1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. MarcBush

    MarcBush Guest

    Anzeige
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wenn man vergeblich Sky eine kurze Frist (z.B. eine Woche) zur Vertragserfüllung setzte, Sky aber stur bleibt, kann man Anwalt beauftragen und Sky die Kosten in Rechnung stellen. Wenn Sky aber "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" den Vertrag doch erfüllt, muss man seine Kosten separat einfordern und notfalls gerichtlich durchsetzen. Mühsam, aber berechtigt.
    Sky wird dann wieder zurückschrecken und lieber zahlen, als vor Gericht zu streiten.

    Man muss also Sky die Kosten in Rechnung stellen und dann Sky verklagen. Nach Zugang der Klageschrift (vorher Gerichtskostenvorschuß beim Amtsgericht einzahlen) wird Sky die Anwalts- und Gerichtskosten sofort übernehmen und die Klage ist erledigt ohne Urteil. Soweit meine Meinung.
     
  2. sumisu

    sumisu Senior Member

    Registriert seit:
    4. November 2007
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Man sollte aber auch nicht die Tatsache außer Acht lassen, dass die Ausführungen von MarcBush aus dem Bedürfnis "ich will Sky unbedingt weiterhin unter meinen Voraussetzungen haben" zu sehen ist. Jeder sollte daher vorher prüfen, inwieweit er/sie diesen Weg gehen möchte.

    Aus meiner Sicht (und auch ich wiederhole mich da) ist das ein möglicher Weg aber nicht der einzige. Jeder sollte vorher überlegen, was er tatsächlich möchte. Lieber aus den Vertrag rauskommen und mit der Sache abschließen (was ich tue) oder "auf in den Kampf" (teilweise auch "mit dem Kopf durch die Wand"), was meiner Meinung nach aus aktueller Sicht nur ein Hinauszögern darstellt.

    Früher oder später muss man nach Stand der aktuellen Dinge ohnehin mit Sky abschließen oder halt diverse Konsequenzen akzeptieren.

    Ich verstehe daher durchaus auch die Ausführungen jener, die die Ratschläge von MarcBush nicht einfach so stehen lassen wollen. Rechtssicher ist aktuell nämlich gar nichts. Und seien wir mal ehrlich: Die Sache vom Verbraucherschutz hat bis jetzt doch gar nichts gebracht. Der Verein scheint mir aufgrund der regionalen Verantwortlichkeiten nicht viel besser zu agieren als Sky. Also ist es schon gut, wenn auch horud & Co. hier ihre Sichtweise wiederholen.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Also ich hab hier noch keine offizielle Stellungnahme des Verbraucherschutz gelesen. Du?

    Nur deinen Beitrag. Kann stimmen, muss nicht. Der einzelne Mitarbeiter kann recht haben - muss nicht.

    Genausogut haben wir hier gelesen, dass der Verbraucherschutz Frankfurt der Meinung ist, Sky dürfte das machen. Der Beitrag kann stimmen - muss nicht. Die Meinung des Mitarbeiters kann stimmen - muss nicht. Und wenn, hatte der Mitarbeiter sicher absolut keine Ahnung, da er nicht das sagt, was sich die meisten hier erhoffen, nicht? :D

    Irgendwo hat hier gestanden, Sky hätte das mit dem Verbraucherschutz abgestimmt. Kann stimmen - muss nicht. Ich persönlich glaube das nicht.

    Sind alles hier nur private Meinungen, deren Wahrheitsgehalt man vertrauen muss oder nicht. In Foren wird viel geschrieben. Sag ich dir aus über 10 Jahren Mitgliedschaft hier. Und ist keinesfalls dir gegenüber persönlich gemeint, sondern beruht nur auf Erfahrungswerte. Ich will dir persönlich nichts unterstellen!

    Zeig mir ne offizielle Stellungnahme des Verbrauerschutzes. Link bitte dazu.
     
  4. mcuri

    mcuri Junior Member

    Registriert seit:
    18. Februar 2010
    Beiträge:
    114
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)


    Richtig, sky ist auch nich doof. Bei den paar Leuten die es per Anwalt und/oder Verbraucherschutz schaffen ihre Karte ein bzw. max. zwei Jahre ohne Pairing weiter nutzen zu duerfen wird mit 100%iger Sicherheit sky zum Ende der Vertragslaufzeit die Kuendigung aussprechen. Das duerfen sie naemlich voellig problemlos. Selbst wenn das 1000 Leute sind wird sky diesen Weg gehen, das kratzt die nicht besonders. Schliesslich haben die dann Ruhe im Karton vor diesen Leuten und gut ist, sie haben ihr Ziel mit Pairing erreicht.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Versteh nicht ganz, sprichst du von verschiedenen Abos?

    Wann enden die Abos? Wer eigene Hardware nutzt und Leihreceiver akzeptieren möchte, soll darauf verweisen, dass er derzeit eine 3 TB-Festplatte an seinen eigenen Receiver nutzt (wenn es denn so ist), dann muss Sky vergleichbare Hardware ohne Mehrkosten zusenden.

