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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich habe da keine Zahlen. Ich weiß auch nicht woher Du die nimmst. ;)
    Das Forum hier ist der Überblick auf "da draußen".


    Die meisten dürften die Kiste dankbar annehmen....
    Meine subjektive Einschätzung.
     
  2. Laddi

    Laddi Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Meine Eltern haben S02 und vor einer Woche verlängert. In rund vier Wochen sage ich Bescheid, ob sie zwangsbeglückt werden.

    BTW: Das ist kein Zufall, dass erst nach Widerrufsfrist beglückt wird. Ich arbeite in der IT und Kundendaten sind heilig. Da ist gar nichts Zufall.
     
  3. rorathi

    rorathi Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Ich habe den Sky+ Receiver nicht "hochgelobt" sondern meine neutrale Erfahrung damit weitergegeben.

    Nicht mehr und nicht weniger :winken:
     
  4. Vanadium Nickel

    Vanadium Nickel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja leider, die Frage ob das Pairing klappt ist also auch eine Frage wieviel mündige Bürger es eigentlich noch gibt.

    Wobei man berücksichtigen muss, dass es selbst im unwahrscheinlichen Falle : 90% lassen sich pairen nur einige Wenige auf D und AT hochgerechnet sind.

    Und man lässt die außer Betracht die schon einen Leihreceiver haben. Ich kenne da ein paar Leute, die ich durchaus schätze, und die gleich von Beginn an einen genommen haben, weil sie keinen hatten und keine Lust haben sich für z.B. ein paar Fussballspiele mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Wenn die aber jetzt erkennen, welche Ziele Sky wirklich verfolgt, denken die auch drüber nach ob man mit so einer Firma Geschäfte macht...

    Wir werden es sehen:winken:
     
  5. baerchen111

    baerchen111 Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wenn du Glück hast, lassen sie dich erstmal in Ruhe und es kommt kein Receiver.
    So wie bisher auch bei mir und ein paar anderen Usern.
     
  6. Vanadium Nickel

    Vanadium Nickel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das wären ja auch blutige Amateure, wenn es Zufall wäre:D:D:D
     
  7. Lonestar

    Lonestar Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Da du dich schon länger mit dem Receiver befasst hast, eine Frage.
    Kann man sich mit der Kiste eine persönliche Kanalliste einrichten wie man es selbst mit den billigsten Receivern geschafft hat?

    z.b.
    1 Syfy
    2 Kinowelt
    3 ARD
    4 Sky Sports

    Bei mir sind alle Sky Sender verstreut
    Da ein paar, da ein paar :rolleyes:
    Über Guide kriegt ich nur Sparten
    HD, Sport , Film, Doku
     
  8. Azumi

    Azumi Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Habe heute wieder FB erhalten nach MAil an GF.
    Gefühlte 10. Mail.

    Nach euren Tips letzes Mal wollte ich explizit darauf hinweisen.

    1
    Entscheidend ist hier ohnehin nicht, welche AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galten, sondern welche wirksam beim Vertragsschluss mit einbezogen wurden.

    Meine AGB sind von September 2010


    2.

    --

    In Bezug auf die Bereitstellung des neuen Receivers auf Leihbasis möchte ich anmerken, dass hinsichtlich der Smartcard bereits ein Leihverhältnis zwischen Ihnen und uns besteht. Die Smartcard ist nicht in Ihr Eigentum übergegangen, sondern wird Ihnen nur als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Dementsprechend ergeben sich für Sie auch keine neuen Rechte und Pflichten, die Sie nicht schon bezüglich der Smartcard tragen würden. Es handelt sich somit um keine Vertragsänderung, die widerrufen werden kann.
    --

    Wie hoch ist denn das zusätzliche Haftungsrisiko - neben der bisherigen Smartcard, für den Receiver mit Festplatte?
    Da Sie schreiben, dass sich keine neuen Rechte und Pflichten ergeben, können sie mir ja sicher schriftlich bestätigen auf die Haftungsübernahme eines Leihreceivers zu verzichten.



