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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

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  1. rorathi

    rorathi Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik



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  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Es geht um den ahnungslosen Kunden, der im Mediamarkt Vertrag ausfüllt und dann Receiver mit Alphacrypt kauft und nutzt mit S02. Im Bestellvorgang kreuzt er an "Nutze eigenen Digitalreceiver, Seriennummer nicht zur Hand".

    Ein tausendfach vorgekommener Fall in Zeiten, wo Sky alles egal war, Hauptsache Vertrag. AGB liest kein Mensch beim Kauf. Widerrufsrecht besteht nur bei Telefon oder Internet-Vertrag!

    § 305c BGB sagt dann: Klauseln, mit denen man nicht rechnen muss, die ungewöhnlich sind, sind unwirksam.

    Kunde hört von allen Seiten, dass Technisat mit Alphacrypt funktioniert. Dass schreiben die großen Elektrnik-Hersteller in ihre Prospekte ("passend für deutsches Pay-TV"), ohne dass Sky da einschreitet, der Kunde weiß es von seinen Nachbarn, die Technisat und Panasonic und Kathrein mit Alphacrypt nutzen, Mediamarkt macht Bundle-Aktionen mit Alphacrypt. Sky fragt nicht nach Seriennummer des "Digital-Empfängers" und schickt S02 kommentarlos raus.


    Im Internet liest er dann, dass nicht-zertifizierte Receiver mit Alphacrypt-Modul Probleme verursachen können, aber gebilligt werden.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Es geht um den Fussballfan, der mit Drehanlage und MTV-Abo seit drei Wochen vor schwarzem Bildschirm sitzt und im Schlafzimmer auch nicht mehr Sky gucken kann. Für sein Abo, das sich im August um 12 Monate automatisch verlängerte, und danach ein Paket erhielt, das er verweigerte. S02 dann abgeschaltet.
    Er geht jetzt zur Verbraucherzentrale und besteht gegenüber Sky darauf, dass seine S02 aktiviert wird und er auf beiden Receivern mit Drehanlage inkl. Abo MTV seine Sender schauen darf, auch Sky.

    Alternative: 12 Monate zahlen ohne Bild.

    Dies gilt zumindest bis Ende 2015. Ob das Ende von Nagra so naturgegeben ist, wie von Sky angedeutet, ist eine andere Frage, aber die Nutzung eigener Hardware ist auch bei neuen 2-Jahres-Verträgen vereinbart, und auch mit solo V14 bei eigener Hardware des Kunden (HD 1000/Vodafone TV Center) umsetzbar ohne Pairing, wenn der Kunde mehrere Receiver im Haushalt nutzt.

    Wieso also Pairing im laufenden Vertrag? Dann müsste der Kunde plötzlich Zweitabo abschließen, nur damit Pairing eher von Sky umgesetzt werden kann? Was ist das für ein Vertragsrecht? Willkür? Sky hätte doch im August 2014 beim Vertrag den Kunden ordentlich informieren können, dass statt zwei eigener nur ein Sky-Leihreceiver möglich ist. Wer Kunden täuscht, wird nicht belohnt.
    Kunde mit zwei HD 1000 kann für 24 Monate ohne Pairing seinen Vertrag beenden. (Oder wird auf mehrere Receiver gepaired)
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Im Ergebnis müsste Sky tausenden Kunden selbst kündigen oder vorher neue AGB zusenden, aber dann könnten auch viele dieser Kunden motiviert sein auszusteigen, wenn Sky ihnen die Wahl lässt. Das wollte Sky ja vermeiden.
    Dieser ehrliche Übergang ist ein Ziel.
    Oder wenn es Sky dabei zu unangenehm wird, kann Sky das Pairing ja nochmals überdenken...
     
  5. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja was denn nun ?
    Du vermischt hier zwei dinge.
    Im MediaMarkt eine S02 karte mit NICHT "Kompatiblem und Zugelassenen" Receiver zu bekommen ist nicht das Problem von Sky, hier muss man sich dann primär mal an dem Markt wenden, der einem diese nicht Zugelassene Hartware verkauft hat, dass kann nicht das Problem von Sky sein.


    Und wenn du Ankreuzt "Nutze Eigenen Receiver" und du hast keine Serien Nr. zur Hand, dann ist es am Kunden sich zu Informieren welcher Receiver "Zugelassen und Kompatibel" ist. Wenn man dann ein Alphacrypt bekommt im MM oder von nem Bekannten/Freund etc. Empfohlen, dann ist das zwar ein Kompatibles (und geduldetes) gerät, aber kein Offiziell zugelassenes. Diese sind nun mal gesondert gekennzeichnet, was dir auch jeder MM oder sonstige Laden auf anfrage sagt.





