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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. baerchen111

    baerchen111 Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Duldung ist stillschweigende Willenserklärung:

    Schlüssiges Handeln

    Da Sky nicht nach einer Seriennummer fragt und sogar auf der Homepage Hinweise auf Duldung von Alphacrypt zu sehen sind, sehe ich das als Vertragsbestandteil, eben durch stillschweigende Duldung.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Sky gibt seit Jahren standardmäßig nur noch NDS-Karten aus, auch in MediaMarkt & Co. In den Märkten gab es sowieso keine S02 mehr, da musste man dann extra bei Sky anrufen und tauschen.

    Ich behaupte einfach mal, wer trotzdem im MM oder online auf ne S02 bestand, keine Seriennummer online eingegeben hat etc. pp. Kann gar nicht so uninformiert und ahnungslos gewesen sein, wie MarcBush das hier hinstellt.
     
  3. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wieso nicht? Seit wann ist denn Pairing, Leihreceiverzwang etc. ein Thema? Und wie lange sind die Betroffenen dabei?
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    In den AGB steht "für die jeweilige Empfangsart kompatibel" und auch das TV-Gerät muss kompatibel sein. Jetzt lege bitte die AGB im Sinne des für den Verbraucher vorteilhaftesten Sinn aus (muss man) und überlege, ob das "kompatibel" dann irgendetwas besonders Sky-spezifisches heißen soll (beim TV auch?) oder ob nicht gemeint ist: kompatibel für SAT oder Kabel oder für HDTV.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Tja, ist wie beim Sex, ne? Macht irre Spaß, aber woher soll man wissen, dass die Frau dadurch schwanger werden könnte ;)
     
  6. Bonkers

    Bonkers Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sorry aber diese Behauptung stimmt so nicht.
    Ich habe bei meiner Bestellung aus dem Jahr 2013 sofort eine S02 Karte für meinen Receiver von Sky zugeschickt bekommen.
    Die NDS-Karten werden also nicht seit Jahren standardmäßig ausgegeben wie von Dir behauptet.
    Ein Anruf bei Sky bzw. der Tausch der Karte wie von Dir beschrieben war absolut nicht notwendig.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nein, neue AGB gelten sowieso nur, wenn sie dem Kunden bei Vertragsschluss schriftlich in Papier vorlagen oder er im Internet ankreuzt "Habe die AGB zur Kenntnis genommen."

    Da Sky idR keine AGB verschickte, aber neuer Vertrag geschlossen wurde bei Verlängerung (telefonisch), stellt sich die Frage, ob entweder die alten AGB weitergelten oder gar keine AGB vereinbart sind, also nach BGB allein gehandelt werden muss.

    Die alten AGB gelten bei neuen Verträgen normalerweise nur weiter, wenn dazu ein ausdrücklicher Hinweiss existiert. Aber das wird Sky nicht belegen können, zumal Sky kaum die Geltung uralter AGB gewollt haben kann.
    Und die neuen AGB hätten nur wirksam einbezogen werden kkönnen, wenn diese dem Kunden in Schriftform übergeben worden wären.

    Ob hier eine Ausnahme anzunehmen ist, dass bei nahtlosen Verträgen mit "Rücknahme" der Kündigung doch die alten AGB wenigstens weiter anwendbar bleiben, müsste noch geprüft werden, aber ich hab dazu noch nichts gefunden. Selbst bei einer Vertragsanpassung verlangt die Kommentierung und Rechtsprechung, dass für die weitere Wirksamkeit der ursprünglichen AGB ausdrücklich auf die bisherigen AGB hingewiesen werden muss im Anpassungsvertrag.

    Aber wie gesagt, wenn ein Kunde seit 1994 erstmals im Jahr 2013 kündigt, dann doch verlängert, dass Sky dann wollte, dass die AGB von 1994 Vertragsbestandteil sein sollen??
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. September 2014
  8. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Interprätiere nichts in die AGB rein was da nicht steht !


    Punkt 1.2.1 ist 1:1 abgeschrieben und da steht NICHT für die jeweilige Empfangsart ! Es handelt sich wie gesagt um die AGB die ich hier liegen habe ! Das sind NICHT die welche du Aktuell im Internet findest, sondern die welche für mich relevant sind !
     
  9. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ähm, eine Willenserklärung ist das nicht wirklich, Duldung ist etwas was jederzeit widerrufen werden kann. Als Beispiel ein Geduldetes Aufenhaltsrecht in Deutschland kann jederzeit widerrufen werden....




    Also auf der Homepage fragt Sky nach einer Seriennummer... das kannst du nur umgehen wenn du schriebst du hast sie nicht zur Hand oder kennst sie nicht.... ob das reicht daraus zu schließen jeder Receiver ist nutzbar (obwohl in den AGB eindeutig steht welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten ?!) ich sehe das nicht so. Aber jeder kann es so sehen wie er es mag....
     
  10. Bonkers

    Bonkers Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sorry auch hier muß ich wiedersprechen.
    Zumindest in meinen AGB die ich bei der Bestellung gesichert habe, gibt es einen Verweis auf das Empfangsgerät in Punkt 1.1.1 der AGB.

     
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