanlage nicht aushebeln, oder Aufnahmen plötzlich unterbinden.
    Mitten im Vertrag unzulässig.
     
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