    Es ist nicht das Problem von Sky, wenn der Kunde die AGB, welche Bestandteil des Vertrages sind, nicht ließt. Und beim Online Angebot kannst du dies erst abschließen, wenn du das Häkchen setzt, dass du die AGB gelesen hast. Was soll (egal wer) denn noch machen um dafür zu sorgen, dass der Kunde die AGB ließt ?!
    Und ansonsten redete ich vom Online Vertrag und keinem im Laden abgeschlossenen, oder habe ich irgendwo behauptet es besteht ein Widerrufsrecht bei Ladenverträgen ? Unabhängig davon bekommt man auch hier die AGB vorgelegt und muss (meine ich mich zu erinnern) unterschrieben diese gelesen zu haben !




    Richtig, dass sagt das BGB, nur ist die Klausel, dass man nur "Zugelassene und Kompatible Empfangsgeräte" nutzen darf nun ungewöhnlich, sogar so ungewöhnlich dass man damit nicht rechnen muss ? Das möchte ich bezweifeln.





    Kunde hat sich primär erstmal schlecht Informiert, und wie du schreibst es steht "Passend für Deutsches PayTV" es steht NICHT da, geeignet für Sky bzw. früher Premiere ! Wieso wohl ? Weil der Receiver eben nicht explizit für Sky geeignet ist, diese "Feinheit" kannst du Sky aber nicht vorwerfen, denn diese sagen klar dass der Receiver um dauerhaft und immer mit Sky zu Funktionieren "Zugelassen und Geeignet für Sky" sein muss.


    Ausnahmen gibt es hier NATÜRLICH auch, ein eigener Premiere Geeigneter Nagra Receiver, hier kann Sky eigentlich nichts gegen machen, da dieser alle Anforderungen an Sky erfüllt. Ein Alphacrypt Modul erfüllt diese Anforderungen eben nicht, dies ich nur prinzipiell geeignet für Sky, aber nicht zugelassen nur geduldet und eine Duldung schließt nun mal mit ein, dass sie entzogen werden kann, aber nicht muss.

    Ansonsten wäre es mir jetzt sehr neu, das MediaMarkt oder sonst ein Markt eine OFFIZIELLE Bundle Aktion Sky und Alphacrypt jemals durchgeführt hätte ? Sowas gab es wenn nur auf nachfrage und nie und nimmer in der Werbung o.ä.



    Ja und wenn er dass ließt hat er doch schon einen Punkt der wichtig ist, können Probleme verursachen in Zukunft wird aus dem "können" eben wird Probleme Verursachen, spätestens wenn Nagra geschichte ist....


    Das Grund Problem ist eigentlich die Komplexität des ganzen.
    Denn es gibt zu viele Kombinationen die Möglich sind.


    1. Der Sky Nutzer der einen Alten offiziell geeigneten Receiver hat.


    Der kann sich, wenn er durchhält, eigentlich zurücklehnen und Sky Forderungen stellen, denn er hat einen gültigen Vertrag und von dem würde bzw. werde ich nicht abweichen solange es noch Nagra gibt. Es gibt keinen Grund für einen neuen Receiver. Ich muss keine fremd Hardware meiner eigenen vorziehen die ich nicht möchte.


    2. Der Kunde der Sky über ein Alphacrypt sieht aber keinen eigenen Nagra Receiver hat.


    Hier wird es wie ich finde problematisch, denn in den AGB ist vor Vertragsabschluss klar zu erkennen, dass man einen "Geeigneten und Zugelassenen" Receiver (oder Modul) haben muss um Sky zu empfangen. Diese Info muss man sich dann eben leider selbst besorgen was Zugelassen und Geeignet ist. (sagte dir dass nicht auch der Herr von der Verbraucherzentrale ähnlich ?!) interessant wird's dann, wenn dir im Laden NUR ein Alpharypt angeboten wird, wer ist hier dann schuld an der Falschen Information und trägt eventuelle Folgekosten ? Sky eher nicht, denn die haben nicht falsch Beraten...
    Und ein Alphacrypt ist eben nur geeignet nicht aber offiziell zugelassen !


    3. Der Kunde der schon einen Leihreceiver hat
    Hier ist es theoretisch für Sky am einfachsten, der Kunde hat schon "Sky Hardware" und wird sich recht sicher nicht gegen einen Tausch wehren, auch wenn dieser (noch) nicht durch AGB gedeckt ist.
    Hier würde ich auch tippen hat Sky die geringsten der Probleme, wenn wirklich noch was getauscht werden müsste.


