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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

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  1. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wenn auf dem Gerät ein "geeignet für..." steht, dann ist dies ein "zugelassenes" Gerät.
    Ansonsten kann man sich immer noch auf Punkt 17 der FAQ berufen, in der Sky die Verwendung von nicht zugelassenen Geräten mit z.B. AC(L) duldet.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Welches Gerät nutzt du denn aus Sicht von Sky? Ein eigenes Gerät, aber welches? Es kann ja auch defekt sein und du hast schon ein anderes inzwischen (wie bei den meisten). Du kannst dir auch ein solches zugelassenes Gerät besorgen bei ebay (50 EUR).
    Aber nochmals: Sky toleriert auch die Nutzung von nicht-zugelassenen Geräten mit einem Alphacrypt-Modul. (Startseite sky, Fragen und Antworten. Technik. Nr. 17 lesen!)

    Die Frage ist doch tatsächlich nicht, ob man zusätzlich zu eigener Hardware auch einen Leihreceiver bekommt oder ein Modul von Sky (das keine Aufnahmen zulässt, aber auch andere Hardware erlaubt), sondern es geht um Pairing.

    Dieser § 1.4.4 der AGB (ab 2009) ist jedoch unwirksam nach Auffassung des Verbraucherschutzes. Er zwingt so Kunden zur Nutzung eines Leihreceivers (mit Haftung für das gerät) , obwohl man vorher z.B. drei verschiedene zugelassene eigene Receiver (wer will das Gegenteil beweisen?) in seinem Haushalt hatte, für Kinderzimmer und Schlafzimmer auch.

    Plötzlich soll das nicht mehr gehen, und der eigene Receiver im Wohnzimmer mit Wechselfestplatten, MTV, HbbTV ist wertlos. Das ist unzulässig. Also Sky zur Vertragserfüllung auffordern (solo S02 oder solo V14), keine neuen AGB oder Vertragsbedingungen unterjubeln lassen und dann zum Verbraucherschutz oder Anwalt!
     
  3. digitaltivi

    digitaltivi Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Du hast Recht, wer solche "Freunde" hat, braucht keine Feinde mehr.

    Gottseidank war ich durch das Forum "geimpft", und - halt Dich fest - Herr W. von der VB Rostock hat mich einen Tag nachdem Du mit ihm das 3+ Stunden Gespräch hattest, angerufen, er hatte ja meine ganzen Unterlagen. Ich war überrascht, weil er mich ja offiziell nicht beraten darf. Er ist wirklich ein Highlight!

    Auf den Typ von der VB Frankfurt habe ich keinen Bock mehr, der ist für mich ein rotes Tuch.

    Ich ziehe die Sache jetzt alleine durch, nach der 2. Mahnung (meine Antwort darauf kommt gleich) könnte Inkasso kommen, ich widerspreche, dann könnte Mahnbescheid kommen, ich widerspreche, und dann kann Sky mich verklagen (beim Amtsgericht Friedberg, das für mich zuständig ist), und erst in diesem letzten Schritt brauche ich einen guten Anwalt. Und bei Rückfragen das Forum.

    Ich habe mein Gespräch mit der VB Frankfurt so ausführlich geschildert, weil ich weiß, daß einige (wenn ich mich recht erinnere Poffel in knapp 4 Wochen erst) einen Termin bei ihrer VB haben, und ich bewußt machen wollte, daß man dort unter Umständen keine offenen Türen einrennt und keine Formulierungshilfen bekommt, sondern mit dem Kopf gegen die Wand rennt.

    Grüße,
    digitaltivi
     
  4. mabuse205

    mabuse205 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Ich finde auf der Sky-Homepage nichts dergleichen?
     
  5. ltenzer

    ltenzer Senior Member

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  6. Markus Krecker

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    ja, aber das ist halt kein HD Receiver und damit nicht "neueste Technik". Bei mir steht das auch und ich bekomme jetzt einen neuen Receiver für die V13 Hauptkarte. Das letzte bei Sky registrierte Gerät war ein der Interaktivschrottreceiver.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Mittlerweile komme ich mir von Dir veralbert vor. Sky vollzieht einen Karten- und Verschlüsselungstausch.
    Und selbstverständlich darf das Sky bei jedem Kunden vollziehen. Unabhängig von Laufzeiten. Das AC-Modul ist nicht NDS-fähig.
    Sky muß dafür sorgen das der Kunde Zugriff auf das Programm hat. Das tut man mit kostenfreier Hardwarezusendung.


