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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich empfehle mal sich mit Rechtekauf von den Rechteinhabern und deren Preise und Anforderungen vertraut zu machen, ehe hier so ein Unsinn geschrieben wird.
     
  2. greggy

    greggy Neuling

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik



    Hallo

    Ich weis nicht ob es Unterschiede bei der Software der Sky+ Receiver gibt?
    Mein Pace 500GB hat jedenfalls außer den 99 Favoritenplätzen auch eine Auswahl
    >Meine Lieblingssender , mit 20 Plätzen !

    -------------------------------------------

    Freundliche Grüße , greggy
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. September 2014
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich denke, manchmal bewegen wir uns in der Diskussion sehr weit weg von dem, was jeder bei gesundem Verstand klar erkennen kann.
    Die Leihreceiver-Aktion muss von Sky langwierig vorbereitet worden sein, ca. 300.000 Receiver wurden 2013 extra bestellt bei den Herstellern.
    In dieser Zeit pushte Sky plötzlich 24-Monats-Verträge.
    Die Kunden schlossen bis August 2014 trotzdem noch neue Verträge mit eigenem Receiver ab, und kein Kunde wurde über Hardware-Zwang informiert.

    Meist bekommen Kunden kurz nach Verlängerung des Vertrages oder nach Ende Widerrufsfrist (wie bei mir) den Receiver zugeschickt. Bei 24-Monats-Verträgen seit Ende 2013 ist es naturgemäß anders.
    Aber kaum hört man nach dem Zufallsprinzip, dass ein Kunde kurz vor Vertragsende (bei Kündigung oder ohne Kündigung) ein Sky-Paket erhält, also Zufall kann dies nicht sein bei der Vielzahl der gemeldeten Fälle hier und dem, was ich bei Freunden und mir erlebe.

    Sky hätte seine AGB 2013 anpassen müssen, sie jedem zuschicken, bei Neuverträgen Bedingung machen müssen mit Klausel: Vertragsverlängerungen und Neuverträge nur noch mit Leihreceiver möglich; mit Leihreceiver wird SC gepaired.

    Dann hätte jeder Kunde sich überlegen können, ob er dies 2013/2014 akzeptiert und dann so verlängert oder ob er den neuen AGB widerspricht. Dann hätte Sky diesen widersprechenden Kunden zum Vertragsende 2013/2014 mit Frist 2 Monate den Vertrag gekündigt.

    Ende 2015 wären alle sauber gepaired oder hätten ihren Vertrag ordentlich ohne Pairing beendet. Receiver und V14 wären an alle versandt worden, die neue AGB akzeptierten. Im Dezember 2015 dann Deaktivierung aller S02 und Freischaltung aller V14 (vier Wochen Parallelbetrieb).

    Warum wurde es nicht gemacht? Damit niemand sauber aus dem Vertrag kommt, sondern in den Leihreceiververtrag gezwungen wird in der Hoffnung, später vergisst der Kunde den Ärger über neue Technik wieder, erzwungenermaßen muss er erst einmal seine Verkabelung/SAT-Technik umbauen für den Rest des laufenden Vertrages, muss MTV Unlimited kündigen usw.

    Dann nach 11 Monaten mit Leihreceiver ist es dem Kunden auch egal, und evt. verpasst er Kündigungstermin...

    Ist es eine wesentliche Vertragsänderung? Natürlich. Die SC ist nicht verliehen, sondern einfach Bestandteil des Hauptvertrags wie ein Wohnungsschlüssel.
    Nur die Freischaltung des Programms mit dieser SC ist verabredet, mehr nicht. Ausdrücklich gilt: Kunde nutzt eigenen Receiver, kann auf Wunsch Leihreceiver erhalten.

    Manch Kunde nutzt 4 HD 1000 im Haus, wandert mit Karte AGB-konform durch eigenen Haushalt. Jetzt müsste er vier Mal bezahlen. Manch Kunde nutzt MTV Unlimited oder MTV HD oder möchte wie bisher Pro7 HD aufnehmen können.

