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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Schön, dass du meine Argumente nicht widerlegst.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Aber okay, die aktuellen FAQ enthalten nicht die Zitate, die ich heute brachte. Widersprüchliche AGB darf ein Verbraucher nicht zu seinen Gunsten vor Gericht ausnutzen. ich bezog mich bei AC Nr. 17 nur auf die Entschlüsselung alternativer Pay-TV-Pakete, nicht auf Sky.
    In Nr. 17 sind nicht die Verwendung des Sky-receivers und des alternativen Receivers mit Alphacrypt gleichberechtigt mit selben Wortlaut benannt als Entscheidungshilfe für den Kunden.

    leb du in deiner Welt.. :)
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    :confused: Die hab ich doch schon längst in die Tonne gekloppt. Musst nur richtig lesen. Du willst mir hier was vom Gaul erzählen, ohne überhaupt die geringste Ahnung davon zu haben, wie Pairing aktuell bei Sky technisch funktioniert.

    Na bravo, das wird mir langsam zu blöd hier.
     
  4. Vanadium Nickel

    Vanadium Nickel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mal was ganz anderes, von einem juristischen Laien. Weil ihr immer nur über die V14 redet.

    Sky darf die Verschlüsselung lt. AGB ändern, okay hab ich verstanden.
    Was sie nicht dürfen ist mich zu einem Receiver zwingen, soviel ist doch auch klar. Versuchen sie ja auch nicht, sie haben sogar meine Hardwareablehnung vermerkt. Sie haben mir auch gesagt, meine Technik wird irgendwann nicht mehr funktionieren.
    Sky unterstützt aber immer noch Nagra und mein Receiver funktioniert super.
    Ich hab auch noch zwei "geeignet für Premiere" Kisten rumstehen und 2 in die ein AC passt. Ich bin da optimistisch was meine Technik bis Vertragsende betrifft.

    Jetzt meine ich, sie dürfen meine Karte nicht abschalten. Sie dürfen nur Nagra abschalten und dann wird meine Karte schwarz.
    Kann man das so stehen lassen ?
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Dein letzter Absatz trifft es im Prinzip zutreffend.

    Eine Änderung der Verschlüsselung ist aber weder im Vertrag noch in den AGB vorbehalten, erst in den neuen (noch nicht gültigen) AGB wird dies geregelt.
    Damit diese künftige Klausel wirksam ist, muss die Veränderung der Verschlüsselung so erfolgen, dass der Kunde nicht unverhältnismäßig belastet wird, also Parallelbetrieb, bis Kunde Vertrag beendet oder vorher Hardware selbst umstellt.

    Sky teilt jedoch Dir mit, dass deine Hardware demnächst nicht mehr funktionieren wird. Das hat aber nichts mit der Verschlüsselung zu tun, sondern deine SC wird einfach abgeschaltet, um dich zum Tausch der Hardware zu zwingen (Nötigung wäre das für viele).
    D.h. deine SC S02 geht nicht mehr, aber die S02 vom Kumpel läuft in deinem Receiver noch, weil der noch nicht "dran" ist.

    Dann bekommst du neue V14 und Leihreceiver, weil deine Hardware angeblich "nicht mehr funktioniert".

    Natürlich in mehrfacher Hinsicht vertragswidrig, weil man dich zu neuer Hardware ohne technischen Grund zwingt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. September 2014
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Was du zu technischen Abläufen schreibst, lese ich mit Interesse, um dazuzulernen.

    Aber was AGB-Recht und die Interpretation von Aussagen der Sky-Juristen auf deren Homepage zum Einsatz von Alphacrypt bedeuten, da darfst du mir ruhig vertrauen.

    Pairing bedeutet aber, da wirst du mir Recht geben, die Verbindung von meiner SC mit einem bestimmten Receiver. Erst muss der Receiver bestimmt werden, eine bestimmte Seriennummer, dann erst kommt das Pairing durch Signal auf meine SC. Also ist der neue Leihreceiver nicht die Hilfe und Lösung für den Kunden mit einem plötzlich dunklen Bildschirm, sondern vielmehr die Ursache seiner Trauer.
     
  7. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja, dazu müßten sie aber eindeutig und klar sein. Was man bei den AGB von Sky nun wirklich nicht sagen kann.

    Außerdem dürfen sie nicht im Widerspruch zum Vertrag stehen. Wenn in meiner AB z.B. steht "Nur Smartkarte" werden die gesamten Kann-Bestimmungen zu Receivern in den Sky-AGB sehr fraglich, da mein Vertrag überhaupt keinen Receiver enthält zu dem die AGB irgendetwas regeln könnten.
     
  8. Vanadium Nickel

    Vanadium Nickel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Danke. Ich werde weder einen Receiver noch eine CI+ Schnittstelle akzeptieren, denn für letztere habe ich keine Verwendung.
    Eine V14 Karte würde ich nicht aus einem eventuellen Paket entnehmen, sondern ggf. solo akzeptieren, wenn Sky mir vorher schriftlich zugesichert hat, dass ich diese bis zum Vertragsende in meiner Hardware nutzen darf.
    Im Prinzip werde ich aber auf meinem Vertrag bestehen, d.h. Receiver "geeignet für Sky" und S02 gestellt durch Sky.

