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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
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  1. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    wenn Du meine Historie gelesen hast wüßest Du, dass Deine Aussage bezüglich (meiner) V14 Karte nicht stimmt.
    Die haben sie nämlich gar nicht freigeschaltet, was (wie bewiesen) rechtswidrig war.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Der Fall von Jebe, seine Vertragsverlängerung ohne V14, ohne neue AGB oder Bedingungen, zeigt doch jedem hier, dass Sky massiv die Kunden täuscht.
    Niemand hier kann dies doch länger unterstützen oder tolerieren.
    Badboy72, so wie optimizer es beschrieben hat, hat er es selbst vor wenigen Tagen gemacht, erfolgreich.
    Sky ist selbst schuld an seinen kommenden Problemen. Bis Mitte 2016 laufen aktuelle Verträge mit eigeneren Hardware.

    Also wer kein Bild hat, gegen seinen Willen mit eigener Hardware gepaired wird, muss sich an Verbraucherzentrale oder seinen Anwalt wenden und hier Rückmeldung geben, wenn noch Fragen offen bleiben, insbesondere technische Fragen des Anwalts...

    Die Information zu genutzter Hardware oder Seriennummer interessierte Sky bei Vertragsschluss und nach AGB nicht. Wenn es wichtig wäre, hätte Sky ja bei Vertragsverlängerung im September 2014 fragen können, aber auch da interessierte Sky nicht, welche Geräte der Kunde hat, in wievielten Räumen seiner Wohnung. Auch das Originalgerät von 2002 ist oft schon defekt und ausgetauscht durch den Kunden, oder technisch überholt (nur für SD geeignet gewesen).

    Sky hat berechtigte Interessen? Okay, im April wurden die AGB zuletzt geändert, eine Version von September 2014 geistert auch durch die Gegend, da kann man doch solche Dinge regeln, auch bei Vertragsverlängerung, aber doch nicht drei Wochen danach!
     
  3. tabul

    tabul Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wer zur Verbraucherzentrale geht oder zum Anwalt muss nicht mit den Folgen leben, warum schreibst Du das nicht richtigerweise dazu? Ich warte immer noch auf die Beispiele bei denen das nicht geklappt haben soll...
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Weil es in der Diskussion rein um das technische Handling seitens Sky ging. :rolleyes:

    Das mit dem Receiver-Ping-Pong und Anwaltsgedöns hat doch nun wirklich jeder mitbekommen, der hier reinschaut.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Pairing nach 1.4.4 der AGB ist sowieso nach Ansicht der Verbraucherschutzzentrale unzulässige Klausel, wenn damit der Zwang zu einem Leihreceiver (durch die Hintertür) verbunden ist. AGB-Klauseln müssen klar und nicht überraschend sein.

    Wenn also Pairing, dann nur mit dem Receiver, der den Kundendaten zugeordnet ist. So auch Sky in seinen Verlautbarungen.

    Aber was meinem Vertrag an Hardware zugeordnet ist oder wurde, habe ich bei Vertragsschluss zusammen mit Sky als meinem Vertragspartner abgesprochen und geordnet. Ein Leihreceiver war ausdrücklich davon ausgenommen, Vertrag wurde mit eigener Hardware abgeschlossen.

    Diese Zuordnung ist wesentliches Motiv meines Vertragsschlusses gewesen. Da kann Sky keine einseitige Änderung herbeiführen.

    Sollte Sky seine Verschlüsselung ändern (was nach neuen AGB 09/2014 auch an wichtige Bedingungen zum Schutz des Kunden geknöpft ist), dann soll Sky das doch erst einmal tun, solange dagegen niemand sich auflehnt. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Die Abschaltung von Nagravision akzeptieren ja viele. Aber dass ein Sky-Mitarbeiter sich dann irgendwann nach Zusendung der V14 hinsetzt und speziell an meine V14 ein weiteres Signal (nur für mich) sendet "Funktioniere nur noch mit einem Leihreceiver, den der Kunde gar nicht in seinem Vertrag hat!", das verbitte ich mir dann doch.