    Manch Kunde hat hochwertige Hardware, wenn ich nur an das Sonderangebot von Macrosystem im Frühsommer 2014 denke, wer da SAT-Receiver mit CI für 2000 EUR (als Sonderangebot) kaufte und jetzt 1 Monat später das AC-Modul entgegen Sky-Homepage nicht mehr nutzen darf, auch kein anderes passendes Modul (er kauft NDS-Lizenz für 50 EUR bei ebay!), der wird wohl von einer Vertragsänderung reden dürfen.

    Man muss halt über den eigenen Tellerrand gucken können.

    Besitzer von SAT-Drehanlagen erwähne ich schon gar nicht.

    Wesentliche Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung des Vertragspartners. Sind sie unumgänglich und sofort zu vollziehen (was hier Quatsch ist), dann kann Sky die Veränderungen durchziehen und der Kunde hat Sonderkündigungsrecht.

    Hier fehlt es an einem nachvollziehbaren wichtigen Grund, weil Sky bis August 2014 neue Verträge weiterhin mit eigener Hardware zulässt, ebenso derzeit Verträge für Sky Welt HD. Also nur Scheinargumente, so dass der Kunde Vertragserfüllung verlangen kann.

    Also S02 bereitstellen oder V14 solo als Kompromiss.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Kann jederzeit passieren. Ja... Bei anytime wird ohnehin die Karte dem Receiver zugeordnet, was aber noch nichts mit dem hier besprochenen Pairing zu tun hat.


    Ob anytime für Dich ein Mehrwert ist musst Du selbst für Dich feststellen.
    Bei der 2TB dauert es bis 4 Wochen bis alle Inhalte voll zur Verfügung stehen. Die Platte ist Nachts dauernd im Lademodus... Da Du garantiert nicht alles guckst was da so geladen wird, ist der Aufwand <-> Nutzen zu hinterfragen. Lediglich Kabel- und Serienkunden haben von anytime gewisse Vorteile weil auch Inhalte von Sendern geladen werden die es im Kabel via Sky nicht gibt. (z.B. von Universal oder AXN). Außerdem gibt es ab und an Inhalte auf anytime die es im normalen Programm nicht gibt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. September 2014
  5. Lonestar

    Lonestar Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Guter Beitrag :winken:

    Das mit Cardsharing ist nur vorgeschoben.
    Kommt vielleicht an Dritter oder Vierter Stelle.
    Nr.1 auf der Liste ist die Kontrolle über ihre Kunden.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wieso war dann bis August 2014 ein Leihreceiver nicht Pflicht bei Vertrag, wieso hat man in die neuen AGB im April 2014 nichts zum Thema Leihreceiver konkretisiert?
    Wieso kann ich immer noch Sky Welt HD mit eigenem Receiver ohne Vorgaben, ohne Seriennummer abschließen?

    ich weiß, da kommt keine Antwort, zumal du ja die AGB nicht liest.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wer die Sky-Kiste dankbar annimmt, war also bisher zu dumm, sie einfach bei Sky zu bestellen? Jeder Kunde hatte doch auch schon zuvor das Recht, einen Leihreceiver zu nutzen. 1.2.4 der AGB. Natürlich auf Wunsch des Kunden.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wenn Sky demnächst an alle die neuen AGB verschickt und Kunde XY widerspricht den AGB (sollte Jeder tun!), dann gelten die alten AGB weiter.
    Kündigt der Kunde XY seinen Vertrag nicht selbst (wie die Mehrheit der Normalos wie ich), verlängert sich sein Vertrag nach Ablauf der Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate zu selben Bedingungen.

    In solchen Fällen muss Sky kündigen, 2 Monate vor Ende der Laufzeit, um seine Wünsche aus den neuen AGB durchsetzen zu können.
     
  9. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    OK, na dann doch wenigstens ein Mini-Vorteil für Kabelkunden (wußte ich bisher nicht).

    Mach bitte mal ein Beispiel. Interessante, gute, neue Sachen? Sport, Events, Spielfilme? Oder doch nur irgendwelche ollen Kamellen?
     
  10. jazzcrab

    jazzcrab Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @greggy: Wahnsinn! Das ist technologischer Fortschritt pur!
     
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