    Besser aber, man beruft sich auf seinen Vertrag, solange Sky keine neuen Bedingungen diktiert bei Verlängerung, und besteht auf Nutzung seiner eigenen Hardware mit einer solo V14. Egal, ob beim Händler oder direkt bei Sky so Vertrag geschlossen wurde.
     
  6. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

    Registriert seit:
    3. Oktober 2014
    Beiträge:
    590
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Heute wieder einen netten Brief erhalten.
    Inhalt:
    Ihre Rechtsauffassung ist mitgeteilt worden.
    Mit meiner Karte kann ich bald nichts mehr empfangen.
    Neue Karte wird nur in Verbindung mit meinem Receiver heraus gegeben.
    Den könnte ich jederzeit Anfordern.

    Interessant in dem Zusammenhang das ich mich jetzt nicht mehr in das Kundencenter einloggen kann. Dort waren vorher noch die SN und Kartennummer des Gerätes das ich verweigert habe eingetragen.

    Ist das überhaupt Zulässig das ich jetzt meine Kundendaten auch Abbuchungen usw nicht mehr einsehenkann?

    Sky hatte mir auf Beschwerden mitte letzten Monats nochmal meine Vertragsbestandteile zugeschickt.
    Keine Hinweise auf Leihreceiver zu bestimmten Smartcarten oder auch nur irgend ein verweis auf die AGBs ...
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Nimm meinen Beispielfall und maile kurz an info@vszmv.de und bitte um kurze Antwort, ob es richtig ist.
    Herr Wins, Jurist dort, hat sich mehrere Stunden mit dem Thema an mehreren Tagen beschäftigt und ausgedrückt, dass ich dies im Namen des Verbraucherschutz M/V offiziell kommunizieren darf. Frag nach bitte.

    Ansonsten musst du noch Geduld haben, ich warte auf die zweite V14, um es mit Sky auszudiskutieren in schriftlicher Form.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Vollkommen richtig!
    Aber spiel es mal durch: 20.000 Kunden haben im Juli 2014 um 2 Jahre verlängert, mit alten Verträgen. Jetzt kommen Leihreceiver im September 2014 zu den 20.000 Kunden. 1.000 widersprechen mit Anwalt und nutzen weiter V14 ohne Pairing bis Juni 2016, solange kein Pairing 2.
    Im April 2016 kündigt Sky diesen 1.000 Kunden, weil man sie loswerden möchte oder auf Leihreceiver zwingen.
    Im Mai 2016 meldet sich aber einer der anderen 19.000 Kunden mit Anwalt und will Pairing deaktivieren lassen. Bisher hatte er von Pairing keine Ahnung, hatte es nicht bemerkt, keine Zeit für TV gehabt. Dem kann man sein Abo erst zum Juni 2017 kündigen.
    Wenn es nur ein Kunde wäre, okay, dem zahlt man dann ordentlich Schadenersatz. Aber was, wenn er Vertragserfüllung gerichtlich durchsetzt?

    Real könnten es mehr Kunden sein, real werden auch noch Anfang 2015 2-Jahres-Verträge verlängert ohne neue AGB, wenn Sky so weitermacht.

    Als börsennotiertes Unternehmen sollte Sky sich Hilfe holen...
     
  9. tabul

    tabul Senior Member

    Registriert seit:
    7. Februar 2004
    Beiträge:
    445
    Zustimmungen:
    11
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Dbox I DVB 2000 Kabel
    Dbox II Kabel
    Samsung LED TV
    skyplus
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Diese Stellungnahme kann es nicht geben, denn so arbeiten die nicht. Ein Besuch dort, gegen geringe Gebühr, ist wie ein Gang zu einem Anwalt. Die schauen sich Deine Vertragsunterlagen an und vertreten dann Deine Interessen, wenn sie denken, dass Du da eine Chance hast.

    Stellungnahme gäbe es dann, wenn die Verbraucherzentrale Schlumpfhausen einen Prozess gegen Sky gewonnen hätte. Was sollen sie denn jetzt schreiben? Dann könnten Sie bei jedem Fall der Rechtsberatung eine Stellungnahme machen.

    Ich warte ja immer noch auf Deine Fälle, bei denen (seit September) Solokarten-Verträge nach Zwangshardware pairing nicht wieder eine Solokartennutzung möglich war. Ich kann so einen Fall in diesem Forum ja nicht einmal anzweifeln, da er nicht existiert;)
     
  10. tabul

    tabul Senior Member

    Registriert seit:
    7. Februar 2004
    Beiträge:
    445
    Zustimmungen:
    11
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Dbox I DVB 2000 Kabel
    Dbox II Kabel
    Samsung LED TV
    skyplus
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wenn sie es nicht verpennen und sich die Verträge nicht wieder verlängern;) Auch scheint man immer noch Solo-Neu-Verträge abschließen zu können?
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.