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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. wolli_m

    wolli_m Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich glaube das war bei mir auch so. Hast Du die Ankündigung bekommen?
     
  2. OliverL

    OliverL Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ist das auf SKY übertragbar?

    Austausch ausgeschlossen: Routerzwang für Kunden soll bleiben - n-tv.de

    Und das tut Sky nicht.
     
  3. Kobain

    Kobain Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Großes Lob an die Dame eben bei Sky. Sehr freundlich und v.a. Kompetent und ehrlich. HD+ ist hell.
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Zumindest nicht in ausreichender Form und Transparenz. Interessant ist aber, DAS es (=Hardwarezwang) überhaupt nun wirklich zulässig zu sein scheint. Beim Router um so mehr überraschend, bei Sky habe ich nie daran geweifelt. Gleich kommen sicher die Bedenkenträger das dass alles noch nicht durch ist und man das nicht 1:1 vergleichen kann, usw, aber eine starke Duftmarke ist diese Entscheidung schon.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. September 2014
  5. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Na, dann will ich mal anfangen... :)

    Der Telekommunikationsmarkt ist (mehr oder weniger stark) reguliert, daher gibt es die Bundesnetzagentur. Die trifft ihre (technischen) Entscheidungen nicht basierend auf irgendwelchen Gesetzen, sondern aufgrund von politischen Vorgaben. Insofern ist das Ganze tatsächlich mit sky nicht vergleichbar...

    Im fraglichen Fall war es wohl mal Vorgabe vom dicken Gabriel, dass die Kunden in der Wahl des Gerätes unmittelbar hinter dem Hausübergabepunkt frei sein sollten.
    Nun haben w'lich die Kabelanbieter(?) Druck ausgeübt, dass das aus technischen und Netzsicherheits-Gründen eben keine so gute Idee sei. Und die BNA will zumindest eine umfassende Informationspflicht für den Kunden, dass er bei Anbieter X eben keine Möglichkeit hat, den Router auszutauschen.
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ist ja auch ok, dein Einwand, mir war das ohnehin klar......ich wollte nur nochmal anfügen, das exakt dieses Beispiel (solange der Routerzwang "am Fallen war") auch hier im Forum als Argument gegen die Rechtmässigkeit des Receiverzwangs bei Sky angeführt wurde.(nicht von Dir) :eek:

    Nun (wenn die Bundesnetzagentur das so festlegt) ist das das Beispiel "Routerzwang" natürlich überhaupt nicht mit Sky vergleichbar........:eek:
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hast du eine V13 mit Festplatten-Leihreceiver von Sky? Welches Modell? Das sollte pairingfähig sein und wird nicht getauscht, sondern eher wird jetzt deine S02 in eine V14 mit Leihreceiver getauscht.

    Die Zweitkarten werden bei vielen Kunden erst später getauscht, ja. Aber so langsam ist auch schon "später", bis 2015 sollen ja alle S02 getauscht sein.
    Willst du dich gegen das Pairing wehren? Wie lange läuft dein Vertrag noch?

    Ansonsten schreib eine mail und wähle das Sky-Modul und nutze die Venton Unibox eco+, das soll funktionieren mit der "richtigen" Software auf den Gerät.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. September 2014
  8. captaindyck

    captaindyck Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nein, das ist nicht wirklich übertragbar, da die Pläne der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde für den Telekommunikationsmarkt nichts mit PayTV zu tun hat.

    Letztlich steht in dem Artikel folgendes: Derzeit ist es Telefon- und Internet-Anbietern erlaubt, ihren Kunden Zwangshardware vorzuschreiben. Das wird sich auch zukünftig nicht ändern. Ggf. kommt in Zukunft (!) eine Informationspflicht beim Abschluss neuer Verträge darüber, dass der Kunde keine Hardware vom freien Markt verwenden darf/kann. Derzeit müssen die Anbieter ihre Kunden darüber nicht vor Vertragsschluss informieren.

    Daraus kann man aber wohl auch für andere Märkte ableiten, dass es offensichtlich rechtmäßig ist, wenn Anbieter ihren Kunden Zwangshardware vorschreiben und dass es auch kein Gesetz gibt, das den Anbieter verpflichten würde, seine Kunden vor Vertragsschluss über diese Tatsache zu informieren. Ansonsten wäre die ganze Diskussion um Neuregelungen im Telekommunikationsmarkt durch die Bundesnetzagentur ja überflüssig.

    Wenn man diesen Sachverhalt auf Sky übertragen will, dann bedeutet es: Sky darf den Kunden einen Zwangsreceiver vorschreiben und muss darüber auch nicht bei Vertragsabschluss informieren. Das wird sich auch nicht ändern, da die geplanten Neuregelungen der Bundesnetzagentur nicht für PayTV gelten. Und selbst wenn eine solche Info-Pflicht eingeführt würde, dann nur für neue Verträge, aber niemand kann sich darauf berufen, er dürfe alternative Hardware einsetzen, da er vor x Jahren bei Abschluss seines Vertrages nicht über den Receiverzwang informiert worden sei.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Naja, mit Sky nicht vergleichbar.
    Beim Internet-Provider erhält jeder Kunde stets einen Router mit Vertrag zugeschickt, oder?
    Bei Sky konnte der Kunde einen Vertrag wählen ohne Hardware und investierte viel Geld in eigenes Gerät, das jetzt entgegen der vertraglichen Regelungen verschrottet und durch Billig-Leihgerät ersetzt werden soll.
    Alles wenig vergleichbarer Ansatz...
     
  10. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Streng genommen tun sie das ja sogar - zumindest in der aktuellen Version ihrer AGB :cool:
     
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