    Erst muss die Frage der Hardware geklärt werden; die richtet sich nach vertraglichen Vereinbarungen. Hier muss man erst einmal zu einem Ergebnis kommen. Bitte auch an die Geräte mit CI denken und an die Kunden, die weiterhin AGB-konform Mitschnitte machen wollen (Sky-Modul entfällt also als Alternative).

    Wenn man dann zum Ergebnis gekommen ist, was der Kunde als Receiver nutzen darf, was von Sky bei Vertragsschluss vereinbart worden war, was auf Sky.de und telefonisch toleriert wurde, dann kann man im zweiten Schritt überlegen, ob Pairing umzusetzen ist, ob es mit dieser Hardware geht. Wenn es nicht geht, dann eben nicht.

    Will Sky etwas an dieser Situation ändern, muss es die Hardware ändern. Dazu muss der Vertrag geändert werden und die AGB. Dafür hat Sky alle Zeit der Welt. Ich gehe davon aus, dass Sky damit bald anfangen wird.

    Bisher bleibt es aber bei den geltenden Verträgen. Wesentliche Änderungen nur mit Zustimmung des Kunden. Und bei neuen Verträgen und Verlängerungen mit neuen Vertragsbedingungen.
     
  6. badboy72

    badboy72 Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wenn ich nun am Monatsende verlängern sollte, was ja in der Regel telefonisch passiert, zu welchen Bedingungen wird das dann geschehen? Also nach welchen Vertragsbedingungen? Ich habe ja einen ohne Leihreceiver vor Jahren abgeschlossen.

    Wenn ich den CCA frage, der sagt eh es bleibt alles beim alten. Und die Aussagen der CCA sind nichts wert.

    Also ich denke ich lasse es drauf ankommen. Und sollte der Müllhaufen bei mir ankommen werde ich auf Erfüllung des Vertrages bis Vertragsende bestehen. Ich kündige wenige Tage nach der Verlängerung immer wieder.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Es gilt, was telefonisch vereinbart wird. Aber das ist schwer nachweisbar für Dich. Also ist wichtig, was in der Auftragsbestätigung steht zu Pairing, Leihreceiver, Kartentausch. Wenn da nichts Neues steht, gilt der Vertrag "wie gewohnt" für weitere 12/24 Monate.

    Wenn Sky dann drei Wochen später was anderes will, Paket schickt, ABLEHNEN und hier melden. Spätestens dein Anwalt kann deine Vertragserfüllung dann durchsetzen.
     
  8. mcuri

    mcuri Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Interessant ist doch das ich bei einem Neuabschluss des Abo immer noch folgendes Waehlen kann:

    - Nein danke, ich verwende einen eigenen Digital-Receiver.
    - Ich kenne meine Receivernummer nicht / kann sie nicht finden.

    Was passiert denn in dem Fall? Die werden mir ja schlecht dennoch einen Receiver schicken, oder was? Obwohl, bei sky weiss man nie...

    Trotzdem komisch das man diese Option nicht laengst aus dem Verkehr gezogen hat. Denn rein faktisch koennte man wohl noch ein Neuabo mit eigenem Receiver und Solo-Karte abschliessen, oder sehe ich das falsch?
     
  9. badboy72

    badboy72 Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Danke für die Infos.
    Übrigens Marc, den Thread den ich gesucht habe, habe ich wieder gefunden. Steht in deiner Sig drin :D Man, und ich suche wie doof. Genau die Grundinfos konnte ich nicht wiederfinden.

    Also ist es so, das ich die AB Abwarten muß. Steht da was von neuer Hardware drin, werde ich diese Ablehnen und hoffen das ich mit der V14 durchkomme. Wenn nicht kündigen mit Hilfe eines Juristen.

    Bin sowieso erstaunt das noch nicht mehr Wind darum gemacht wird. Die ganzen "Alternativen Receiver - Hersteller" sind so gesehen voll im Ar...! Die verkaufen dann erst mal nix mehr.
     
  10. jazzcrab

    jazzcrab Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Ich schätze, genau das werden sie tun - nach Ablauf der Widerrufsfrist.
     
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