    Antwort zu diesen Anmerkungen:

    -
    Wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt wurde, ist der alleinige Versand von Smartcards im Rahmen der Technikumstellung unmöglich. Ich bedauere, mich wiederholen zu müssen, aber der Sachverhalt hat sich nicht geändert.

    In den zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses (September 2010) geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter Punkt 1.3.5 geregelt, dass Sky verlangen kann, eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Karte zugeordneten Receiver zu verwenden.


    Ich wünsche Ihnen alles Gute.


    ...


    -

    Der Passus steht doch in fast jeder AGB ( außer 2009) ?

    Da steht aber auch

    1.2.4
    In Verbindung mit dem Abschluss eines Programmabonnements kann der Abonnent von Sky
    bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden
    „Leih-Receiver“). Der Leih-Receiver wird dem Abonnenten unentgeltlich zum Gebrauch überlassen.
    Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky bestimmt.

    Mehr kam wieder nicht .Es antwortet immer die selbe angebliche MA der GF "in Auftrag"

    :)

    Ich habe 2 S02 , ohne Leihreceiver, gekündigt zu Oktober 2015.
    Mein Ziel ist weiterhin bis V Ende die beiden Karten / V unangetastet zu lassen oder Auflösung des V zu sofort.


    Ich muss doch, da sie anerkannt haben meinen Vertrag ohne Leihreceiver nutzen zu können und ich die Haftung für neue Gerätschaften ablehne, Wderspruch zur Leihhardware ist ist auch schon durch, nun keine Pflicht zu einem Hardware Leihvertrag annehmen? Hierdurch gibt es sehr Wohl neue Rechten und Pflichten für mich.
    Zumal zu meiner Frage bezüglich der Haftung ja wieder keine Antwort kam.
    Ich sehe hier definitiv eine Änderung meines Vertrags die meine Zustimmung erfordert.

    Vielleicht könnt ihr mir ja nochmals helfen was ich daraufhin erwiedern könnte.
    Dies wird dann hoffentlich die letzte Mail an Sky sein ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. September 2014
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wie kommst du auf das schmale Brett? Sky ändert von sich aus keinen Passus des Vertrags, sondern sieht das durch den aktuellen Vertrag gedeckt. Eine Änderungskündigung muss dir aktiv und schriftlich vom Vertragspartner zugehen. Sie muss ein Angebot zur Vertragsfortführung unter den neuen Bedingungen enthalten. Und sie muss ein Datum enthalten, ab wann die Änderung gelten soll.

    Eine stille Änderungskündigung gibt es rechtlich nicht, auch nicht wertungsmäßig.

    Mal ganz abgesehen davon muss eine Kündigung, abgesehen von einer außerordentlichen Kündigung, dem Empfänger der Kündigung auch laut den AGB 2 Monate vor Vertragsablauf schriftlich zugehen, um wirksam zu sein. Das gilt sowohl für den Abonnenten, als auch für Sky. Und betrifft auch eine eventuelle Änderungskündigung. Auch diese muss 2 Monate vor dem Änderungstermin schriftlich zugehen.

    Es ging im Übrigen darum, ob man ein Sonderkündigungsrecht/Recht zur außerordentlichen Kündigung hat, wss Vanadium Nickel so sieht.

    Bei einer Änderungskündigung gibt es keine außerordentliche Kündigung, der Vertrag läuft dann schlicht und einfach zu dem in der Änderungskündigung angegebenen Datum aus, wenn der Empfänger die Fortführung des Vertrags unter den geänderten Bedingungen nicht akzeptiert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. September 2014
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Der Kündiger kann nicht Sky sein, denn sie sprechen keien Kündigung aus.

    Ihr als Abonnenten dagegen besteht darauf, dass ihr den Vertrag außerordentlich kündigen könnt.

    Also das ist mal unstreitig.
     
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