    Grundsätzlich finde ich die Vorgehensweise von Sky natürlich besch...eiden, nur im Moment wird es, wenn es hart auf hart kommt, darauf hinauslaufen dass Sky jemanden nur noch bis zum Ende von Nagra eben mit schleift und dann vor die Wahl Kündigung oder neue Hardware stellen wird. Und spätestens in 2 Jahren haben sowieso alle ihre Verträge nochmals Verlängert und Sky wird sicher so freundlich sein bei der Verlängerung neue AGB zu verschicken.... so wird's dann laufen.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich les das später mal, aber eine Klausel muss schon wirksam sein für alle Fallgestaltungen. Als in Österreich 25 Klauseln der Sky-AGB für unwirksam erklärt wurden, bezog sich dies nicht nur auf Kunden im Mediamarkt oder auf alleinstehende 80-jährige Kunden, sondern wenn die Klausel irgendwie, irgendwann unklar oder überraschend ist, ist sie unwirksam.

    Diese Prüfung gilt nur für Klauseln der AGB, die der Kunde vorher lesen konnte, sonst sind die AGB sowieso nicht wirksam eingezogen.

    Wenn die Fachpresse schreibt, Alphacrypt wird von Sky geduldet, der Mediamarkt dies berichtet, die Hersteller der Receiver dies so vermarkten, und Sky dann beim Bestellformular und der Auftragsbestätigung nirgendwo schreibt, was Sky voraussetzt, vielmehr Alphacrypt auf seiner Homepage sogar toleriert, dann ist so eine Information in den AGB-Klauseln überraschend.

    So etwas muss Sky vor Vertragsschluss deutlich mitteilen, wenn auf Angabe von Modell und Seriennummer verzichtet wird.

    So ist die Auffassung des Gesetzes. § 305 c BGB

    Deine Überlegungen sind daher viel zu theoretisch am Einzelfall und auch abwegig.
    Wenn allgemein Sky Alphacrypt duldet, dann muss ein Gegenteil dem Kunden vor Vertragsschluss deutlich mitgeteilt werden. Im August konnte man auch noch Vertrag mit eigener Hardware abschließen. Und in AGB steht nichts von Pflicht zu Hardware. Trotzdem denkt Sky, alles richtig zu machen.

    Du übersiehst wohl auch, dass Sky überhaupt nicht weiß, nicht wissen muss, was der Kunde nutzt. Er muss nur Vertragserfüllung fordern, fertig. Er kann sich auch jederzeit einen "Geeignet für premiere" Receiver borgen oder für 20 EUR kaufen. Sky weiß nichts, und der Kunde muss auch nichts mitteilen.

    Rechtlich gilt idR: Eine Klausel ist unwirksam oder wirksam für alle Kunden!

    Und bitte zitier nicht immer die AGB falsch, von "geeignet" steht da gar nichts, nur von "zugelassen". Das muss bei SkyGo das Endgerät auch laut AGB. Damit ist dann jeder PC und jedes iPhone gemeint, aber da steht nichts drauf von "Geeignet für SkyGo"auf meinem iPhone...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. September 2014
  7. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja, ich fürchte auch, dass eine sog. "kritische Masse", also die Menge an Beschwerden, die zu einem "globalen" Eingreifen führt, noch nicht erreicht ist.

    Oder die tatsächliche Anzahl ist wegen der Aufsplitterung auf die einzelnen Bundesländer nicht bekannt.

    Allerdings sollte dieses Problem leicht dadurch lösbar sein, dass der Bundesverband bei den Landesverbraucherzentralen - über das Intranet - eine entsprechende Umfrage startet. Aufhänger könnte die Behauptung von Sky sein, die Vorgehensweise sei mit den Verbraucherzentralen abgestimmt.

    B.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nochmals zur Erklärung:
    Wenn direkt bei Bestellung steht "Nur von Sky zugelassener Receiver darf genutzt werden" und direkt daneben unterschreibe ich mit Kreuz: "Nutze eigenen Receiver", dann ohne weiteren Verweis auf Liste oder Internet war der Verbraucherschützer der Meinung, dass der Kunde dann zumindest sich informieren muss, was damit gemeint sein könnte, wenn er keine Seriennummer verifiziert bekommt (also ohne Angabe Seriennummer Vertrag schließt).

    Dieser Hinweis war aber sehr versteckt in den AGB. Da parallel der Kunde im Vorfeld auf Homepage, in der Fachpresse, in Katalogen andere Info erhält, auch die Hotline oft mitteilte, dass AC in Ordnung geht, ist dann solch eine Klausel in den AGB überraschend.

