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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die Linux Diskussion geht mittlerweile auch am Thema vorbei, denn entscheidend ist doch, dass wir darüber sprechen, dass aktive Kunden mit aktiver Smartcard - also keine Schwarzseher - Sky mit ihrer Box empfangen möchten (ohne Alterspinhickhack, ohne Aufnahmesperre) - und das halte ich für legitim, solange dem Pay TV Anbieter kein Schaden entsteht (was nicht der Fall ist, da das Abo eben bezahlt wird).
    Update bei mir nach ewigem Hin-und-Her (kein Empfang seit 18! Tagen - S02 dunkel):
    Es sei ein neuer Receiver mit Karte unterwegs (dem ich ja widersprochen hatte)...
    Chaosladen.
     
  2. Pantanal

    Pantanal Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Sehr schön, wie du korrekt feststellst, gibt es Ausnahmen.

    Und weisst du auch wieso? So dürfen Krankenkassen z.B. HIV-Infizierte nicht abwimmeln, logisch, die wären sonst arm dran. Auch darf der Stromanbieter oder auch Wasseranbieter dir den Hahn nicht zudrehen, weil diese Unternehmen eine gewisse Verantwortung übernommen haben und sie Teil der Nationalen Infrastruktur sind und über eine unübersehbare Marktmacht verfügen.

    Merkst du was? :D

    Das gleiche gilt für den Monopolisten sämtlicher Fußball-Liverechte und dem Fast-Monopolisten des Deutschen Pay-TV.


    im Speziellen Fall der Entschlüsselungssoftware, wir reden hier von SOFTWARE, haben Unternehmen noch weniger Macht.


    Angenommen ich kaufe einen Drucker. Egal ob Tintenstrahl, Thermo oder Laserdrucker, oder so ein fancy 3D-Drucker für ganz viel Geld, dann kann ich das Gerät nutzen.

    Da liegt aber noch so eine Treiber-CD bei. Die soll ich auf meinem Computer installieren. Aber ich will nicht oder kann nicht. Entweder stimme ich der Lizenzvereinbarung nicht zu -aus welchem Grund auch immer-, oder der Treiber sorgt für Systemabstürze.

    Jetzt finde ich im Netz einen Alternativtreiber.

    Merkst du was? :D

    Der ist vielleicht ursprünglich für Linux geschrieben, aber vielleicht läuft der auch bei Windows, vielleicht hat sich der Programmierer illegal am Orignaltreiber bedient, wie auch immer, ich kann das nicht feststellen. Ich kann nur diesen "Freeware" Treiber installieren und der Drucker funktioniert.

    Und die Firma, die mir den Drucker verkauft hat, kann mich nicht verklagen.


    Jetzt ersetze den Druckertreiber durch meine Softcam, den Computer durch meinen Receiver und den Drucker durch die reguläre Smartcard, für das ich Abogebühren abdrücke.


    So habe ich nun endlich mit dem Märchen aufgeräumt, Softcams seien Illegal.


    Aber Internet-Sharing, d.h. die effektive Weitergabe der Smartcard bleibt natürlich illegal, dafür gab es ja auch genügend Kriminelle, die verurteilt wurden. :)
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    JS-Pin und Kopierschutz sind aber nunmal seit Premiere-digital-/DF1-Zeiten Bestandteil eines jeden Pay-TV-Vertrages.

    Wenn das Sky technisch durchsetzt, dann ist das rechtlich völlig legitim.
    Bleibt wirklich nur der kleine Spielraum: neuer Leihreceiver im laufenden Vertrag.
    Und da bin ich persönlich der Meinung: Wenn dem Kunden kein finanzieller Nachteil entsteht um das gebuchte Programm nutzen zu können... Dann kann Sky das...
    Sky muß also die Box kostenfrei zur Verfügung stellen.

    Anders herum, stellt Euch mal vor es passiert ein Verschlüsselungswechsel und die schicken keine Box/Modul mit. Der normale Kunde mit seiner ollen Nagra-Box kann dann nichts sehen... (das würde der Regelfall sein) Das ist dann ein Grund zur Klage auf seiten des Kunden.

    Was das Pairing hingegen betrifft. Ich hätte an Skys Stelle diese Baustelle gar nicht geöffnet. Das war mehr als unklug.
     
  4. Pantanal

    Pantanal Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Egal ob die Software aus Togo oder Berlin-Mitte kommt, sie ist nicht illegal. NDS müsste schon vor Gericht beweisen, dass der Quellcode der eigenen Software 1:1 übernommen wurde, vom Hobby-Programmierer.