    Okay, bis jetzt scheint die Strategie nicht die schlechteste zu sein, funktioniert ja auch bei anderen.
    Falls sie wirklich abschalten und Nagra funktioniert weiter, werde ich mal prüfen lassen ob man da nicht sogar mehr draus machen kann als einfach nur sofort rauszukommen (Nötigung, Schadenersatz ?).

    ich weiss, da werden gleich wieder einige aufschreien, aber so weit hergeholt finde ich das eigentlich nicht. Wenn ich einen Mietwagen für 2 Wochen habe, darf die Firma ja auch nicht nach 3 Tagen plötzlich kommen und sagen, wir stellen Ihnen mal 'ne andere Kiste hin, ohne das ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Und wenn ich mich weigere zu tauschen, gibt's 'ne Parkkralle mit der Bemerkung wir hatten Ihnen ja eine Lösung angeboten :D
     
  9. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    § 305c BGB
    Überraschende und mehrdeutige Klauseln


    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
    (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.


    Manchmal erhellt ein Blick ins Gesetz die Rechtslage - und ermöglicht auch zu beurteilen, wer in welcher Welt lebt .....


    B.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. September 2014
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    So wie Fredman es gerade zuvor richtig beschrieben hat, kommt es bei einer sachlichen Betrachtung der Pairing-Problematik zuerst darauf an festzustellen, was die Parteien wirksam zur Frage des Empfangsgeräts vereinbart hatten.

    Dabei gibt es eigene Hardware (Receiver oder Modul) des Kunden oder entsprechende Leihgeräte von Sky (Leihreceiver/Leihmodul).

    Wenn im Vertrag (siehe Bestellmaske oder AB) also "Nur Smartcard" verabredet war, ist Wille der Parteien gewesen, dass der Kunde selbst den Receiver sich besorgt und stellt. Nach § 305 b BGB geht diese Individualabrede immer den AGB vor. Die AGB sehen allerdings genauso diese Pflicht des Kunden, für den Receiver zu sorgen nach 2.1.1 und 1.1.1 der AGB. Der Kunde hat aber das Recht, nicht die Pflicht, sich bei Bedarf freiwillig einen Leihreceiver zu leihen (1.2.4 der AGB), z.B. weil er keinen eigenen Receiver kaufen will oder weil sein Receiver später einen Defekt hat (freiwillig leihen!).

    Jetzt ist wichtig zu verstehen, welche Art Gerät der Kunde sich besorgen darf. Welche Auflagen/Vorgaben benennt Sky für einen Laien verständlich?
    1. Ein für die Empfangsart kompatibler Receiver, das heißt nach 1.1.1: mit passendem Tuner für SAT oder Kabel.
    2. von Sky zugelassener Receiver, d.h. ?? Kein Verweis auf technische Eigenschaften, auf eine Liste, auf die Homepage, auf eine Zertifizierung, auf "Geeignet für premiere", gar nichts findet sich in Vertrag oder AGB (mehr muss ein Kunde rechtlich nicht beachten!).

    Also ist es ein allgemeiner Vorbehalt, sich irgendetwas vorzubehalten bei Vertragsschluss. Ob so eine unklare AGB Wirkung entfaltet, sei dahingestellt, wenn aber Sky bei Vertragsschluss nicht nach dem Receiver des Kunden fragt, auch nicht nach Änderung während des jahrelangen Abos, war es Sky egal und es gab keine wirksame Vorgabe bzgl. Receiverart.

    (Dazu muss man ergänzen, dass Sky die Nutzung von Alphacrypt freigibt und mehrere Receiver in einem Haushalt zulässig sind und auch Geräte mit zusätzlichem CI-Slot für dritte Anbieter empfiehlt, auch Aufnahmen in den AGB in 1.1.5 erlaubt sind, auch Vervielfältigungen von der Festplatte. Sky-Inhalte der Festplatte sind nach Abo-Ende nicht mehr legal nutzbar, aber man kann ja vorher sich Sicherungskopie auf PC oder Blu-ray ziehen für privaten Gebrauch gemäß 1.1.5 der AGB.)


    Im Ergebnis ist erkennbar, dass der Kunde freie Hand hat bei der Wahl seines Receivers (seiner Receiver) in seinem Haushalt. Dies ist das Gerät, das seinem Vertrag zugeordnet ist oder zuzuordnen wäre.

    Wer also über Pairing reden möchte, muss dies erst einmal voraussetzen und akzeptieren oder substantiiert (mit Argumenten) widersprechen, bevor über Pairing mit DIESEM Receiver dann philosophiert wird.

    Eine AGB-Klausel zu der Verwendung der SC ist jedenfalls keine wirksame AGB-Klausel, alles andere in Vertrag und AGB auf den Kopf zu stellen. Dann geht Pairing eben einfach noch nicht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. September 2014
Status des Themas:
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