    Wenn alles in der Öffentlichkeit falsch wäre, die eigene Homepage sich um das Alphacrypt kryptisch windet, dann muss der Kunde nicht erst das Kleingedruckte durchsuchen und lange überlegen, was mit "von Sky zugelassen" bedeutet, sondern dann muss Sky deutlich aufklären.

    Nicht umsonst ergänzt du die AGB auch immer gleich um das Wort "geeignet", damit es besser klingt.

    "Kompatibel" zur Empfangsart (1.1.1 der AGB) muss das Empfangsgerät auch sein, aber das bezieht sich nur auf die Art des Tuners (SAT oder KABEL). In den Sky-AGB 2.1.1 ist auch geregelt, dass das TV-Gerät "kompatibel" sein muss. Damit ist nichts Sky-spezifisches gemeint, logisch, sondern nur der Anschluss HDMI oder ein passender integrierter DVB-Tuner.


    Als letzter Hinweis vorab noch die Bitte zu berücksichtigen, dass das Pairing nach 1.4.4 aus Sicht der Verbraucherschutzzentrale unzulässig ist, weil die Klausel überraschend ist und den Kunden übermäßig benachteiligt (Nutzung weiterer Receiver im selben Haushalt ausgeschlossen, MTV HD-Empfang, Drehanlage usw.). Solch eine wesentliche Vertragänderung mit Zwang zum Leihreceiver mit Haftung für das Gerät kann nicht irgendwo in den AGB versteckt werden. In 1.4.4 steht aber nicht einmal irgendetwas von Leihreceiver!

    Die Regelung in 2.1.1 zur Nutzung mehrerer Receiver im selben Haushalt haben wir genau analysiert. Da dort die "gleichzeitige" Nutzung mehrerer Receiver mit einer SC im Haushalt verboten ist, heißt es im Umkehrschluss, dass nacheinander mehrere Receiver im Haushalt genutzt werden dürfen. Laut Gesetz und Rechtsprechung sind AGB immer zu Gunsten des Verbrauchers auszulegen!


    Beispiel für überraschende Klausel, die jeder versteht: Möbelhändler liefert Möbel kostenlos aus, Kunden nutzen den Service. Plötzlich werden 50 EUR extra fällig. Möbelhaus: "Steht in AGB. § 17 Abs. 4 Unterpunkt 3c 3. Alternative. Gilt im Juli als Sommerzuschlag."
    AGB hingen im Möbelhaus gut sichtbar aus hinter einer Palme.
    Überraschend? Hier eindeutig, und nur ein einfaches Beispiel.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. September 2014
  9. woody1

    woody1 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    verstehe ich das richtig? Also gelten stillschweigend neue AGB ohne irgendeinem Hinweis in der AB bei Rückholern? Ich als Kunde muss mich also jedes Jahr nach Kündigugn / Verlängerung selbst schlauch machen, wenn ich den Vertrag neu abschließe und kann nicht davon ausgehen, dass meine alte 144/09 AGB von 2009 noch gültig ist?
     
  10. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich zitiere mal die AGB die mir hier vorliegen (also die unter den Bedingungen eines meiner Sky Abos läuft):


    1.2.1
    Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Programme ein für die Sky Programmangebote und die Zusatzdienste jeweils zugelassenes, kompatibles Empfangsgerät (im Folgenden "Digital Receiver" genannt")

    Weiterhin steht noch:


    2.1.1
    .... Dem Abonennten obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und kompatiblen Digital-Receivers.....


    Du hast also insofern recht, dass ich aus dem "kompatibles" geeignet gemacht habe. Aber es steht (in den mir vorliegenden AGB) eindeutig drin dass ZWEI Punkte erfüllt sein müssen.
    Kompatibel (woraus ich das geeignet gemacht habe fälschlicher weise) und Kompatibles.


    Ich bleibe bei der Ansicht und meiner persönlichen Meinung, ein Alphacrypt Modul alleine, erfüllt NICHT beide Punkte.
    Kompatibel ist es, aber nicht zugelassen, eben nur geduldet was nicht gleichbedeutend mit erlaubt oder zugelassen anzusehen ist. (wie erwähnt MEINE persönliche Ansicht dazu)


    Endgültig klären können wir das hier sowieso nicht, diese Formulierung müssten im Endeffekt andere bewerten, da man einfach zwei Ansichten haben kann. Ob die irgendwann mal bewertet wird, ich wage es zu bezweifeln denn vor Gericht wird das denke ich nie kommen. Schön wäre es wenn ja, aber da hätte ich meine Zweifel.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. September 2014
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