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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Dyllan Hunt

    Dyllan Hunt Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die meisten reinen Filmkunden die diesen teuren Spaß schon seit Jahren querfinanzieren allerdings auch nicht mehr.
    Dann hat Sky alle Ballverrückten unter sich und die Preise steigen noch weiter. Für Filmkunden interessiert sich bei Sky ja schon seit vielen Jahren kaum noch jemand und mit fehlender Aufnahme und Archivierungsmöglichkeit gibt Sky diesem Kundenkreis konsequent den Rest...
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. September 2014
  2. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Da bin ich ja angesichts der europäischen Konkurrenz (also genaugenommen deren Nichtvorhandensein) schon ganz gespannt, wie die DFL die Preise für die BL in die Höhe treiben will... :cool:
     
  3. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    a) Warum sollten Sie?
    b) Nein, daher folgt auch bei a) Nein.
    c) Ja. Und? ("selbstcompiliert" *rolleyes*)

    Warum verklagt eigentlich Microsoft nicht die LibreOffice Foundation, wo deren Produkt doch M$ Office-Dokumente mit "selbstcompilierter" Software öffnen kann...

    Ach so. Sag das doch gleich... :love: Jetzt bin ich natürlich überzeugt.

    Argument(e)? Der "Reverse Engineering"/"Herstellung von Kompatibilität"-Paragraph sagt Dir was? Und wo war nochmal der "gewerbliche" Charakter?
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. September 2014
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Was aber nur Einfluss auf die Höhe der Strafe hat. (Für Mord ist die Strafe auch höher als für einen Einbruch). Gesetzwidrig ist aber beides.
     
  5. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Könntest Du mir bitte den einschlägigen Paragraphen nennen, der die Nutzer von oscam und Konsorten betrifft?

    Und ich hoffe, wir sind uns einig, dass es nicht um Homesharing geht...
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Kann ich nicht. Verletzung von Lizenzrecht ist für mich nicht legal.
     
  7. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wenn jemand bspw. oscam auf seine VU+ herunterlädt, hat er ausschließlich eine Lizenz von den Erstellern dieser Software "erworben"; das ist im Fall von oscam die GPL v3.

    Er kann daher auch keine "Lizenz" von NDS (oder wem auch immer) verletzt haben.

    NDS (um mal beim Beispiel zu bleiben) kann höchstens a) etwaige Patente gegen die Ersteller von oscam ins Feld führen oder b) versuchen, den Nachweis zu führen, dass oscam Code(fragmente) des Original NDS Codes enthält.

    Betrifft den Benutzer nur insofern, dass die Software irgendwann nicht mehr herunterladbar sein könnte...
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hm, mal kurz drüber nachdenken. Möglicherweise, weil die Originalsoftware patentiert und rechtlich geschützt ist? :rolleyes:


    Reverse Engineering? Das ist erlaubt. Nicht aber die unbefugte Verbreitung und Verwendung von Nachbauten. Die durch Reverse Engineering gewonnenen Algorithmen sind patentiert und rechtlich geschützt. Einschlägige Vorschriften des StGB, die hier möglicherweise greifen:

    § 263a: Computerbetrug
    § 202a: Ausspähen von Daten

    Daneben Schadenersatzklagen der CA-Hersteller.

    Alles rein theoretisch und nur, weil du behauptest, das Strafgesetzbuch würde sowas erlauben. :eek:

    Von gewerblichen Charakter war hier sowieso nicht die Rede.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. September 2014
  9. Vanadium Nickel

    Vanadium Nickel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Im Prinzip mus ich da zustimmen, ich hätte nur nicht einzige sondern wesentliche Frage gesagt.

    Der Streit um die Verschlüsselungstechnik (-system) hat doch zumindest geeigt, dass die Thematik auch für ein Gericht nicht leicht zu einzuordnen sein wird.
    Da scheint mir alles möglich.

    Die Frage ob man einfach im laufenden Vertrag ändern darf bzw. ob die Gründe die Sky dafür anführt tatsächlich so schwerwiegend sind, scheint mir wesentlich einfacher greifbar zu sein.
    Zumal die Gründe nicht neu sind aber plötzlich dringlich sein sollen (warum ?) und Fremdhardware jahrelang akzeptiert wurde (warum jetzt mitten im möglicherweise sogar gekündigten Vertrag nicht mehr ?)
    und vor allem Sky noch immer nicht Vertragsverlängerungen und Neuverträge nur unter dieser Bedingung (Leihreceiver oder CI+) abschließt, sondern trickst und z.Bsp. die Widerspruchsfrist abwartet.
    Das ist doch sicher auch eine Ungleichbehandlung.

    Für mich stellt sich also die Frage, warum man sich auf so viele kleine Scharmützel einlassen soll, wenn man hier die Schlacht gewinnen kann ?
     
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Du willst uns also jetzt erzählen das die Modifikationen der Software von Linuxgeräten, CI-Modulen usw. für den Nutzer legal und straffrei ist. ? :confused:

    Ok, ich bin dann raus zu dem Punkt.....:(
     
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