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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Aussagen des Juristen vom Verbraucherschutz darf ich im Internet posten und mich auf ihn berufen, auch gegenüber Sky. Sein Namen auch nennen, sparsam...
    Er bittet, alle Betroffenen mögen sich an die örtlich zuständige Verbraucherzentrale wenden.

    Wenn ein Kunde in seinem Haushalt bisher seine SC in mehreren Receivern einsetzen konnte, soll jetzt aber dafür ein Zweitabo für 16,90 EUR abschließen, so ist dies nicht akzeptabel im laufenden Vertrag.

    Wenn ein zugelassenes eigenes Gerät ausgetauscht werden soll, muss dies ohne Belastung für den Kunden erfolgen, also keine Kosten, Übernahme der Versicherungskosten, wenn es ein Leihgerät wäre, besser also ein Gerät im Eigentum des Kunden. Es muss alle wesentlichen Funktionen umfassen wie das bisher eigene Gerät, also Drehanlage steuern, Aufnahmen ermöglichen, MTV Unlimited ermöglichen usw.
    Kleinigkeiten hat der Kunde hinzunehmen wegen § 242 BGB (Treu und Glauben gilt auch für den Kunden zu Gunsten von Sky), aber wesentliche Nachteile muss Kunde nicht akzeptieren.
    Aufnahme Option ist wesentliche Eigenschaft, also ist Sky-Modul keine Alternative.

    Es ergibt sich also Anspruch auf Vertragserfüllung, alternativ Sonderkündigungsrecht, wenn Kunde damit einverstanden ist.

    Fortsetzung folgt
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    "Von Sky zugelassen"
    Hier war Verbraucherschütz-Jurist nicht voll auf meiner Linie, da Kunde sich im Fachhandel erkunden könnte, ob ein Gerät von Sky zugelassen sei.

    Wenn man Seriennummer seines Geräts eingab bei Bestellung vom Abo, dann ist das Gerät von Sky zugelassen, wenn man anklickte: "Seriennummer nicht bekannt gerade", dann weniger Vertrauensschutz.

    Da aber unter sky.de auch nicht zertifizzierte Receiver mit CI wie z.B. Alphacrypt gebilligt werden für Sky-Empfang, sieht er hier Vertrauensschutz, dass Kunde das Gerät bis Vertragsende nutzen darf.

    Da die Klausel "nur von Sky zugelassene Geräte" aber beim Bestellvorgang nicht klar präsentiert wurden, ist für ihn dies eine überraschende Vertragsklausel in den AGB und damit wahrscheinlich bei gerichtlicher Prüfung unwirksam, da im Übrigen der Kunde nicht belehrt wurde bei Vertragsschluss, ein zugelassenes Gerät nutzen zu müssen, da man Seriennummer auch nicht angeben musste.

    Fortsetzung folgt
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Vorweg sein Fazit:
    Kunde kann auf Vertragserfüllung bestehen. Man sollte auch immer erst Vertragserfüllung fordern, dann nach vergeblicher Fristsetzung auch fristlos kündigen oder besser: Nach erfolglosen Schreiben an Sky zum örtlichen Verbraucherschutz gehen! 6 bis 30 EUR normalerweise.

    Wenn falsche Versprechen von Sky kommen, auch Strafanzeige stellen gegen Sky.

    Zu AGB:
    Wenn Vertrag gekündigt vom Kunden und dann als "Rückholer" oder "Vertragsverlängerung"
    doch weiter Sky-Kunde, aber in AB steht Neubeginn des Vertrags, dann können wahrscheinlich alte AGB nicht mehr wirksam einbezogen sein. Mein Verweis auf Gegenargumentation, dass quasi der bisherige Vertrag nahtlos oder fast nahtlos weitergeführt würde nach Kündigung, war schon Grund, das Thema noch genauer zu prüfen, ob neue Rechtsprechung existiert, aber eigentlich gilt: Bei neuem Vertrag gelten AGB aus früherem Vertrag nur, wenn dazu ein Verweis mindestens besteht oder eine sonstige "Rahmenvereinbarung" der Parteien: "Für alle unsere Verträge miteinander gelten die AGB vom 01.02.2013." Also nicht ganz eindeutig..