    Die Reaktion des einen Anwalts in Frankfurt war im übrigem völlig richtig sich mit solchen Lapalien nicht zu beschäftigen.
    Damit kann er für sich keinen Blumentopf gewinnen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. September 2014
  8. SRV

    SRV Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wenn ich so etwas lese wird mir ganz übel ...:eek:
     
  9. digitaltivi

    digitaltivi Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Thema:
    Techniktausch, S02 (nur Karte) auf V14 (Sky Leihreceiver oder CI+ Modul)
    Meine Antwort auf die 2. Mahnung von Sky:


    Wichtige Information zu Kundennummer 123, Vertragsnummer 456

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich teile Ihnen hiermit Folgendes mit:

    1. Ich habe einen Vertrag mit Sky, den ich sehr gerne erfüllen möchtee. Nur: Sky gibt mir keine Möglichkeit zu dieser Vertragserfüllung, da Sky die Rahmenbedingungen im laufenden Vertrag einseitig und für mich unzumutbar ändert.

    Ich verwende die von Sky im Juli 2012 gelieferte Smartcard (Vertrag „nur Smartcard“) mit meiner eigenen, laut Sky geeigneten Hardware.

    Sky möchte die Rahmenbedingungen mit Angeboten ändern, die ich im laufenden Vertrag nicht akzeptieren kann: Ich möchte keinen Leihreceiver, und das alternativ angebotene CI Plus Modul funktioniert nicht mit meiner laut Sky geeigneten Hardware.

    Somit bekräftige ich mit o.g. Argumenten meine außerordentlichen Kündigungen vom 9. Juli und 17. Juli. 2014.

    1. In meinem Schreiben vom 17. Juli habe ich ferner vorsorglich auf Ihre AGB §7.4 verwiesen und setzte Ihnen eine Frist für die Aktivierung der von Ihnen zwangsdeaktivierten Smartcard bis zum 30. Juli 2014. Diese Frist ist verstrichen, ohne daß Sie meinem Wunsch auf Vertragserfüllung des laufenden Vertrages nachgekommen wären.

    Aus diesem Grunde spreche ich Ihnen hiermit zusätzlich die fristlose Kündigung aus.

    2. Ferner lag weder Ihrem Ankündigungsschreiben der Technikumstellung vom 5. Juni 2014 noch dem Begleitschreiben des mir unaufgefordert (und von mir zurückgeschickten) zugesandten CI Plus Moduls und neuer Smartcard vom 16. Juni 2014 eine Widerrufsbelehrung bei.

    Vorsorglich widerspreche ich hiermit der Technikumstellung.

    3. Des Weiteren widerspreche ich Ihren Mahnungen (vom 11.8., 25.8., und 15.9.) wg. fehlenden Zahlungseingangs für mein o.g. Abo. Ich wurde vor knapp 3 Monaten mit der Zwangsabschaltung meiner Smartcard überrascht und habe seither keine Empfangsmöglichkeit Ihres Programms (Gründe siehe oben). Da Sie im Vorhinein abgebucht haben, habe ich Forderungen an Sie.

    In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

    ================================================

    Ich muß gestehen, das Schreiben von Diersch gefällt immer noch am Besten, aber vielleicht erfüllt meines ja den Zweck, den ich beabsichtige.

    N.B. Ich war heute mit meinem Mann im Rheingau, spazieren und lecker essen bei strahlendem Wetter. Auf der Heimfahrt sagte er, wie schön der Tag doch gewesen ist, und daß er normalerweise den ganzen Nachmittag Bundesliga geschaut hätte... Es geschehen noch Zeichen und Wunder!
     
  10. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Es geht hier nicht um Blumentöpfe, sondern um eine sach- und fachgerechte Beratung durch einen bei der Verbraucherzentrale angestellten Juristen (?).

    Im vorliegenden Fall ist nicht erkennbar, dass der Mitarbeiter der - steuerfinanzierten - Verbraucherzentrale die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen.

    B.
     
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