    Der Endkunde kann schonmal gar nicht feststellen, ob die Software illegal ist, er geht davon aus, dass der Programmierer diese selbst geschrieben hat und als Freeware veröffentlicht. Ausserdem kann der Endkunde ja die Originalsoftware gar nicht im Geschäft kaufen, weiß nicht wie sie aussieht, und könnte sie von einem Piratenprodukt nicht unterscheiden, im Gegensatz z.B. zu einer Windows-DVD.


    Also kann theoretisch NDS den Mann aus Togo verklagen, mit ungewissem Ausgang. Mit Sky und mir hat das herzlichst wenig zu tun.
     
  5. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Genau genommen, aber das nur am Rande: die Lizenzvereinbarung, die bei einer im Handel erworbenen Software (auf CD) regelmäßig dabei liegt, ist die Bits nicht wert, aus denen sie besteht. Sie war nämlich beim Kaufvertrag nicht bekannt und kann auch nachträglich nicht zur Bedingung der rechtmäßigen Nutzung gemacht werden.
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nein, schon lange nicht mehr, wenn ich sowas lesen muss. :eek: (Und wenn Du mal irgendwann ein gaaaanz helles Licht am Ende des Tunnels siehst => Ganz schnell hinlaufen. Bitte.:eek:)

    Für die Normaldenker: Es bleibt Fakt, Ausnahmen müssten gerichtlich festgestellt werden. (Würde im Falle NDS imho sicher eine Waterloo, aber sei es drum).

    Es bleibt dabei: Sky (und auch NDS) können sich nach Farbe der Unterhose des Kunden aussuchen, an wen sie ihr Produkt verkaufen. :winken::winken:
     
  7. Pantanal

    Pantanal Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    JS-Pin:

    Durch meinen Alternativreceiver setze ich jede JuSchu-Bestimmung durch. Ich kann das einstellen und protokollieren und bei Bedarf einem Richter vorlegen.

    Kopierschutz:

    Das UrhG gestattet mir explizit Privatkopien. Jegliche Vertragsbestandteile, die mir dieses Recht unterbinden wollen, sind unwirksam.



    Deutschland ist kein rechtsfreier Raum.

    Schon gar nicht für den australischen Milliardär.
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hast Du Dir Deine seltsamen Rechtsauffassungen mal so bestätigen lassen?
    Ich kann da wirklich nur mit dem Kopf schütteln.

    Übrigens muß der Fernsehveranstalter den JS durchdrücken im Sinne der Landesmedienanstalten, sonst bekommst Du als Pay-TV keine Sendelizenz.

    Zum Kopieschutz muß der Fernsehveranstalter die Sicherheit dem Rechtegeber vorlegen.
    Sonst bekommt er keine Rechte.
    Das ist eine interne Sache zwischen den Verhandlungspartnern.

    Und dennoch: Sky kann diese Anforderungen selbstverständlich so an den Kunden sicher weiterleiten.

    Wenn der Kunde das nicht will, braucht er keinen Vertrag abzuschließen mit dem Pay-TV-Veranstalter. So einfach ist das eigentlich....
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2014
  9. Floddinho

    Floddinho Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Reine Verständnisfrage


    Ist Sky aber nicht eher der Papierlieferant und nicht der Druckerhersteller ?? UNd Wenn die nun Ihr Papier so produzieren, dass Du damit nicht drucken kannst. Geht es denen doch am ***** vorbei (Passt so schön bei Papier)??


    Und warum solltest Du ein Recht auf Bundesliga- Live-Spiele haben ? Bzw besteht da ein Himmelweiter Unterschied zur Grundversorgung die die genannten Dinge berücksichtigen.
     
  10. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Oder die Software implementiert ein patentiertes Verfahren.

    Software an sich ist schon mal nicht "illegal"; das Inverkehrbringen kann illegal sein. Und die Nutzung nur unter ganz bestimmten sehr engen Grenzen

    Und es steht immer noch im Raum, dass das eigentliche Ent-/Verschlüsselungsverfahren CSA gar nicht Gegenstand der Diskussion ist, sondern die Kommunikation (Soft)CAM <-> Karte, deren Resultat ein Schlüssel ist, der wiederum im Rahmen des DVB Protokolls im Receiver an CSA weitergereicht wird. Da warte ich noch auf Gegenargumente...

    So nebenbei: was macht ihr eigentlich angesichts Eurer XviD/DivX oder Google WebM Software? Freiwillig bei der nächsten JVA anklopfen? ;)

    Wenn es hilft, dass Du Deine Scheuklappen ablegst und Dich Argumenten öffnest, prima...
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2014
Status des Themas:
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