    Fortsetzung folgt
     
  4. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Kommt mir bekannt vor, hatte ich dir ja mal in nem anderen Thread geschrieben, der Kunde muss sich erkundigen was Zugelassen ist und was nicht, aber egal :D

    Hier wäre es wirklich interessant zu erfahren was aus dem "zugelassene Geräte" wird wenn es nur in den AGB steht (und da steht es schon länger drin)
    Denn überraschend kommt diese Klausel ja eigentlich nicht, da ich bei online Abschluss ja das Häkchen setzen muss "AGB Gelesen" wenn ich dass nicht gemacht habe (also die AGB gelesen) , wessen Problem ist dies dann ? Meines oder das von Sky ?
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    1.4.4 regelt ja Pairing.
    Diese Klausel ist überraschend und unwirksam, zumal wenn sie die Pflicht zu einem Leihreceiver regeln will.
    Leihreceiver ist nach Sky-AGB freiwillig. 1.2.4 der AGB.
    Unter Abschnitt "Smartcard" ist solch eine Pflicht zum Leihreceiver durch die Hintertür überraschend und für den interessierten Verbraucher bei Vertragsschluss nach Lektüre der AGB nicht erkennbar.
    Im laufenden Vertrag sowieso unzulässig, aber auch unwirksame Klausel.

    Ansonsten muss ein Kunde aus Treu und Glauben (Gewohnheitsrecht hier keine Bedeutung) manches schlucken, was technisch und vertraglich unabwendbar ist (MTV aus dem Paket raus, z.B. Gesetz zum Jugendschutz verschärft...), aber nicht wesentliche Veränderungen.

    Hier muss Sky zum Vertragsende Änderungskündigung machen und der Kunde kann entscheiden.

    So, jetzt Heimfahrt und Termine mit Klienten noch im Heimatort, bin jetzt raus aus Rostock...

    Rechtliche Beratung für gerichtliche Schritte gibt Verbraucherschutz offiziell nicht, aber hier wäre Feststellungsklage oder Antrag auf einstweilige Verfügung geboten, waren wir uns einig.

    Zuständigkeit Amtsgericht München (29 ZPO) oder eigener Ort der Erbringung der Leistung wäre noch zu prüfen...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. September 2014
  6. open09

    open09 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @MarcBush: DANKE für die Informationen!!
     
  7. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sehr geil. Dem ersten Anschein nach (vorbehaltlich einer weiteren Prüfung) würde das für so ziemlich alle Rückgeholten bedeuten: Sie haben einen Vertrag vollkommen ohne Sky AGB! :D
    Also auch keinerlei Anspruch seitens Sky auf Pairing! Noch nicht mal mit einem Leihreceiver.

    Rückgeholte schließen grundsätzlich einen neuen Vertrag ab.
    Im Vertrag dazu heißt es:
    "Abonnementbeginn: Ihr Abonnement startet ab dem xx.xx.xxxx von Neuem."

    Am Telefon werden bei Vertragsneuabschluß (umgangssprachlich: Vertragsverlängerung - ist aber keine) natürlich auch mit keiner Silbe die AGB erwähnt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2014
  8. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

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    Großes Danke an Marc - Check
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nochmals zur Verdeutlichung: Herr W. sagte mehrfach, ich dürfe im Namen des Verbraucherschutz die heutigen Erkenntnisse gegenüber Sky, auch öffentlich im Internet benennen.
    Er würde gern auch die Sache (unabh. von meinem schwammigen Fall, meine Karte ist ja noch hell) gern an Sky herantragen, braucht aber ein "Opfer" aus Mecklenburg-Vorpommern. Also bitte gern per PN bei mir melden, wer aus diesem Bundesland kommt und Sky -geschädigt ist.

    Die von einem User hier mit Real-Namen mir per Mail bestätigte Behauptung von Sky, alles sei mit Verbraucherschutz abgesprochen, will er empört an Bundeszentrale Verbraucherschutz weiterreichen.

    Über Linux und Oscam und Blocken usw. sprachen wir nicht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. September 2014
  10. headbanger

    headbanger Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Dem kann ich mich nur anschließen!!!!!!!:winken:

    Und jeder den Sky zum Leihreceiver nötigen will und dem sogar die Karte abgeschaltet wurde ab zum Verbraucherschutz!
    Marc Bush braucht eure Unterstützung und der Verbraucherschutz Material.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. September 2014
Status des Themas:
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